In der folgenden Liste finden Sie wichtige Hinweise zu den einzelnen Leistungen der Ausländerbehörde sowie die jeweils relevanten Anträge.
Hinweise für Geflüchtete aus der Ukraine
Sie sind Geflüchtete/-r aus der Ukraine?
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Bitte melden Sie zuerst Ihren Wohnsitz beim Bürgerbüro oder den Verwaltungsstellen an. Hier Termin vereinbaren!
Aufenthaltstitel:
Nach der Anmeldung beim Bürgerbüro, vereinbaren Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Hier Termin vereinbaren!
Verlängerung Aufenthaltstitel:
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, dann gilt Ihre Aufenthatserlaubnis automatisch bis zum 4. März 2026 als verlängert.
Eine erneute Antragstellung oder Vorsprache zur Verlängerung ist somit nicht notwendig.
Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung, darf die Ausländerbehörde die bereits ausgestellten Karten nicht verlängern.
Bei erfolgten Terminbuchungen zur Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnisse behält sich die Ausländerbehörde vor, Termine abzusagen.
Berechtigung zur Teilnahme am Sprachkurs
Sie können derzeit nur im Rahmen freier und verfügbarer Plätze bei Sprachkursträgern, auf Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), einen Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem Sprachkurs erhalten.
Eine Verpflichtung zum Sprachkurs durch die Ausländerbehörde ist nicht möglich.
Das heißt, erst wenn Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, können Sie sich an das BAMF wenden. Die Antragsformulare hierfür finden Sie auf der Homepage des BAMF.
Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an Auslaenderbehoerde@Bruchsal.de.
Folgender Antrag ist für Sie relevant:
Aufenthaltserlaubnis Familie
Sie sind Familienangehörige/-r einer Person mit gültiger Aufenthaltserlaubnis?
Stellen Sie bitte einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis und fügen Sie die für die Bearbeitung benötigten Unterlagen hinzu. Den Antrag inklusive Unterlagen (in Kopie) senden Sie anschließend vollständig per Post oder E-Mail an die Ausländerbehörde.
Folgende Unterlagen werden zur Bearbeitung benötigt:
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (ausgefüllt und unterschrieben)
- Mietvertrag
- aktuelle Arbeitsbescheinigung (sofern sie beschäftigt sind)
- Ihre letzten 3 Lohnabrechnungen sowie die aller erwerbstätigen Familienangehörigen
- Nachweise Ihrer Krankenversicherung (z.B. Mitgliedsbescheinigung)
- 1 biometrisches Passfoto
- Reisepass
- sonstige Einkommensnachweise (z.B. Job-Center-Bescheid)
- Sprachzertifikat (A1) bei erwachsenen Antragsteller/-innen
- falls vorhanden: Zertifikat "Leben in Deutschland"
Für Kinder:
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis Kinder (ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben)
- Mietvertrag der Sorgeberechtigten
- aktuelle Arbeitsbescheinigung der Sorgeberechtigten (sofern diese beschäftigt sind)
- die letzten 3 Lohnabrechnungen der Sorgeberechtigten sowie die aller erwerbstätigen Familienangehörigen
- Nachweise der Krankenversicherung (z.B. Mitgliedsbescheinigung)
- 1 biometrisches Passfoto
- Reisepass
- sonstige Einkommensnachweise der Sorgeberechtigten (z.B. Job-Center-Bescheid)
- aktuelle Schulbescheinigung für Kinder im schulpflichtigen Alter
Bitte vereinbaren Sie anschließend selbstständig einen Termin "Aufenthaltserlaubnis..." über unser Terminbuchungssystem: Hier Termin vereinbaren!
Beim Termin werden dann ihre Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift erfasst.
Folgende Anträge sind für Sie relevant:
Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige mit Daueraufenthaltstitel-EU (§38a AufenthG)
Sie haben einen Daueraufenthaltstitel-EU aus einem anderen EU-Staat und möchten eine Beschäftigung aufnehmen?
Wer als daueraufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger beabsichtigt, längerfristig in Deutschland zu bleiben, muss innerhalb der ersten drei Monate einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG stellen. Fügen Sie dem Antrag die für die Bearbeitung benötigten Unterlagen hinzu. Den Antrag inklusive Unterlagen (in Kopie) senden Sie anschließend vollständig per Post oder E-Mail an die Ausländerbehörde.
Folgende Unterlagen werden zur Bearbeitung benötigt:
- Nachweis des „Daueraufenthalts-EU“ aus dem anderen EU-Staat
- Nachweis über die vorhandene Lebensunterhaltssicherung für sich und die Familienangehörigen (etwa in Form einer Einstellungszusage oder Vermögen)
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- gegebenenfalls Nachweis über die beabsichtigte Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit
- ggf: Nachweis über einen Ausbildungsplatz oder eine Studieneinschreibung.
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (ausgefüllt und unterschrieben)
- Mietvertrag
- 1 biometrisches Passfoto
- Reisepass
- Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt vom Arbeitgeber)
Bitte vereinbaren Sie anschließend selbstständig einen Termin "Aufenthaltserlaubnis..." über unser Terminbuchungssystem: Hier Termin vereinbaren!
Beim Termin werden dann ihre Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift erfasst.
Folgende Anträge sind für Sie relevant:
Sie üben eine Beschäftigung aus und wollen diese vorzeitig innerhalb der ersten 12 Monate Ihrer Beschäftigung wechseln?
Senden Sie uns bitte das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" sowie einen Entwurf Ihres Arbeitsvertrags in Kopie per E-Mail oder Post an Stadt Bruchsal, Ausländerbehörde, Kaiserstraße 66, 76646 Bruchsal oder als Einwurf in unseren Briefkasten Campus 1, 76646 Bruchsal.
Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Einladung zur Terminvereinbarung bzw. Nachricht zur weiteren Vorgehensweise.
Aufenthaltserlaubnis Beschäftigung
Sie möchten eine Beschäftigung aufnehmen?
Stellen Sie bitte einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis und fügen Sie die für die Bearbeitung benötigten Unterlagen hinzu. Den Antrag inklusive Unterlagen (in Kopie) senden Sie anschließend vollständig per Post oder E-Mail an die Ausländerbehörde.
Folgende Unterlagen werden zur Bearbeitung benötigt:
Sie möchten eine Beschäftigung aufnehmen?
Stellen Sie bitte einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis und fügen Sie die für die Bearbeitung benötigten Unterlagen hinzu. Den Antrag inklusive Unterlagen (in Kopie) senden Sie anschließend vollständig per Post oder E-Mail an die Ausländerbehörde.
Folgende Unterlagen werden zur Bearbeitung benötigt:
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (ausgefüllt und unterschrieben)
- Mietvertrag
- aktuelle Arbeitsbescheinigung (sofern sie beschäftigt sind) bei Verlängerung
- Ihre letzten 3 Lohnabrechnungen sowie die aller erwerbstätigen Familienangehörigen bei Verlängerung
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung (z.B. Mitgliedsbescheinigung) bei Verlängerung
- 1 biometrisches Passfoto
- Reisepass
- Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt vom Arbeitgeber)
Bitte vereinbaren Sie anschließend selbstständig einen Termin "Aufenthaltserlaubnis..." über unser Terminbuchungssystem: Hier Termin vereinbaren!
Beim Termin werden dann ihre Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift erfasst.
Folgende Anträge sind für Sie relevant:
Sie üben eine Beschäftigung aus und wollen diese wechseln?
Senden Sie uns bitte das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" sowie einen Entwurf Ihres Arbeitsvertrags in Kopie per E-Mail oder Post an Stadt Bruchsal, Ausländerbehörde, Kaiserstraße 66, 76646 Bruchsal oder als Einwurf in unseren Briefkasten Campus 1, 76646 Bruchsal.
Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Einladung zur Terminvereinbarung bzw. Nachricht zur weiteren Vorgehensweise.
Aufenthaltserlaubnis für Studenten
Sie möchten ein Studium aufnehmen?
Stellen Sie bitte einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis und fügen Sie die für die Bearbeitung benötigten Unterlagen hinzu. Den Antrag inklusive Unterlagen (in Kopie) senden Sie anschließend vollständig per Post oder E-Mail an die Ausländerbehörde.
Folgende Unterlagen werden zur Bearbeitung benötigt:
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (ausgefüllt und unterschrieben)
- Mietvertrag
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis der Lebensunterhaltssicherung (Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung)
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung (z.B. Mitgliedsbescheinigung)
- 1 biometrisches Passfoto
- Reisepass
Bitte vereinbaren Sie anschließend selbstständig einen Termin "Aufenthaltserlaubnis..." über unser Terminbuchungssystem: Hier Termin vereinbaren!
Beim Termin werden dann ihre Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift erfasst.
Folgende Anträge sind für Sie relevant:
Übertrag eines neuen Passes auf Niederlassungserlaubnis/gültigen Aufenthaltstitel
Sie möchten Ihren neuen Reisepass auf Ihre Niederlassungserlaubnis bzw. einen noch gültigen Aufenthaltstitel übertragen?
Sie benötigen keinen Antrag.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Vorsprachetermin zur Erfassung der Fingerabdrücke und Unterschrift sowie zur Abgabe der Unterlagen (Foto und Reisepass) :
Hier geht´s zur Terminvergabe.
Folgende Unterlagen werden zum Vorsprachetermin und zur weiteren Bearbeitung benötigt:
- 1 biometrisches Passfoto
- Ihr neuer Reisepass
Vorzeitiges Reisen ohne Übertrag des neuen Reisepasses
Sofern Sie im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sind (z.B. Niederlassungserlaubnis oder noch gültiger Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte EU), können Sie mit Ihrem alten Pass, Ihrem neuen Pass und dem "alten" elektronischen Aufenthaltstitel sowie einem Nachweis Ihrer Terminbestätigung für den Übertrag Ihres Aufenthaltstitels in der Regel problemlos nach Deutschland einreisen. Frühere Termine sind aufgrund einer früheren Reise nicht möglich.
Blaue Karte
Sie möchten Ihre Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen oder verlängern?
Stellen Sie bitte einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis und fügen Sie die für die Bearbeitung benötigten Unterlagen hinzu. Den Antrag inklusive Unterlagen (in Kopie) senden Sie anschließend vollständig per Post oder E-Mail an die Ausländerbehörde.
Folgende Unterlagen werden zur Bearbeitung benötigt:
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (ausgefüllt und unterschrieben)
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung (z.B. Mitgliedsbescheinigung)
- 1 biometrisches Passfoto
- Studienabschlusszeugnis / Diplom
- soweit vorhanden: Gleichwertigkeitsnachweis
- Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt vom Arbeitgeber)
Bitte vereinbaren Sie anschließend selbstständig einen Termin "Aufenthaltserlaubnis..." über unser Terminbuchungssystem: Hier Termin vereinbaren!
Beim Termin werden dann ihre Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift erfasst.
Weitere Hinweise zur Blauen Karte.
Folgende Anträge sind für Sie relevant:
Sie wollen Ihren Arbeitgeber innerhalb der ersten beiden Jahre Ihrer Beschäftigung wechseln?
Senden Sie uns bitte das Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" sowie einen Entwurf Ihres Arbeitsvertrags in Kopie per E-Mail oder Post an Stadt Bruchsal, Ausländerbehörde, Kaiserstraße 66, 76646 Bruchsal oder als Einwurf in unseren Briefkasten Campus 1, 76646 Bruchsal.
Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Einladung zur Terminvereinbarung bzw. Nachricht zur weiteren Vorgehensweise.
Flüchtlingsstatus
Sie sind anerkannter Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigt und möchten Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern?
Stellen Sie bitte einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis und fügen Sie die für die Bearbeitung benötigten Unterlagen hinzu. Den Antrag inklusive Unterlagen (in Kopie) senden Sie anschließend vollständig per Post oder E-Mail an die Ausländerbehörde.
Folgende Unterlagen werden zur Bearbeitung benötigt:
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (ausgefüllt und unterschrieben)
- Antrag Reiseausweis für Flüchtlinge bei anerkannten Flüchtlingsstatus
- Antrag auf Ausweisersatz als Subsidiär Schutzberechtigter sofern Sie keinen gültigen Reisepass besitzen
- Mietvertrag
- aktuelle Arbeitsbescheinigung (sofern sie beschäftigt sind)
- Ihre letzten 3 Lohnabrechnungen (sofern Sie beschäftigt sind)
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung (z.B. Mitgliedsbescheinigung)
- 1 biometrisches Passfoto
- optional Reiseausweis für Flüchtlinge oder Reisepass
- sonstige Einkommensnachweise (z.B. Job-Center-Bescheid)
Bitte vereinbaren Sie anschließend selbstständig einen Termin "Aufenthaltserlaubnis..." über unser Terminbuchungssystem: Hier Termin vereinbaren!
Beim Termin werden dann ihre Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift erfasst.
Folgende Anträge sind für Sie relevant:
Verpflichtungserklärung
Sie können eine Verpflichtungserklärung entweder online oder vor Ort beantragen.
Online-Verpflichtungserklärung
Die Online-Verpflichtungserklärung wird in einem Online-Formular beantragt und bezahlt,
muss aber persönlich abgeholt werden.
Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin zur Abholung nachdem sie die Verpflichtungserklärung online beantragen haben.
Für die Erstellung einer online beantragten Verpflichtungserklärung benötigen wir ca. 3 Tage Bearbeitungszeit.
Hier kommen Sie direkt zum Onlineantrag.
Verpflichtungserklärung vor Ort
Vereinbaren Sie einen persönlichen Vorsprachetermin zur Abgabe der Benötigten Unterlagen:
Hier geht´s zur Terminvergabe.
Folgende Unterlagen werden zur Bearbeitung benötigt:
- Mietvertrag oder Grundbuchauszug
- aktuelle Arbeitsbescheinigung
- Ihre letzten 3 Lohnabrechnungen
- bei selbstständigen Personen eine Bescheinigung des Steuerberaters über das monatlich zur Verfügung stehende Nettoeinkommen.
- Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
Hier können Sie den Antrag als PDF herunterladen:
Duldung verlängern
Aufenthaltsgestattung verlängern
Verlust Ihres elektronischen Aufenthaltstitels
bitte vereinbaren Sie einen Termin unter folgendem Link: Hier geht´s zur Terminvergabe.
Freizügigkeitsberechtigte (EU-Bürger) und Schweizer Staatsangehörige
Das folgende Hinweisblatt bietet Information für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und andere Stellen:
- Arbeitgeberinformation Freizügigkeitsberechtigte und schweizer Staatsangehörige
Einbürgerung / Einbürgerungsantrag
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Ausländerbehörde ab 1. Juli 2024 Ihren Einbürgerungsantrag nicht mehr entgegen nimmt!
Mit dem untenstehenden Link können Sie künftig einen Termin zur Abgabe Ihres Antrages beim Bürgerbüro der Stadt Bruchsal buchen.
Fragen rund um das Thema Einbürgerung (Voraussetzungen, Antrag, erforderliche Unterlagen usw.) beantwortet Ihnen die zuständige Einbürgerungsbehörde des Landratsamt Karlsruhe (einbuergerung(a)landratsamt-karlsruhe.de).
Das Bürgerbüro kann diese Auskünfte nicht erteilen und ist lediglich für die Annahme und Weiterleitung Ihres Antrages zuständig!
Hier geht´s zur Terminvergabe.