„Reifen stehen – Kinder gehen“
Hinweise des Ordnungsamtes auf verkehrssicheres Verhalten an Fußgängerüberwegen
Eigentlich sollten die Regeln an Fußgängerüberwegen jedem Verkehrsteilnehmenden, insbesondere auch Autofahrerinnen und Autofahrern, klar sein. Praktisch zeigt sich jedoch oftmals das Gegenteil – dies kann zu gefährlichen, schlimmstenfalls gar unfallträchtigen Situationen für zu Fuß Gehende, gerade für schwächere Verkehrsteilnehmende und besonders für Kinder, führen.
Immer wieder sind an Fußgängerüberwegen abenteuerliche Szenen zu beobachten: Autos, die mit quietschenden Reifen zum Stehen kommen oder mit überhöhter Geschwindigkeit über die Markierung fahren, obwohl im selben Moment Personen über die Straße gehen möchten.
Dieses Fehlverhalten ist leider auch an Bruchsaler Fußgängerübergängen keine Seltenheit, teilt das Bruchsaler Ordnungsamt mit.
„Dabei sind die Regeln klar: Zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Personen haben absoluten Vorrang – und zwar schon dann, wenn sie auf den Zebrastreifen zugehen oder zurollen. Auto fahrende Personen müssen sich den Fußgängerüberwegen mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und warten, wenn Menschen dort über die Straße gelangen wollen“, erläutert Nina Schüßler, zuständige Abteilungsleiterin für Verkehr und Ordnungswidrigkeiten und führt weiter aus, dass „beim Ordnungsamt regemäßig Beschwerden von besorgten Eltern eingehen, die sich hinsichtlich der Schulwegesicherheit für ihre Kinder – auch beim Queren von Zebrastreifen – sorgen“.
Um auf das – möglicherweise bei dem ein oder anderen Verkehrsteilnehmenden in Vergessenheit geratene – richtige Verhalten an einem Zebrastreifen aufmerksam zu machen, verweist das Ordnungsamt auf folgende Verkehrsregeln:
- Fußgänger und Rollstuhlfahrer haben bei der sichtlichen Absicht, die Straße über einen Zebrastreifen zu überqueren, Vorrang vor den Fahrzeugen. Kfz-Fahrer müssen sich dem Überweg vorsichtig nähern und gegebenenfalls anhalten und warten.
- Auch bei Staugefahr darf der Fußgängerüberweg nicht von Fahrzeugen blockiert werden, diese müssen vor dem Überweg warten. Das Halten auf dem Überweg ist untersagt.
- Es dürfen keine anderen Fahrzeuge auf der Fahrbahn an Fußgängerüberwegen überholt werden.
- Es ist ein Mindestabstand von fünf Metern vor dem Fußgängerüberweg verordnet, unmittelbar davor ist das Halten und Parken nicht erlaubt.
Gravierende und gefährliche Ordnungswidrigkeiten an Fußgängerüberwegen werden nicht nur mit einer Geldbuße, sondern auch mit Punkten geahndet. Autofahrerinnen und Autofahrer sollten zum Schutz der zu Fuß Gehenden – und auch für die eigene Sicherheit – immer mit besonderer Achtsamkeit an einen Zebrasteifen heranfahren, weil gerade hier bei einer Missachtung der Regeln ein hohes Unfallrisiko besteht.
Wenn Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Geschwindigkeit vor einem Fußgängerübergang nicht anpassen und für Fußgänger nicht warten, droht ihnen eine Geldbuße von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg; im Falle einer Gefährdung steigt das Bußgeld auf 100 Euro. Verursacht der Fahrer durch sein Verhalten einen Unfall, beträgt das Bußgeld 120 Euro.
Für Überholmanöver am Zebrastreifen droht ein Bußgeld von 80 Euro und ebenfalls ein Punkt in Flensburg. Auch bei diesem Verstoß steigt das Bußgeld bei einer Gefährdung oder einem Unfall auf 100 Euro beziehungsweise 120 Euro.
Um nicht nur den Geldbeutel zu „schonen“ und zu einer allgemeinen Verbesserung der innerörtlichen Verkehrssicherheit in Bruchsal beizutragen, ist die Beachtung dieser Regeln essenziell.