Baulandpolitische Grundsätze
Eine angemessene und bezahlbare Wohnung zu finden, stellt auch für immer mehr Menschen in Bruchsal eine Herausforderung dar. Stark gestiegene Baukosten und kaum verfügbare Grundstücke führen zu immer höheren Mietpreisen. Von insgesamt 21.203 Wohnungen in Bruchsal im Jahr 2017 waren dabei gerademal 0,3% sozialgebundene Mietwohnungen mit einem reduzierten Mietzins im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Der Gemeinderat hat daher am 17.12.2019, wie viele baden-württembergische Städte einen politischen Grundsatzbeschluss (baulandpolitische Grundsätze) zur Durchsetzung einer Mindestquote für bezahlbaren Wohnraum gefasst. Damit sollen Investoren stärker an der Schaffung preiswerten Wohnraums beteiligt werden.
Welche Mindestquoten für sozialgebunden Wohnraum (nach Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022) beinhalten die baulandpolitischen Grundsätze?
- Mindestens 25 Prozent sozialgebundene Mietwohnungen für Personen mit Wohnberechtigungsschein
- soll das Projekt als Eigentumsprojekt veräußert werden, kommen zusätzlich mindestens 25 Prozent gefördertes Wohneigentum zur Selbstnutzung durch einkommensschwächere Haushalte hinzu.
Wann greift die Regelung?
- bei allen Wohnbauprojekten für die ein Bebauungsplan neu aufgestellt oder geändert werden muss und dabei zusätzlich mehr als 800 Quadratmeter Geschossfläche für Wohnen und/oder acht Wohneinheiten entstehen
- bei der Veräußerung von städtischen Grundstücken für Wohnungsbau
- die Regelung gilt nicht, wenn das geplante Wohnbauprojekt den bauplanungsrechtlichen Vorgaben entspricht
In der nachfolgend hinterlegten Datei können Sie sich das Ablaufschema der baulandpolitischen Grundsätze noch einmal genauer ansehen:
Ablaufschema baulandpolitische Grundsätze (74 KB)
Weitere Informationen finden Sie auch unter der nachfolgenden Broschüre:
Broschüre baulandpolitische Grundsätze (606 KB)