
In der folgenden Liste finden Sie wichtige Hinweise zu den einzelnen Leistungen der Ausländerbehörde sowie die jeweils relevanten Anträge.
Abholung ihrer Aufenthaltsdokumente
Sie haben von uns eine E-Mail erhalten, dassIhr Dokument abholbereit ist?
bitte senden Sie uns eine E-Mail an Auslaenderbehoerde@bruchsal.de dann senden wir Ihnen einen Link zur Terminbuchung zu.
Kopie
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren – Infos für Arbeitgeber
Antrag für deutsche Arbeitgeber zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens für die erleichterte Einreise ausländischer Fachkräfte (§ 81a Aufenthaltsgesetz)
Arbeitgeber mit Firmensitz in Bruchsal können im Namen einer ausländischen Fachkraft bei der Ausländerbehörde Bruchsal ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt.
Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit der Ausländerbehörde ab. Diese prüft die Voraussetzungen und bezieht bei Bedarf andere Stellen (z. B. Arbeitsagentur, Kammern) ein. Das Verfahren soll innerhalb von vier Monaten abgeschlossen sein.
Das Verfahren kann auch für den Nachzug von Ehepartnern oder Kindern genutzt werden. Die Familie muss spätestens sechs Monate nach der Fachkraft einreisen.
Folgende Unterlagen werden bei Antragstellung benötigt:
- Bevollmächtigung des Arbeitgebers durch die Fachkraft (Muster-Vollmacht) sowie bei Bedarf Nachweis über die Unterbevollmächtigung,
- Ausweisdokument des bevollmächtigten Unternehmensvertreters sowie
- Nationalpass der Fachkraft
- Nachweise über die Beschäftigung durch das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" sowie den Arbeitsvertrag bzw. Vorvertrag oder Arbeitsplatzzusage,
- Nachweise über die Qualifikation, spezielle Fertigkeiten und Kenntnisse der Arbeitskraft (zum Beispiel Ausbildungsnachweise, Studienabschlüsse, Sprachzertifikate)
Für Familienmitglieder:
- Ausweisdokumente der Familienmitglieder,
- Vollmachten der Familienmitglieder (Mustervollmacht für Ehe- oder Lebenspartner, Mustervollmacht für Kinder)
Fehlende Unterlagen können zu Verzögerungen führen. Es wird daher empfohlen, der Behörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen.
Sie haben den Antrag abgegeben:
Nach Eingang des Antrags prüft die Ausländerbehörde, ob alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vorliegen, um die Vereinbarung abzuschließen und das beschleunigte Fachkräfteverfahren einzuleiten.
Den Antrag senden Sie bitte via E-Mail an auslaenderbehoerde@Bruchsal.de.
Hinweise für Geflüchtete aus der Ukraine
Sie sind Geflüchtete/-r aus der Ukraine?
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Bitte melden Sie zuerst Ihren Wohnsitz beim Bürgerbüro oder den Verwaltungsstellen an.
Aufenthaltstitel:
Termine können ab sofort nicht mehr selbstständig gebucht werden.
1. Legen Sie uns alle benötigten Unterlagen per E-Mail, Post oder online Antragsverfahren vor:
- Antrag
- Kopie aller Seiten Ihres Reisepasses
2. Antrag wird geprüft, fehlende Unterlagen werden angefordert.
Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Link zur Terminvereinbarung. An diesem Termin werden Ihre biometrischen Daten erfasst und der Aufenthaltstitel bestellt.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen dürfen wir ab 01. Mai 2025 keine Passfotos mehr annehmen. Die Erfassung des Passfotos erfolgt dann vor Ort bei der Ausländerbehörde.
Verlängerung Aufenthaltstitel:
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, dann gilt Ihre Aufenthatserlaubnis automatisch bis zum 4. März 2026 als verlängert.
Eine erneute Antragstellung oder Vorsprache zur Verlängerung ist somit nicht notwendig.
Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung, darf die Ausländerbehörde die bereits ausgestellten Karten nicht verlängern.
Bei erfolgten Terminbuchungen zur Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnisse behält sich die Ausländerbehörde vor, Termine abzusagen.
Berechtigung zur Teilnahme am Sprachkurs
Sie können derzeit nur im Rahmen freier und verfügbarer Plätze bei Sprachkursträgern, auf Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), einen Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem Sprachkurs erhalten.
Eine Verpflichtung zum Sprachkurs durch die Ausländerbehörde ist nicht möglich.
Das heißt, erst wenn Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, können Sie sich an das BAMF wenden. Die Antragsformulare hierfür finden Sie auf der Homepage des BAMF.
Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an Auslaenderbehoerde@Bruchsal.de.
Folgender Antrag ist für Sie relevant:
Aufenthaltserlaubnis Familie
Sie sind Familienangehörige/-r einer Person mit gültiger Aufenthaltserlaubnis?
Termine können ab sofort nicht mehr selbstständig gebucht werden.
1. Legen Sie uns alle benötigten Unterlagen per E-Mail, Post oder online Antragsverfahren vor:
2. Antrag wird geprüft, fehlende Unterlagen werden angefordert.
Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Link zur Terminvereinbarung. An diesem Termin werden Ihre biometrischen Daten erfasst und der Aufenthaltstitel bestellt.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen dürfen wir ab 01. Mai 2025 keine Passfotos mehr annehmen. Die Erfassung des Passfotos erfolgt dann vor Ort bei der Ausländerbehörde.
Folgende Unterlagen werden zur Bearbeitung benötigt:
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: (Über diesen Link gelangen Sie zum Onlineantragsverfahren.)
- Mietvertrag
- aktuelle Arbeitsbescheinigung (sofern sie beschäftigt sind)
- Ihre letzten 3 Lohnabrechnungen sowie die aller erwerbstätigen Familienangehörigen
- Nachweise Ihrer Krankenversicherung (z.B. Mitgliedsbescheinigung)
- Reisepass
- sonstige Einkommensnachweise (z.B. Job-Center-Bescheid)
- Sprachzertifikat (A1) bei erwachsenen Antragsteller/-innen
- falls vorhanden: Zertifikat "Leben in Deutschland"
Für Kinder:
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis Kinder: Über diesen Link gelangen Sie zum Onlineantragsverfahren.
- Mietvertrag der Sorgeberechtigten
- aktuelle Arbeitsbescheinigung der Sorgeberechtigten (sofern diese beschäftigt sind)
- die letzten 3 Lohnabrechnungen der Sorgeberechtigten sowie die aller erwerbstätigen Familienangehörigen
- Nachweise der Krankenversicherung (z.B. Mitgliedsbescheinigung)
- Reisepass
- sonstige Einkommensnachweise der Sorgeberechtigten (z.B. Job-Center-Bescheid)
- aktuelle Schulbescheinigung für Kinder im schulpflichtigen Alter
Folgende Formulare sind für Sie relevant:
Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige mit Daueraufenthaltstitel eines EU-Staates
Als Inhaber einer EU-Daueraufenthaltserlaubnis dürfen Sie sich 3 Monate legal in der Bundesrepublick aufhalten.
Sollten Sie eine Beschäftigung, Studium oder Ausbildung anstreben in der Bundesrepublick Deustchland, verweisen wir Sie auf die Einholung eines entsprechenden Visums der deutschen Auslandsvertretung Ihres Herkunftstaates.
Aufenthaltserlaubnis Beschäftigung
Sie sind mit einem Visum zur Beschäfttigung eingereist, und möchten im anschluss nun einen Aufenthaltstitel beantragen?
Stellen Sie bitte einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis und fügen Sie die für die Bearbeitung benötigten Unterlagen hinzu. Den Antrag inklusive Unterlagen (in Kopie) senden Sie anschließend vollständig per Post oder E-Mail oder über das Onlineverfahren an die Ausländerbehörde.
Termine können ab sofort nicht mehr selbstständig gebucht werden.
1. Legen Sie uns alle benötigten Unterlagen per E-Mail, Post oder online Antragsverfahren vor:
2. Antrag wird geprüft, fehlende Unterlagen werden angefordert.
Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Link zur Terminvereinbarung. An diesem Termin werden Ihre biometrischen Daten erfasst und der Aufenthaltstitel bestellt.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen dürfen wir ab 01. Mai 2025 keine Passfotos mehr annehmen. Die Erfassung des Passfotos erfolgt dann vor Ort bei der Ausländerbehörde.
Folgende Unterlagen werden zur Bearbeitung benötigt:
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (Über diesen Link gelangen Sie zum Onlineantragsverfahren.)
- Mietvertrag
- aktuelle Arbeitsbescheinigung (sofern sie beschäftigt sind) bei Verlängerung
- Ihre letzten 3 Lohnabrechnungen sowie die aller erwerbstätigen Familienangehörigen bei Verlängerung
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung (z.B. Mitgliedsbescheinigung) bei Verlängerung
- Reisepass
- Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt vom Arbeitgeber)
Folgende Anträge sind für Sie relevant:
Sie üben eine Beschäftigung aus und wollen diese wechseln?
Senden Sie uns bitte das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" sowie einen Entwurf Ihres Arbeitsvertrags in Kopie per E-Mail oder Post an Stadt Bruchsal, Ausländerbehörde, Kaiserstraße 66, 76646 Bruchsal oder als Einwurf in unseren Briefkasten Campus 1, 76646 Bruchsal.
Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Einladung zur Terminvereinbarung bzw. Nachricht zur weiteren Vorgehensweise.
Aufenthaltserlaubnis für Studenten
Sie möchten ein Studium aufnehmen?
Termine können ab sofort nicht mehr selbstständig gebucht werden.
1. Legen Sie uns alle benötigten Unterlagen per E-Mail, Post oder online Antragsverfahren vor:
2. Antrag wird geprüft, fehlende Unterlagen werden angefordert.
Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Link zur Terminvereinbarung. An diesem Termin werden Ihre biometrischen Daten erfasst und der Aufenthaltstitel bestellt.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen dürfen wir ab 01. Mai 2025 keine Passfotos mehr annehmen. Die Erfassung des Passfotos erfolgt dann vor Ort bei der Ausländerbehörde.
Folgende Unterlagen werden zur Bearbeitung benötigt:
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (Über diesen Link gelangen Sie zum Onlineantragsverfahren.)
- Mietvertrag
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis der Lebensunterhaltssicherung (Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung)
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung (z.B. Mitgliedsbescheinigung)
- Reisepass
Folgende Anträge sind für Sie relevant:
Übertrag eines neuen Passes auf Niederlassungserlaubnis/gültigen Aufenthaltstitel
Sie möchten Ihren neuen Reisepass auf Ihre Niederlassungserlaubnis bzw. einen noch gültigen Aufenthaltstitel übertragen?
Sie benötigen keinen Antrag.
Folgende Unterlagen senden sie uns bitte vorab per E-Mail:
- Ihr aktueller Reisepass
Sie erhalten nach Prüfung einen Link zur Terminvereinbarung.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen dürfen wir ab 01. Mai 2025 keine Passfotos mehr annehmen. Die Erfassung des Passfotos erfolgt dann vor Ort bei der Ausländerbehörde.
Vorzeitiges Reisen ohne Übertrag des neuen Reisepasses
Sofern Sie im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sind (z.B. Niederlassungserlaubnis oder noch gültiger Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte EU), können Sie mit Ihrem alten Pass, Ihrem neuen Pass und dem "alten" elektronischen Aufenthaltstitel sowie einem Nachweis Ihrer Terminbestätigung für den Übertrag Ihres Aufenthaltstitels in der Regel problemlos nach Deutschland einreisen. Frühere Termine sind aufgrund einer früheren Reise nicht möglich.
Blaue Karte
Sie möchten Ihre Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen oder verlängern?
Termine können ab sofort nicht mehr selbstständig gebucht werden.
1. Legen Sie uns alle benötigten Unterlagen per E-Mail, Post oder online Antragsverfahren vor:
2. Antrag wird geprüft, fehlende Unterlagen werden angefordert.
Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Link zur Terminvereinbarung. An diesem Termin werden Ihre biometrischen Daten erfasst und der Aufenthaltstitel bestellt.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen dürfen wir ab 01. Mai 2025 keine Passfotos mehr annehmen. Die Erfassung des Passfotos erfolgt dann vor Ort bei der Ausländerbehörde.
Folgende Unterlagen werden zur Bearbeitung benötigt:
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (Über diesen Link gelangen Sie zum Onlineantragsverfahren.)
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung (z.B. Mitgliedsbescheinigung)
- Studienabschlusszeugnis / Diplom
- soweit vorhanden: Gleichwertigkeitsnachweis
- Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt vom Arbeitgeber)
Weitere Hinweise zur Blauen Karte.
Folgende Anträge sind für Sie relevant:
Sie wollen Ihren Arbeitgeber innerhalb der ersten beiden Jahre Ihrer Beschäftigung wechseln?
Senden Sie uns bitte das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" sowie einen Entwurf Ihres Arbeitsvertrags in Kopie per E-Mail oder Post an Stadt Bruchsal, Ausländerbehörde, Kaiserstraße 66, 76646 Bruchsal oder als Einwurf in unseren Briefkasten Campus 1, 76646 Bruchsal.
Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Einladung zur Terminvereinbarung bzw. Nachricht zur weiteren Vorgehensweise.
Humanitäre Aufenthaltstitel (Flüchtlingsstatus, Subsidiär Schutzberechtigt oder Abschiebungsverbote)
Sie sind anerkannter Flüchtling, subsidiär Schutzberechtigt oder es wurde bei Ihnen ein Abschiebeverbot festgestellt und möchten nun Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern?
Termine können ab sofort nicht mehr selbstständig gebucht werden.
1. Legen Sie uns alle benötigten Unterlagen per E-Mail, Post oder online Antragsverfahren vor:
2. Antrag wird geprüft, fehlende Unterlagen werden angefordert.
Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Link zur Terminvereinbarung. An diesem Termin werden Ihre biometrischen Daten erfasst und der Aufenthaltstitel bestellt.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen dürfen wir ab 01. Mai 2025 keine Passfotos mehr annehmen. Die Erfassung des Passfotos erfolgt dann vor Ort bei der Ausländerbehörde.
Folgende Unterlagen werden zur Bearbeitung benötigt:
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (Über diesen Link gelangen Sie zum Onlineantragsverfahren.)
- Antrag Reiseausweis für Flüchtlinge bei anerkannten Flüchtlingsstatus (Über diesen Link gelangen Sie zum Onlineantragsverfahren.)
- Antrag auf Ausweisersatz als Subsidiär Schutzberechtigter sofern Sie keinen gültigen Reisepass besitzen (Über diesen Link gelangen Sie zum Onlineantragsverfahren.)
- Mietvertrag
- aktuelle Arbeitsbescheinigung (sofern sie beschäftigt sind)
- Ihre letzten 3 Lohnabrechnungen (sofern Sie beschäftigt sind)
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung (z.B. Mitgliedsbescheinigung)
- optional Reiseausweis für Flüchtlinge oder Reisepass
- sonstige Einkommensnachweise (z.B. Job-Center-Bescheid)
Folgende Anträge sind für Sie relevant:
Verpflichtungserklärung
Sie können eine Verpflichtungserklärung entweder per E-Mail, Post oder online Antragsverfahren beantragen.
Termine können ab sofort nicht mehr selbstständig gebucht werden.
1. Legen Sie uns alle benötigten Unterlagen per E-Mail, Post oder online Antragsverfahren vor.
2. Ihr Antrag wird geprüft, fehlende Unterlagen werden angefordert.
Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Link zur Terminvereinbarung. An diesem Termin händigen wir Ihnen die Verpflichtungserklärung aus.
Hier kommen Sie direkt zum Onlineantrag.
Folgende Unterlagen werden zur Bearbeitung benötigt:
- Mietvertrag oder Grundbuchauszug
- aktuelle Arbeitsbescheinigung
- Ihre letzten 3 Lohnabrechnungen
- bei selbstständigen Personen eine Bescheinigung des Steuerberaters über das monatlich zur Verfügung stehende Nettoeinkommen.
- Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
Folgende Formulare sind für Sie relevant:
Duldung verlängern
Sie möchten Ihre Duldung verlängern?
Bitte übersenden sie uns Ihre aktuelle Duldung per Post oder per Einwurf in einen Briefkasten der Stadt Bruchsal. Bitte hinterlassen Sie uns außerdem Ihre E-Mailadrese und/oder Telefonnummer, damit wir Sie kontaktieren können.
Sobald die Duldung bei uns eintrifft werden wir die Verlängerung bearbeiten, nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Link zur Terminvereinbarung (Abholung).
Aufenthaltsgestattung verlängern
Sie möchten Ihre Aufenthaltsgestattung verlängern?
Bitte übersenden sie uns Ihre aktuelle Aufenthaltsgestattung per Post oder per Einwurf in einen Briefkasten der Stadt Bruchsal. Bitte hinterlassen Sie uns außerdem Ihre E-Mailadrese und/oder Telefonnummer, damit wir Sie kontaktieren können.
Sobald die Duldung bei uns eintrifft werden wir die Verlängerung bearbeiten, nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Link zur Terminvereinbarung (Abholung).
Verlust Ihres elektronischen Aufenthaltstitels
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an auslaenderbehoerde@Bruchsal.de und senden sie eine Kopie Ihres aktuellen Reisepasses mit. Sie erhalten nach Prüfung einen Link zur Terminvereinbarung.
Freizügigkeitsberechtigte (EU-Bürger) und Schweizer Staatsangehörige
Das folgende Hinweisblatt bietet Information für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und andere Stellen:
- Arbeitgeberinformation Freizügigkeitsberechtigte und schweizer Staatsangehörige
Einbürgerung / Einbürgerungsantrag
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Ausländerbehörde ab 1. Juli 2024 Ihren Einbürgerungsantrag nicht mehr entgegen nimmt!
Mit dem untenstehenden Link können Sie künftig einen Termin zur Abgabe Ihres Antrages beim Bürgerbüro der Stadt Bruchsal buchen.
Fragen rund um das Thema Einbürgerung (Voraussetzungen, Antrag, erforderliche Unterlagen usw.) beantwortet Ihnen die zuständige Einbürgerungsbehörde des Landratsamt Karlsruhe (einbuergerung(a)landratsamt-karlsruhe.de).
Das Bürgerbüro kann diese Auskünfte nicht erteilen und ist lediglich für die Annahme und Weiterleitung Ihres Antrages zuständig!
Hier geht´s zur Terminvergabe.