Bebauungsplan „Südlich Paul-Gerhardt-Straße – Änderung I“, Gemarkung Bruchsal
Verfahrensstand: Veröffentlichung der Planunterlagen
Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Südlich Paul-Gerhardt-Straße – Änderung I“ mit örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan ersetzt in den Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs den bisherigen Bebauungsplan „Südlich Paul-Gerhardt-Straße“, Gemarkung Bruchsal, in Kraft getreten am 06.04.2002.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, die unter Wahrung des bestehenden Siedlungscharakters eine maßvolle Ausschöpfung von vorhandenen Nachverdichtungspotenzialen sowie die zielgerichtete Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung ermöglichen.
Die Planunterlagen können hier eingesehen werden:
- 1) Geltungsbereich (693 KB)
- 2) Bebauungsplansatzung (157 KB)
- 3) Teil A - Zeichnerischer Teil (3,6 MB)
- 4) Teil B - Textlicher Teil (209 KB)
- 5) Teil C - Begründung (1,9 MB)