Gleichstellung
Grundgesetz Artikel 3:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Zur Umsetzung dieses Verfassungsauftrags, hat die Stadt Bruchsal eine Gleichstellungsbeauftragte. Sie fördert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, macht auf strukturelle Benachteiligungen aufmerksam und wirkt mit, diese zu verändern.
Veranstaltungen
Handlungsfelder
Arbeitsbereiche
- Leitung Facharbeitskreise
- Arbeitskreis Vereinbarkeit Familie, Pflege & Beruf
- Netzwerk Gewalt gegen Frauen - Veranstaltungen
- Internationaler Frauentag am 08. März
- Frauenwirtschaftstage im Oktober - Vernetzung
- Bruchsaler Gruppen
- Landkreis Karlsruhe
- Landesarbeitsgemeinschaft
- Bundesarbeitsgemeinschaft - Einzelfall-/Beratung in Gleichstellungsfragen
- Bürgerschaft
- Mitarbeitende der Stadtverwaltung