Bebauungsplan „Rettungswache im Eggerten“, Gemarkung Bruchsal und Örtliche Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rettungswache“, Gemarkung Bruchsal

Hier: Frühzeitige Beteiligung

Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Rettungswache im Eggerten“ beschlossen.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Bebauungplan „Rettungswache im Eggerten“ ersetzt nach seinem Inkrafttreten den Bebauungsplan „Silberhölle Eggerten“, in Kraft getreten am 14.02.1987, in seinem Geltungsbereich.

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung eines dauerhaften Standortes für eine Rettungswache.
 
Das Plangebiet hat eine Fläche von ca. 2.800 m² und wird begrenzt:

  • im Norden durch die Flurstücke Nr. 2692 und 2692/3
  • im Osten durch das Flurstück Nr. 18668
  • im Süden durch die Straße Eggerten, Flurstück Nr. 22704
  • im Westen durch die Straße Eggerten, Flurstück Nr. 22456

Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Plandarstellung zu entnehmen:

Der Planentwurf des Bebauungsplans und der Örtliche Bauvorschriften wird in der Zeit vom

Montag, 07. Oktober 2024 bis einschließlich Freitag, 08. November 2024 veröffentlicht.

Die Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Bruchsal unter https://www.bruchsal.de/leben/bauen+_+wohnen/Bauleitplanung (Bebauungspläne im Verfahren) eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Sinne von § 3 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum beim Bürgermeisteramt der Stadt Bruchsal im Rathaus am Otto-Oppenheimer-Platz, Otto-Oppenheimer-Platz 5, Erdgeschoss, Raum B 024, während der Dienststunden:

Montag                                   8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag             8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag                            8.00 Uhr – 17.00 Uhr

zur Verfügung gestellt.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an stadtplanungsamt@bruchsal.de eingereicht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch schriftlich (Stadtplanungsamt Bruchsal, Otto-Oppenheimer-Platz 5, 76646 Bruchsal) oder zur Niederschrift abgegeben werden. Sollte eine persönliche Erläuterung der Planinhalte gewünscht werden, besteht auch die Möglichkeit, telefonisch (Tel.: 07251 79-522) einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren.

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Bruchsal, den 25.09.2024

gez. Cornelia Petzold-Schick
Oberbürgermeisterin