Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Sanierungsgebiet „Alte Feuerwache“

I. Allgemeine Informationen
 
Die Stadt Bruchsal wurde mit Programmentscheidung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg vom 24.04.2024 mit der Vorbereitungsmaßnahme „Alte Feuerwache“ in das Sanierungsjahresprogramm 2024 aufgenommen. Zur Vorbereitung der Sanierung hat die Stadt Bruchsal sogenannte Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen, bei denen durch Bestandsaufnahmen und Analysen das Ausmaß des Sanierungsbedarfs umfassend ermittelt werden soll.

Aus den Ergebnissen der Bestandsaufnahme wird dann ein Neuordnungskonzept mit Maßnahmenplan für das Gebiet entwickelt. Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung wurden bestimmt:

  • Erneuerung der alten Feuerwache zu einer Gemeinbedarfseinrichtung
  • Schaffung eines Platzes am Standort der ehemaligen Synagoge
  • Aufwertung der blauen und grünen Infrastruktur, insbesondere Klimaanpassungsmaßnahmen
  • Erneuerung privater Bausubstanz

Mit der eigentlichen Sanierungsdurchführung kann erst nach förmlicher Festlegung des Sanierungsgebietes durch Satzung und Aufnahme des Gebietes in ein Sanierungsförderprogramm begonnen werden.


II. Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB
 
Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat in seiner Sitzung am 04.06.2024 beschlossen, in dem aus dem abgebildeten Lageplan vom 24.04.2024 ersichtlichen Untersuchungsgebiet „Alte Feuerwache“ Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB durchzuführen.

Gegenstand der Vorbereitenden Untersuchungen ist u. a. eine Bestandsaufnahme. Dabei sollen insbesondere der Gebäude- und Wohnungszustand sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer erhoben werden.

Nach § 138 Abs. 1 BauGB sind die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

Eigentümer, die nicht selbst im Gebäude wohnen, werden gebeten, Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte auf die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen hinzuweisen.


III. Befragung
 
Die Stadtverwaltung bittet alle Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte, die Stadtverwaltung zu unterstützen und ihnen die erforderlichen Auskünfte durch das Ausfüllen der übersandten Fragebögen zu erteilen.

Sollten Sie Fragen haben, so steht Ihnen die Sanierungsstelle, Herr Gohl, Tel. 07251 79-467, Email: sanierung@bruchsal.de zur Verfügung.

gez. Cornelia Petzold-Schick
Oberbürgermeisterin