Bundestagswahl 2025
Merkblatt Wahlrecht
Wann wird gewählt?
Wer wird gewählt?
Wer darf wählen?
Bei den Bundestagswahlen dürfen alle deutschen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen wählen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausländische Staatsbürger dürfen bei den Bundestagswahlen nicht abstimmen.
Wie wird gewählt?
· Den Stimmzettel erhalten die Wähler/-innen erst im Wahllokal.
· 2 Wochen vor dem Wahltermin besteht die Möglichkeit Briefwahlunterlagen beim zentralen Briefwahlbüro der Stadt Bruchsal zu beantragen. Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen – die Erst- und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete durch eine Direktwahl bestimmt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.
· Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Im Wahllokal wird der Stimmzettel nach der Stimmabgabe gefaltet und ohne Stimmzettelumschlag in die Wahlurne eingeworfen.
Wer wird in das Wählerverzeichnis eingetragen?
Deutsche Staatsangehörige die ihren Hauptwohnsitz in Bruchsal haben und 18 Jahre alt sind werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Deutsche Staatsangehörige die im Ausland (EU oder sonstiges Ausland) leben können sich bei der Gemeinde im Bundesgebiet auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, in der sie zuletzt ihren Hauptwohnsitz hatten.
Die Antragformulare finden gibt es hier: https://bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html