Grundsätzliches
Der „Bevölkerungsschutz“ ist ein Teilbereich der Abteilung III - Bevölkerungsschutz des Ordnungsamtes der Stadt Bruchsal. Neben dem Bevölkerungsschutz findet sich auch die Feuerwehr Bruchsal als weiterer Bestandteil der kommunalen Gefahrenabwehr im Organigramm (Organisationsbereich) der Abteilung III - Bevölkerungsschutz wieder.
Der Begriff Bevölkerungsschutz bezeichnet zusammenfassend alle Aufgaben und Maßnahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr des Bundes, der Länder, sowie der Kommunen im Krisen- oder Katastrophenfall.
Das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG), sowie das Katastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg (KatSG), setzen den gesetzlichen Rahmen für die unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Hilfsorganisationen zum Beispiel Rettungsdienst, Brandschutz, Technische Hilfeleistung, et cetera.
Im Bereich des Bevölkerungsschutzes engagieren sich in Bruchsal unter anderem die nachfolgend aufgeführten Institutionen und Einrichtungen:
- Feuerwehr
- Deutsches Rotes Kreuz
- Malteser Hilfsdienst
- Krankenhaus Bruchsal
- Stadtwerke Bruchsal
- Technisches Hilfswerk
- DLRG
- Stadtverwaltung Bruchsal
Im Rahmen des Gefahrenabwehr- und Krisenmanagementsystems der Stadt Bruchsal wird bei größeren Schadensereignissen oder Krisensituationen der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) einberufen. Der SAE setzt sich aus Führungskräften in Leitungsfunktionen sowie aus erfahrenen Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung zusammen und wird im Bedarfsfall durch Fachberater und Verbindungspersonen unterstützt.