Straßenbefahrung mit der Feuerwehr
Am 15. Mai in Untergrombach
Die Feuerwehr und das Ordnungsamt haben das Straßennetz in Untergrombach am Abend des 15. Mai gemeinsam mit Frau Ortsvorsteherin Lauber überprüft.
Verzögerungen oder Behinderungen durch unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge können im Ernstfall Menschenleben kosten. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist auf der Fahrbahn mindestens eine Breite von 3,05 Meter freizuhalten.
Ist die Durchfahrt enger, gilt ein gesetzliches Haltverbot, wobei in diesen Fällen nicht einfach auf den Gehweg ausgewichen werden darf. Das Parken auf Gehwegen oder Radwegen ist nach der StVO grundsätzlich nicht erlaubt. Allenfalls geduldet werden kann das Gehwegparken, sofern mindestens eine Restgehwegbreite von 1,50 Meter verbleibt und das nur dort, wo es zu keinen Behinderungen führt.
In mehreren Straßenabschnitten ging es sehr beengt zu, aber die Feuerwehr konnte passieren. So zum Beispiel in der Michaelsbergstraße oder im Steigweg.
In der Oberen Kelterstraße war kein Durchkommen mit dem Großfahrzeug der Feuerwehr möglich. Mehrere Fahrzeuge parkten im gesetzlichen Haltverbot der engen Straße. Hier wird ein Haltverbot für den unteren Abschnitt der Straße geprüft.
In der Neuen Heimat, der Straße, in der es erst kürzlich einen Hausbrand mit einem Todesopfer gab, ist der Abstand zwischen dem erlaubten Parken auf der West- und der Ostseite zu kurz, so dass die Feuerwehr nur mit Mühe passieren konnte. Hier muss das Haltverbot um zwei Stellplatzlängen erweitert werden.
Im Rahmen der Kontrollaktion mussten im Übrigen keine Strafzettel an Falschparkerinnen und Falschparker ausgestellt werden, da diese ihre unrechtmäßig abgestellten Fahrzeuge umgehend umgeparkt haben.