Was muss ich bedenken, wenn ich mich ehrenamtlich engagieren will?
Nehmen Sie sich ein bisschen Zeit und überlegen Sie, was Sie besonders gut können und worauf Sie Lust haben. Eine Tätigkeit zu finden, die Ihren Talenten entspricht und die Ihnen Spaß macht, ist der beste Garant dafür, dass Sie Ihre Arbeit gut machen und gerne am Ball bleiben. Natürlich kann es auch Ansporn und eine bereichernde Erfahrung sein, über das Engagement etwas Neues zu lernen. Werden Sie sich auch darüber klar, wie viel Zeit Sie investieren können und wollen – und ob Sie ein Engagement regelmäßig ausüben können oder eher sporadisch. Eine Faustregel ist: Lieber klein beginnen! Wenn Sie merken, dass das Engagement zu Ihnen passt, können Sie immer noch mehr machen. Am besten Sie vereinbaren mit der zuständigen Ansprechperson ein Gespräch und eine Art Schnupperphase für die Tätigkeit. Eine gute Checkliste zum Einstieg (298 KB), welche Fragen Sie in der Anfangszeit stellen können, finden Sie hier.
Quelle: Fachstelle Engagementförderung, Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck, www.engagiert-mitgestalten.de
Bin ich im Engagement versichert?
Viele bürgerschaftlich und ehrenamtlich Aktiven sind bereits über bestehende Versicherungen gut geschützt. Der Versicherungsschutz für Ehrenamtliche Helfer/-innen besteht oft durch die jeweilige Organisation bei der Sie tätig sind (beispielsweise bei der Stadt, in kirchlichen Einrichtungen oder Organisation der Wohlfahrtpflege). Fragen Sie im Zweifelsfall bei der jeweiligen Organisation nach!
Daneben gibt es für Ehrenamtliche sogenannte Sammelverträge des Landes Baden-Württemberg (1,1 MB), in denen alle Ehrenamtlichen haftpflicht- und unfallversichert sind. Die Sammelverträge unterscheiden allerdings bei der Unfall- und der Haftpflichtversicherung folgendes:
Die Unfallversicherung versichert alle ehrenamtlich/freiwillig Tätigen die ihre Tätigkeit für das Gemeinwohl in Baden-Württemberg ausüben oder deren Engagement von Baden-Württemberg ausgeht. Im Bereich der Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz auch für ehrenamtlich/freiwillig Tätige in rechtlich selbstständigen Strukturen, soweit diese nicht der Berufsgenossenschaft angehören. Der gebotene Unfallversicherungsschutz besteht immer dann, wenn Sie keine andere Unfallversicherung (durch Ihre Einrichtung) oder nur eine private Unfallversicherung haben (= subsidiär).
Die Haftpflicht erfassen allerdings nur Tätigkeiten in rechtlich unselbständigen Strukturen, wie zum Beispiel in der Nachbarschaftshilfe oder in kleinen, Initiativen, Gruppen oder Projekten, die keinen oder keinen ausreichenden Versicherungsschutz genießen. Insofern müssen alle Organisationen also auch zum Beispiel Vereine und Verbände selbst für den Haftpflicht-Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen sorgen.
Bei der Haftpflichtversicherung besteht der gebotene Versicherungsschutz nur subsidiär, das bedeutet, wenn Sie eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung haben, (auch Ihre private Haftpflicht) ist diese im Schadenfall vorleistungspflichtig.
Näheres können Sie im oben verlinkten Dokument nachlesen.
Kann ich mir meine Auslagen erstatten lassen?
Ein Engagement ist eine Zeitspende. Je nachdem, welches Ehrenamt Sie ausüben, können Ihnen Kosten entstehen – Fahrtkosten oder Auslagen für Materialien, Briefmarken, Telefonate. Wir finden, niemand sollte für seine Zeitspende auch noch Geld mitbringen müssen. In vielen Organisationen gibt es dafür auch schon gute Regelungen. Aber noch nicht überall ist eine Kostenerstattung selbstverständlich. Am besten, Sie klären das OB und WANN und WIE der Kostenerstattung gleich zu Beginn Ihrer Tätigkeit.
Es gibt aber auch Ehrenamtliche, die sich ihre Auslagen nicht erstatten lassen wollen und sich stattdessen eine Spendenquittung ausstellen lassen. Auch das kann eine Möglichkeit sein. Sprechen Sie Ihre zuständige Ansprechperson in Ihrer Organisation darauf an. Hier finden Sie Informationen über unterschiedliche Formen der Aufwandsentschädigung. (304 KB)
Quelle: Fachstelle Engagementförderung, Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck, www.engagiert-mitgestalten.de
Warum muss ich für manche Tätigkeiten ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
Dies trifft dann zu, wenn Sie in Ihrem Engagement Aufgaben wahrnehmen, bei welchen Sie Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen ähnlichen Kontakt haben.
Die Führungszeugnispflicht für Ehrenamtliche stößt oft auf Unverständnis, da das Ehrenamt damit durch bürokratische Regelungen erschwert wird und dies obwohl es immer schwerer wird Ehrenamtliche zu gewinnen. Wir möchten daher um Ihre Verständnis werben, dass es bei dieser gesetzlichen Regelung des § 72 a SGB VIII nicht um einen „Generalverdacht“ gegen alle die in der Kinder- und Jugendhilfe Tätigen geht, sondern vielmehr um eine verbesserte Prävention und den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Die Gesetzesnorm legt fest, dass einschlägig vorbestrafte Personen nicht in der Kinder- und Jugendarbeit beschäftigt werden dürfen. Um dies überprüfen und sicherzustellen zu können, muss auch für ehrenamtliche Tätigkeiten ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.
Gegebenenfalls wird auch in anderen Tätigkeitsbereichen ein Führungszeugnis von Ihnen verlangt. Wenn Sie bei der Organisation nachfragen warum, wird man Ihnen sicherlich den Grund dafür nennen.
Grundsätzlich sollten Sie die Aufforderung zur Vorlage eines Führungszeugnisses nicht persönlich nehmen!
Kann ich mein Engagement stoppen, wenn es mir keinen Spaß mehr macht?
Grundsätzlich ja, schließlich machen Sie das Ganze freiwillig – eine Kündigungsfrist eines/r Ehrenamtlichen gibt es in der Regel nicht, nur in Ausnahmefällen, wenn Sie eine Vereinbarung hierzu getroffen haben. Aber natürlich sollten Sie fair sein und Ihre Tätigkeit, wenn es irgend geht, nicht abrupt abbrechen.
Kündigen Sie mit Vorlauf an, dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt aufhören wollen. Gerade wenn man in Beziehungen arbeitet, zum Beispiel einen alten Menschen regelmäßig besucht oder als Mentor/in ein Kind oder einen Jugendliche begleitet, sollte man den Abschied verantwortungsvoll gestalten. Und vielleicht können Sie sich ja vorstellen, Ihre/n Nachfolger/in im Ehrenamt einzuarbeiten? So kann das, was Sie aufgebaut haben, gut weitergeführt werden – und Sie selbst sich mit einem guten Gefühl aufhören.
Quelle: Fachstelle Engagementförderung, Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck, www.engagiert-mitgestalten.de
Tipps & Informationen für Organisationen
Unterstützung durch das Engagementbüro
Erstellen des Tätigkeitsprofils & Angebot
Kurzzeit-Engagement
Kleinere Päckchen packen. Sinnvoll. Überschaubar. Projektorientiert. So sieht das „Engagement der Zukunft“ aus. Vielen lässt der Alltag keine Zeit mehr, sich langfristig in einem Ehrenamt einzubringen, der Wille und die Lust zu helfen wäre jedoch grundsätzlich da.
Es lohnt sich also, darüber nachzudenken, welche punktuellen Engagements (die übrigens auch als Einstieg in ein längerfristiges Ehrenamt sein können) dieser Zielgruppe angeboten werden können.
Wenn Sie beispielsweise noch helfende Hände an Ihrem Sommerfest suchen, Platzanweiser für Ihr Frühjahrskonzert oder Begleitpersonen zum Ausflug, dann lassen Sie uns Ihr Kurzzeit-Engagement zukommen. Wir werden dieses an die Gruppe der „Sporadis“ weiterleiten, einem Helferpool von Freiwilligen, die sich für sporadische Mithilfe an Aktion, Veranstaltungen und Projekten interessieren.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an das Engagementbüro (engagiert@bruchsal.de).
Leitfaden für ein Erstgespräch mit Freiwilligen
Der Leitfaden Erstgespräch (351 KB), sowie die Checkliste zum Erstgespräch (309 KB)sind als Anregung gedacht, für das erste Gespräch zwischen einer Organisation und einem oder einer Engagamentinteressierten. Je nach Organisation werden alle oder auch nur einige Punkte relevant sein. Die Fragen können natürlich je nach Bedarf variieren. Ein erstes Gespräch sollte nicht länger als 1 Stunde dauern.
Vereinbarungen treffen
Monetarisierung - Was wir davon halten
Freiwilliges Engagement ist grundsätzlich unentgeltlich, dient dem Gemeinwohl und ist nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet. Geldzahlungen an Ehrenamtliche, die Kostenerstattungen übersteigen, stellen die Motive von Freiwilligkeit, Gemeinwohlorientierung und fehlender Gewinnabsicht infrage. Die Freiwilligenagentur Halle-Saalkreis e.V. hat hierzu ein tolles Positionspapier formuliert.
Zusammengefasst beschreibt dies:
- Freiwilliges Engagement ist eine unentgeltliche und freiwillige Leistung, die dem Gemeinwohl dient und nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet ist.
- Eine Bezahlung auf Stundenbasis als auch Geldzahlungen, die Kostenerstattungen übersteigen, stellen die Freiwilligkeit, Gemeinwohlorientierung und fehlende Gewinnabsicht infrage und entwerten unbezahltes Engagement.
- Empfehlenswert sind Formen der Wertschätzung freiwilligen Engagements im Sinne von geldwerten Leistungen, zum Beispiel kostenlose Qualifizierungen und Weiterbildungen im Kontext des Engagements oder Vergünstigungen bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen.
- Direkte Geldzahlungen sollten nur im Rahmen des tatsächlichen Engagements entstandene Kosten aufwiegen, zum Beispiel Fahrtkosten - gegebenenfalls können hier auch Aufwandspauschalen in einem angemessenen Verhältnis zu den durchschnittlich anfallenden Kosten sinnvoll sein.
- Ausnahme: gesetzliche geregelte Freiwilligendienste mit pauschalisierten Aufwandsentschädigungen oder ähnliche gesetzlich geregelte Ehrenamtspauschalen (Übungsleiterpauschale, Sitzungsgelder für Gemeinderäte, oder ähnliches)
Ehrenamtlichen das Engagement bescheinigen
Durch eine ehrenamtliche Tätigkeit sammeln Freiwillige jede Menge Erfahrungen, erweitern Ihren Horizont und erwerben neue Kompetenzen. Bieten Sie den Freiwilligen von sich aus an, eine Bescheinigung für deren Engagement auszustellen. Besonders für junge Menschen in der Berufsfindungsphase kann das eine interessante Referenz sein.
Sie können hierzu eine organisationseigene Bescheinigung entwickeln. Wenn Sie eine solche Tätigkeitsbescheinigung nicht bereits in petto haben, kann Ihnen die Musterbescheinigung (505 KB) inhaltlich als Orientierung dienen.
Das Muster zeigt den landesweiten Engagement- und Kompetenznachweis Baden-Württemberg. Diesen können Sie ebenfalls Ihren Engagierten ausstellen, indem Sie sich für die Ausstellungsberechtigung unter www.engagementnachweis-bw.de registrieren. Alternativ kann Ihnen auch die Stadt diese Bescheinigung für Ihre Ehrenamtlichen ausstellen, hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das Engagementbüro.