Barrierefreiheitserklärung

Die Stadt Bruchsal ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.bruchsal.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Derzeit teilweise noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Nicht alle Links, Grafiken und Bilder enthalten Alternativtexte. Diese werden nach und nach ergänzt.
    Die Mitarbeiter/-innen werden entsprechend geschult.
  • Inhalte in Leichter Sprache und in Form von Gebärdensprachenvideos werden zurzeit erarbeitet und nachgereicht.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 8. August 2023 überarbeitet und beruht auf einer Selbstbewertung. 

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschrei­bung, wo Ihnen welche ­Bar­riere aufge­fal­len ist, melden Sie sich bitte bei Monika Hawelka unter Telfeon 07251 / 79-515 oder senden uns ein E-Mail an: ait@bruchsal.de 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschrei­bung, wo Ihnen welche ­Bar­riere aufge­fal­len ist, an die folgende E-Mail-Adresse: ait@bruchsal.de 

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Bruchsal wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die Stadt Bruchsal nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den  kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Simone Fischer

Landes-Behindertenbeauftragte
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Behindertenbeauftragter im Landkreis Karlsruhe:
Reimer Neumann
https://www.landkreis-karlsruhe.de/Service-Verwaltung/Verwaltung/Dezernate-%C3%84mter/Mensch-Gesellschaft/Amt-f%C3%BCr-Versorgung-und-Rehabilitation/Behindertenbeauftragter-

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.