orange

Infos zu Behinderung

Die Informationen in diesem Kapitel stellen keine Rechtsberatung dar! Wenden Sie sich bei Bedarf an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder an das zuständige Amt.

Was gilt nach dem Sozialgesetzbuch IX als Behinderung?

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 2 Abs. 1 SGB IX). Dabei sind das Ausmaß und die Art der Behinderung von Bedeutung und nicht die Ursache.

Was bedeutet „Grad der Behinderung“ (GdB)?

Der „Grad der Behinderung" (GdB) wird nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt. Er wird in Zehnerstufen mit der Zahl von 20 bis 100 festgestellt.
Dabei werden einzelne Beeinträchtigungen nur berücksichtigt, wenn sie für sich allein einen GdB von mindestens 10 ausmachen würden.

Der Begriff „GdB“ bezieht sich auf die Auswirkung einer Behinderung in allen Lebensbereichen und nicht nur auf die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben.
Der GdB ist ein Maß für die Auswirkungen eines Mangels an körperlichem, geistigem oder seelischem Vermögen.
Grundsätzlich ist der GdB unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen.

Aus der Höhe des GdB kann nicht auf das Ausmaß der beruflichenLeistungsfähigkeit geschlossen werden.
Der Antragsteller, dem ein GdB von 100 zuerkannt wird, muss deshalb noch lange nicht im Sinne der Rentenversicherung berufs- oder erwerbsunfähig sein. Altersbedingte Beeinträchtigungen werden hierbei jedoch nicht berücksichtigt.

Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, dürfen die einzelnen GdB-Werte nicht addiert werden.
Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander. Bei der Beurteilung des Gesamt-GdB wird in der Regel von der Behinderung ausgegangen, die den höchsten Einzel-Grad der Behinderung verursacht.
Dann werden alle weiteren Behinderungen geprüft, ob hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird.
Es wird also geprüft ob wegen weiteren Behinderungen, zusätzliche GdB-Punkte hinzuzufügen sind, um der Gesamtbehinderung gerecht zu werden.

Eingetragen wird der GdB auf der Rückseite des Ausweises er kann ggf. auch - nach erneuter Prüfung durch das Amt - nachträglich verändert werden.
Die Bewertungskriterien für die Ermittlung der Beeinträchtigung sind bundeseinheitlich geregelt.

Wird ein GdB von weniger als 50, aber mindestens 20 festgestellt, gelten Sie als behinderter Mensch im Sinne des Sozialgesetzbuchs.

Eine Person mit einem GdB ab 50 gilt als schwerbehinderter Mensch.