Lärmaktionsplan
Beschluss der 3. Runde des Lärmaktionsplans der Stadt Bruchsal
Informationsveranstaltung Lärmsanierung B3
Beschluss der 3. Runde des Lärmaktionsplans der Stadt Bruchsal
Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungsrichtlinie) in Verbindung mit den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Bruchsal vom Dezember 2017 beschlossen.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans basiert auf der aktuellen Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen der 3. Runde (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 8.200 Kfz pro Tag). Entsprechend der Empfehlung des aktuellen ‘Kooperationserlasses - Lärmaktionsplanung’ vom 29.10.2018, wurden zusätzlich zu den vom Land ausschließlich kartierten Autobahnen, Bundes- und Landestraßen weitere Kreisstraßen und kommunale Hauptstraßen mit Belastungen deutlich unter 8.200 Kfz pro Tag berücksichtigt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans lag gemäß Offenlagebeschluss vom 06.10.2021 in der Zeit vom 03.12.2021 bis einschließlich 14.01.2022 öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte ebenfalls zwischen dem 03.12.2021 und einschließlich dem 14.01.2022.
Die Ergebnisse der Abwägung wurden in den Lärmaktionsplan für die Beschlussfassung im Gemeinderat aufgenommen und dargestellt.
Der Lärmaktionsplan wurde am 04.10.2022 vom Gemeinderat beschlossen.
Der Endbericht des Lärmaktionsplans kann hier eingesehen und heruntergeladen werden:
- Zwischenbericht (3 MB)
- Pläne 1 bis 5 (7 MB)
- Pläne 6 bis 7 (8,4 MB)
- Pläne 7 bis 8 (6,6 MB)
- Pläne 8 bis 10 (9 MB)
- Pläne 10 bis 12 (9 MB)
- Pläne 12 bis 13 (8,3 MB)
- Pläne 14 bis 16 (9 MB)
- Pläne 16 bis 18 (9,1 MB)
- Pläne 19 bis 21 (7,7 MB)
- Pläne 22 und Tabelle 1 bis 2 (3 MB)
Die Unterlagen können ebenfalls im Rathaus am Otto-Oppenheimer-Platz 5, Raum B024, 76646 Bruchsal, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Lärmaktionsplan Schiene
Die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an Schienenstrecken wurde 2015 auf das Eisenbahnbundesamt übertragen. Von Seiten des Eisenbahnbundesamtes wird derzeit ein Lärmaktionsplan für die Schienenstrecken erstellt.
Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link. https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/
Passiver Lärmschutz
Neben den Maßnahmen des Lärmaktionsplanes der Stadt Bruchsal gibt es für Grundstückseigentümer an hochbelasteten Bundes- und Landesstraßen auch die Möglichkeit der Förderung von passiven Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden.
Informationen hierzu erhalten Sie in den nachfolgenden Dokumenten:
- Allgemeine Hinweise Lärmsanierung (45 KB)
- Ablaufplan Lärmsanierung (55 KB)
- Antrag Lärmsanierung (194 KB)
Weitere Informationen und Antragsunterlagen zu passiven Lärmschutzmaßnahmen finden Sie unter:
Lärmschutz an Straßen - Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)