Bebauungsplan „Tanzberg – Änderung I“, Gemarkung Obergrombach

Hier: Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung der Planunterlagen

Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat gemäß § 2 BauGB in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Tanzberg – Änderung I“, Gemarkung Obergrombach im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

<justify>Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines öffentlichen Fußball-Kleinspielfeldes auf dem Gelände der Burgschule in Obergrombach. </justify>
Das Plangebiet hat eine Fläche von 397 m² und wird begrenzt:

  1. im Norden durch eine Teilfläche des im Eigentum der Stadt Bruchsal stehenden Flst. Nr. 6479 (befestigte Fläche des Schulhofes der Burgschule).
  2. im Osten durch eine weitere Teilfläche des städtischen Flst. Nr. 6479.
  3. im Süden ebenfalls durch eine Teilfläche des im Eigentum der Stadt Bruchsal stehenden Grundstücks mit der Flst. Nr. 6479 (Teilbereich der Grünfläche auf dem Gelände der Burgschule).
  4. im Westen durch eine weitere Teilfläche des städtischen Flurstücks mit der Flst. Nr. 6479 (Teilbereich der Grünfläche auf dem Gelände der Burgschule)

Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Plandarstellung zu entnehmen:

Der Planentwurf des Bebauungsplanes wird zusammen mit den Entwürfen der textlichen Festsetzungen, der Satzung und der Begründung sowie der Fachgutachten in der Zeit vom

Montag, 07. Oktober 2024 bis einschließlich Freitag, 08. November 2024 veröffentlicht.

Die Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Bruchsal unter https://www.bruchsal.de/leben/bauen+_+wohnen/Bauleitplanung (Bebauungspläne im Verfahren) eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum beim Bürgermeisteramt der Stadt Bruchsal im Rathaus am Otto-Oppenheimer-Platz, Otto-Oppenheimer-Platz 5, Erdgeschoss, Raum B 024, während der Dienststunden:

Montag                                  8.00 Uhr – 16.00 Uhr  Mittwoch und Freitag           8.00 Uhr – 13.00 UhrDonnerstag                           8.00 Uhr – 17.00 Uhr 
zur Verfügung gestellt.


Während des Veröffentlichungszeitraumes können Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden. Sie können mündlich oder schriftlich mitgeteilt oder zur Niederschrift gegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadtplanungsamt Bruchsal, Otto-Oppenheimer-Platz 5, 76646 Bruchsal) oder E-Mail (stadtplanungsamt@bruchsal.de) eingereicht werden.
 
Gemäß § 4a (5) BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.


Bruchsal, den 25.09.2024
 
gez. Cornelia Petzold-Schick
Oberbürgermeisterin