Ausländerbehörde
Ihre Beratung bei ausländerrechtlichen Fragen
Sie sind ausländische/-r Bürger/-in aus einem Drittstaat oder der Europäischen Union mit Wohnsitz in Bruchsal und haben Fragen rund um Ihr Aufenthaltsrecht?
Wir sind Ihre Anlaufstelle, als Ansprechpartner/-in unterstützen wir Sie bei Anträgen auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, bei Fragen zum Visum oder zur Ausübung Ihrer Erwerbstätigkeit und sonstigen Angelegenheiten.
Vorab können Sie sich gern über folgenden Link selbst informieren:
Hier geht´s zu den Infos und Anträgen unserer Leistungen.
Achtung: Änderung des Antragsverfahren – geändertes Terminbuchungsverfahren
Termine können ab sofort nicht mehr selbstständig gebucht werden.
1. Legen Sie uns ab jetzt alle benötigten Unterlagen per E-Mail, Post oder online Antragsverfahren vor (siehe FAQ).
2. Ihr Antrag wird geprüft, fehlende Unterlagen werden bei Ihnen angefordert
3. Bei positiver Prüfung Ihres Antrags, erhalten Sie einen Link zur Terminvereinbarung
An diesem Termin werden Ihre biometrischen Daten erfasst und der Aufenthaltstitel sofort bestellt. Dadurch können wir zukünftig lange Wartezeiten verhindern.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen dürfen wir ab 01. Mai 2025 keine Passfotos mehr annehmen. Die Aufnahme des biometrischen Passbilds erfolgt dann gegen eine Gebühr vor Ort bei der Ausländerbehörde.
ACHTUNG: Aufenthaltstitel Ukraine §24 (1) AufenthG gilt automatisch verlängert!

Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, welche am 1. Februar 2024 gültig ist, dann gilt Ihre Aufenthatserlaubnis automatisch bis zum 4. März 2026 als verlängert.
Eine erneute Antragstellung oder Vorsprache zur Verlängerung ist somit nicht notwendig.
Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung, darf die Ausländerbehörde die bereits ausgestellten Karten nicht verlängern.
Bei erfolgten Terminbuchungen zur Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnisse behält sich die Ausländerbehörde vor, Termine abzusagen.
Fiktionsbescheinigungen oder sonstige Bescheinigungen können nicht ausgestellt werden.
Alle Institutionen (Jobcenter, Familienkasse, Krankenkassen, Wohngeldstellen, Grenzschutzkontrollen usw.) ebenso wie die ukrainische Botschaft, wurden von den entsprechenden Ministerien über diese Vorgehensweise informiert. Potenzielle Arbeitgeber können sich hierüber auch auf der Homepage des Bundesministerium des Innern und für Heimat informieren: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/ukraine-verordnung.html
Achtung längere Bearbeitungszeiten
Information
Unsere Telefonsprechzeiten:
Ausländerrechtliche Fragen A-B Frau Jain, 07251/79-2952 Dienstag von 14 bis 16 Uhr
Ausländerrechtliche Fragen C-Kn Frau Heneka, 07251/79-5265 Montag und Mittwoch von 14 bis 16 Uhr
Ausländerrechtliche Fragen Ko-R Herr Sattler, 07251/79-5686 Montag und Mittwoch von 14 bis 16 Uhr
Ausländerrechtliche Fragen S-Z Frau Meyer, 07251/79-324 Mittwoch von 14 bis 16 Uhr
oder schreiben Sie eine Email an: Auslaenderbehoerde@Bruchsal.de