Stadtflohmarkt
Ausschreibung Bruchsaler Stadtflohmarkt am 05.07.2025
Bewerbungsformular Stadtflohmarkt 2025
Zulassungsbedingungen Stadtflohmarkt 2025 (36 KB)
Der Bruchsaler Stadtflohmarkt von Bürgern für Bürgern findet entlang der Schönbornstraße sowie auf dem Schloßparkplatz der Stadt Bruchsal am 05.07.2025 von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt. Gewerbliche Händler sind nicht zugelassen.
Der Flohmarkt soll den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit geben zu einer besonderen Art der Freizeitgestaltung und der Kontaktpflege auf der Grundlage des gemeinsamen Interesses am Kauf und Tausch von Gegenständen mit Liebhaberwert (Trödelwaren).
Interessentinnen und Interessenten können sich bis 31.05.2025 (Datum des Eingangsstempels) bei der Stadt Bruchsal, Marktamt, in schriftlicher oder elektronischer Form, bewerben. Hierzu kann das oben stehende Formular verwendet werden.
Die Zulassung erfolgt nach Eingang (Datum des Eingangsstempels) bei der Stadt Bruchsal, Marktamt.
Die Zulassungsbedingungen 2025 und die Flohmarktgebührensatzung vom 19.03.2024 sind zu beachten. Diese können auf unserer Homepage eingesehen werden.
Die Zulassung erfolgt schriftlich in Form eines öffentlich-rechtlichen Bescheides. Eine Zulassung begründet keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz. Anfahrten und der Aufbau ohne schriftlichen Zulassungsbescheid oder Aufforderung sind untersagt. Eine Haftung dafür, dass der Flohmarkt überhaupt am angegebenen Ort und/oder zum angegebenen Zeitraum tatsächlich stattfindet, kann nicht übernommen werden.
Hier finden Sie einen kleinen Rückblick aus dem Jahr 2024 : (Fotos: Foto-Freunde-Heidelsheim)