Ausländerbehörde
Ihre Beratung bei ausländerrechtlichen Fragen
Sie sind ausländische/-r Bürger/-in aus einem Drittstaat oder der Europäischen Union mit Wohnsitz in Bruchsal und haben Fragen rund um Ihr Aufenthaltsrecht?
Wir sind Ihre Anlaufstelle, als Ansprechpartner/-in unterstützen wir Sie bei Anträgen auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, bei Fragen zum Visum oder zur Ausübung Ihrer Erwerbstätigkeit und sonstigen Angelegenheiten.
Vorab können Sie sich gern über folgenden Link selbst informieren:
Hier geht´s zu den Infos und Anträgen unserer Leistungen.
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetz | Einbürgerung
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Ausländerbehörde ab 1. Juli 2024 Ihren Einbürgerungsantrag nicht mehr entgegen nimmt!
Mit dem untenstehenden Link können Sie künftig einen Termin zur Abgabe Ihres Antrages beim Bürgerbüro der Stadt Bruchsal buchen.
Fragen rund um das Thema Einbürgerung (Voraussetzungen, Antrag, erforderliche Unterlagen usw.) beantwortet Ihnen die zuständige Einbürgerungsbehörde des Landratsamt Karlsruhe (einbuergerung(a)landratsamt-karlsruhe.de).
Das Bürgerbüro kann diese Auskünfte nicht erteilen und ist lediglich für die Annahme und Weiterleitung Ihres Antrages zuständig!
Hier geht´s zur Terminvergabe.
ACHTUNG: Aufenthaltstitel Ukraine §24 (1) AufenthG gilt automatisch verlängert!
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, welche am 1. Februar 2024 gültig ist, dann gilt Ihre Aufenthatserlaubnis automatisch bis zum 4. März 2025 als verlängert.
Eine erneute Antragstellung oder Vorsprache zur Verlängerung ist somit nicht notwendig.
Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung, darf die Ausländerbehörde die bereits ausgestellten Karten nicht verlängern.
Bei erfolgten Terminbuchungen zur Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnisse behält sich die Ausländerbehörde vor, Termine abzusagen.
Übersetzungen:
Achtung längere Bearbeitungszeiten
Unser Tipp
Bitte senden Sie uns immer vorab Ihren Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis mit allen Unterlagen per Post an
Stadt Bruchsal, Ausländerbehörde, Campus 1, 76646 Bruchsal
oder durch Einwerfen in einen Briefkasten der Stadt Bruchsal. Anschließend können sie einen Termin zu Ihrer erforderlichen Leistung über folgenden Link buchen:
Hier geht`s zur Terminvergabe!
Sie erreichen uns am besten per E-Mail unter Auslaenderbehoerde@Bruchsal.de.
Wir sichten unser Postfach mehrmals täglich und beantworten Ihre Anfrage zeitnah.
Auf diesem Weg geben wir Auskünfte über benötigte Unterlagen für Ihr Anliegen und die weitere Vorgehensweise. Somit reduzieren wir miteinander die persönlichen Vorsprachen auf ein Minimum und gewährleisten eine schnelle Bearbeitung.
Information
Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich.
Hier geht`s zur Terminvergabe!
Im Terminbuchungstool wählen Sie bitte Ihre gewünschte Leistung im Bereich Ausländerbehörde über das Dropdownfeld aus.
Achtung geänderte Telefonsprechzeiten:
Montag und Mittwoch von 14 bis 16 Uhr
Ausländerrechtliche Fragen Buchstabe C-Kn Frau Heneka, 07251/79-5265
Ausländerrechtliche Fragen Buchstabe Ko-R Herr Sattler, 07251/79-5686
Ausländerrechtliche Fragen Buchstabe S-Z Frau Meyer, 07251/79-324
Achtung! Buchstabe A-B nur dienstags von 14 bis 16 Uhr erreichbar:
Ausländerrechtliche Fragen Buchstabe A-B Frau Jain, 07251/79-2952
oder schreiben sie eine Email an: Auslaenderbehoerde@Bruchsal.de