Büchenauer Wappen
In geteiltem Schild oben in Gold eine rote Waage, unten in Rot ein liegendes goldenes Tabakblatt
Beim Büchenauer Ortswappen handelt es sich um eine Neuschöpfung aus dem Jahre 1958. Die Waage symbolisiert den traditionellen Anbau von Hanf, denn bereits 1531 erlaubte der damalige Landesherr, Philipp II. Freiherr von Flersheim, seinen „lieben angehörigen Untertanen zu Büchelnaw“ die Errichtung einer Hanfwaage. Das Tabakblatt im Wappen steht für den bis in die jüngste Zeit betriebenen Tabakanbau. Die Farben des Wappens wurden frei gewählt und sind ohne historischen Bezug.