Achtung: Die Abteilung der Kindertagesbetreuung befindet sich seit August 2024 im Haus der Begegnung! Besucheradresse: Tunnelstraße 27, 76646 Bruchsal
Kinderbetreuung
In Bruchsal mit den Stadtteilen Büchenau, Heidelsheim, Helmsheim, Obergrombach und Untergrombach gibt es derzeit 38 Kindertageseinrichtungen von kirchlichen und privaten Trägern.
Dort stehen 2.163 Plätze für Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt zur Verfügung.
Die Platzangebote gibt es in bestimmten Gruppenformen:
- Für Kinder im Alter bis zu drei Jahren gibt es Plätze in Krippengruppen, in Betreuten Spielgruppen und bei der Tagespflege in den „TigeR-Gruppen“.
- Für zweijährige Kinder gibt es auch Plätze in „Altersgemischten Gruppen“, in denen Kinder von zwei Jahren bis zum Schuleintritt gemeinsam betreut werden.
- Kinder im Alter ab drei Jahren werden in Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten, in Ganztagesbetreuung, Halbtagesbetreuung oder Regelgruppen betreut.
Informationen zu Kontaktdaten, Betriebsformen, Öffnungszeiten und Beiträgen der jeweiligen Einrichtung entnehmen Sie bitte dieser Übersicht:
Zentrales Registrierungsverfahren
Momentan herrscht eine schwierige Situation vor – nicht nur in Bruchsal, sondern auch landesweit. Es fehlen Kinderbetreuungsplätze und es herrscht großer Personalmangel in den Kindertageseinrichtungen. Deshalb wurde das Anmeldeverfahren für die Bruchsaler Kindertageseinrichtungen zentralisiert.
Seit 1. Juli 2024 melden Sie Ihren Betreuungsbedarf über unser neues Kita-Anmeldeportal „Little Bird“ an. Das neue Kita-Portal vereinfacht die Anmeldung für Betreuungsplätze genauso wie den Prozess der rechtssicheren Platzvergabe. Auch die Zusammenarbeit von Kommunen, Trägern und Kitas wird dadurch auf allen Ebenen einfacher und transparenter.
Hier gelangen Sie direkt zur Startseite von Little Bird Bruchsal:
Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen in Bruchsal
In der Stadt Bruchsal (einschließlich Stadtteilen) gelten einheitliche Beiträge.
Das heißt: in allen Einrichtungen werden von den Trägern entsprechend der Gruppenform (Regelgruppe (RG), Gruppen mit Verlängerter Öffnungszeit (VÖ), Ganztagesbetreuung (GT), Altersgemischte Gruppen (AM), Krippengruppen (KR) gleiche Beiträge erhoben.
Durch abweichende Schließtage, die Abrechnung der Beiträge über elf oder zwölf Zahlmonate und durch unterschiedliche Betreuungszeiten (auch innerhalb derselben Gruppenform!), variieren die tatsächlichen Beiträge.
Für das laufende Kindergartenjahr musste der Kita-Beitrag um 8,5 % erhöht werden. Die Stadt Bruchsal ist sich der Verantwortung gegenüber den jungen Familien bewusst. Diese zusätzliche finanzielle Belastung ist nicht einfach. Gerne können wir Ihnen, wenn notwendig, Informationen über entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten (wie bspw. wirtschaftliche Jugendhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen des Bundes- und Teilhabepaketes) zur Verfügung stellen. Nähere Informationen erhalten Sie unter den Punkten "Kostenübernahme von Betreuungsplätzen in einer Kindertageseinrichtung" sowie "Bildungs- und Teilhabepaket" (siehe Themen unterhalb der Elternbeiträge). Auch möchten wir Sie auf unsere freiwilligen Zusatzleistungen hinweisen, welche die Stadt Bruchsal für das Wohl unserer kleinen Bürger und Bürgerinnen zusätzlich finanziert:
- Keine Begrenzung bei der Einstellung von PIA-Auszubildenen in den Kindertagesstätten. Diese zählen nicht zum gewährten Personalschlüssel. Somit gibt es mehr Personal für die Kinder in Bruchsal. Zudem ist dies ein Mittel, um neue Fachkräfte zu gewinnen.
- Erhöhte Leitungsfreistellung. Hierdurch kann sich die Leitung besser auf die ebenfalls gestiegene Verwaltungsarbeit konzentrieren.
- Höherer Personalschlüssel in den Krippen, also mehr Personal für unsere Kleinen von 1 - 3 Jahren.
- Kostenübernahme für Heilpädagogischen Fachdienst. Dieser kann von den Einrichtungen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf zur Unterstützung angefordert werden. Hierdurch können gezielt speziell geschulte Kräfte die Fachkräfte und Kinder vor Ort unterstützen.
Bei Fragen melden Sie sich gern bei uns.
Aktuelle Beitragsberechnungen für das Kindergartenjahr 2023/2024 am Beispiel einer Kita mit 27 Schließtagen und 11 Zahlmonaten finden Sie hier:
Bitte beachten Sie: Die Geschwisterermäßigung gilt für Kinder einer Familie, die gleichzeitig in Bruchsaler Einrichtungen (einschließlich Stadtteilen) betreut werden (einrichtungsübergreifende Ermäßigung). Die Regelung greift nach dem Alter der Kinder, das heißt: ältestes Kind = Erstkindbeitrag, zweitältestes Kind = Zweitkindbeitrag.
Kostenübernahme von Betreuungsplätzen in einer Kindertageseinrichtung
Sollte Bedarf auf Unterstützung oder Übernahme der Kosten für einen Betreuungsplatz bestehen, oder Sie allgemein Unterstützung im Säuglings-, Kleinkinder- oder Jugendbereich benötigen, können Sie sich gerne direkt an das Landratsamt wenden:
- Beratung / Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche in Problemlagen
- Kostenübernahme Kinderbetreuung
- Kindesunterhalt / Unterhaltsvorschuss
- Frühe Hilfen
- Frühe Hilfen / Beratung für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern
Gerne teilen wir Ihnen die Kontaktmöglichkeiten an das Landratsamt Karlruhe mit:
Landratsamt Karlsruhe, Jugendamt - Außenstelle Bruchsal
Am alten Güterbahnhof 9
76646 Bruchsal
Tel: 0721 / 936 - 52090
E-Mail: jugendamt@landratsamt-karlsruhe.de
www.landkreis-karlsruhe.de
www.landkreis-karlsruhe.de/frühe_hilfen
Bildungs- und Teilhabepaket
Unterstützt bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (und deren Eltern) mit Bezug von
- Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
- Wohngeld
- Kinderzuschuss
oder mit geringem Einkommen.
Anträge / Beratung
Landratsamt Karlsruhe
0721 936-65650
karin.herzer@landratsamt-karlsruhe.de
www.landkreis-karlsruhe.de
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für
- eintägige Schulausflüge / mehrtägige Klassenfahrten (auch Kindertagesstätten)
- persönlichen Schulbedarf (für Bezieher von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld ist keine gesonderte Antragsstellung notwenig)
- Schülerbeförderungskosten
- angemessene außerschulische Lernförderung (Nachhilfe)
- gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule / Kindertagesstätte
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, Kostenübernahme für
- Mitgliedsbeiträge / Kursgebühren in Vereinen (Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit)
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musik, Ballett) oder vergleichbaren Aktivitäten im
Bereich der Kultur unter Anleitung
- Freizeiten
Informationsmaterial, auch fremdsprachige Broschüren, erhalten Sie auf Bundesebene unter:
Bildungspaket - Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen des Bildungspakets - BMAS
Tageselternverein sucht Wohnungen für neue TigeR-Gruppen
Der Tageselternverein ist derzeit auf der Suche nach Wohnungen für neue TigeR-Gruppen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Tageselternvereins.