Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „Unterer Geiersberg", Gemarkung Bruchsal

Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2024

  • aufgrund des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 394) m.W.v. 01.01.2024,
  • in Verbindung mit der Gemeindeordnung für das Land Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229) m.W.v. 07.2023,

folgende Satzung gemäß §§ 16 und 17 BauGB beschlossen.

§ 1Gegenstand der Satzung 
Die am 13.05.2022 in Kraft getretene Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des künftigen Bebauungsplans „Unterer Geiersberg“ mit örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Bruchsal, wird um ein Jahr verlängert.

Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der nachfolgende Abgrenzungsplan maßgebend:

§ 2Inkrafttreten 
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
 
Bruchsal, den 24.04.2024
 
gez. Cornelia Petzold-Schick
Oberbürgermeisterin