Wählen mit Handicap
Hilfspersonen und Hilfsmittel für die Europa- und Kommunalwahl
Für die Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer Behinderung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden. Soweit für die Hilfeleistung erforderlich, darf sie gemeinsam mit der Wählerin oder dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfsperson darf aber nur die Wünsche der Wählerin oder des Wählers erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des oder der anderen geheimzuhalten.
Damit die gleichberechtigte Teilnahme an der Europawahl, unabhängig von fremder Hilfe möglich ist, bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände die kostenlose Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen mit dazugehöriger Informations-CD an. In die Wahlschablone sind Löcher eingestanzt, die den Kreisen zum Ankreuzen auf dem Stimmzettel entsprechen. Der offizielle Stimmzettel wird deckungsgleich in die Schablone eingelegt. Auf der CD kann man hören, an welcher Stelle welche Partei steht, und dann sein Kreuz setzen.
Wer selbst stark seheingeschränkt ist oder eine Person kennt, die dieses Angebot interessieren könnte kann die Schablone inkl. Audio CD kostenlos beim Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden unter der Telefonnummer 0761 / 36122 anfordern. Für die Kommunalwahlen gibt es ein solches Angebot leider nicht.
Hier können betroffene Personen eine Hilfsperson hinzuziehen.