FAQ Hochwasser
Künftig finden Sie hier die wichtigsten Informationen zur aktuellen Lagen auf einen Blick.
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
Wohin wende ich mich mit Fragen, Anregungen und Mitteilungen?
Wenn Sie noch Fragen, Anregungen und Mitteilungen zu den Folgen des Starkregen- und Hochwasserereignisses haben, wenden Sie sich bitte an die städtische Telefonzentrale unter
0 72 51 / 79-0 oder die Verwaltungstellen in Heidelsheim unter 0 72 51 / 5188 oder Helmsheim unter 0 72 51 / 5124.
Zusätzlich wurde von der Stadt ein Expertentelefon eingerichtet, das sich unterschiedlichen Themenbereichen rund um das Hochwasser widmet. Alles Infos dazu finden Sie hier.
Wenn Sie noch offene Fragen zum Thema Sperrmüll haben, hilft Ihnen der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises unter der Hotline 0800 2 9820 30 weiter. Auf der Website des AWB finden Sie auch immer tagesaktuelle Informationen www.awb-landkreis-karlsruhe.de/start
Allgemeine Informationen zum Thema Unwetterkatastrophen finden Sie auch auf der Seite der Verbraucherzentrale.
Wer ist Ihr Ansprechpartner, für die aufgrund des Hochwassers entstandenen Schäden?
Wird noch einmal Sperrmüll abgeholt? Wie weit ist die Entsorgung des Sperrmülls fortgeschritten?
Der Landkreis Karlsruhe hat über eine Pressemitteilung (71 KB) bekanntgegeben, dass die Abholung des Sperrmülls abgeschlossen ist.
Wenn Sie noch Sperrmüll zum Abtransport haben, gehen Sie den normalen Weg. Wenden Sie sich an Abfallwirtschaftsbetriebes (AWB) des Landkreises.
Die Nummer der AWB-Hotline lautet 0800 2 9820 30. Informieren können Sie sich auch auf der AWB-Homepage www.awb-landkreis-karlsruhe.de/start.
Was mache ich, wenn meine Mülltonne weggeschwemmt wurde?
Wenn ihre Mülltonnen weggeschwemmt worden ist, können Sie diese direkt beim Abfallwirtschaftsbetriebes (AWB) des Landkreises nachordern.
ABW-Hotline lautet 0800 2 9820 30 - AWB-Homepage www.awb-landkreis-karlsruhe.de/start
Wo kann ich mein Grüngut abgeben?
Die Entsorgung des Grüngutes liegt auch in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten in der Verantwortung des jeweiligen Haus- und Gartenbesitzers. Die Entsorgung erfolgt auf den üblichen Wegen. Die Öffnungszeiten der Grüngut Sammelplätze im Landkreis Karlsruhe finden Sie auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB)
https://www.awb-landkreis-karlsruhe.de/start
Der Grüngutsammelplatz in Heidelsheim ist weiterhin geschlossen. Alle anderen Grüngutsammelstellen/Wertstoffhöfe im Landkreis Karlsruhe können angefahren werden.
Wer ist zuständig, wenn der Hauskontrollschacht defekt ist?
Die Zuständigkeit für die Reparatur liegt beim Hauseigentümer/-in. Der Abwasserbetrieb oder die Stadt kann die Reparatur oder den Ersatz des Hauskontrollschachtes nicht übernehmen.
Wir empfehlen Hausbesitzern/-innen auch in diesem Fall, sich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, um abzuklären, ob diese die Kosten der Reparatur übernimmt.
Werden noch Helfer/-innen benötigt?
Was ist zu tun, wenn es immer noch Probleme mit dem Stromnetz gibt? Woher bekommt man einen neuen Stromkasten, wenn der alte vom Hochwasser beschädigt wurde?
Die Stadtwerke Bruchsal haben für ihre Kunden/-innen eine Kontaktadresse für alle von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Haushalte eingerichtet. Unter der Mailadresse hochwasserhilfe@stadtwerke-bruchsal.de können die Betroffenen Anträge auf Aufschiebung ihrer Stromabschläge für September bis Oktober 2024 beantragen sowie Bescheinigungen für ihre Versicherungen erhalten.
Die Stromkunden werden gebeten, sich über die Mailadresse unter Angabe ihrer Kontaktdaten, Telefonnummer und Adresse, an die Stadtwerke zu wenden. Mails, die unter der oben genannten Kontaktadresse eingehen, werden vorrangig bearbeitet.
Laut Auskunft der Stadtwerke ist die Stromversorgung im Hochwassergebiet, das heißt, in den von Überschwemmungen betroffen Gebieten der Bruchsaler Kernstadt sowie der Stadtteile Heidelsheim und Helmsheim, weitestmöglich wiederhergestellt.
Sollten Schäden an der privaten Installation in den Häusern oder Wohnungen entstanden sein, müssen diese Arbeiten an den Unterverteilanlagen, den Sicherungskästen von den Privathaushalten bei zugelassenen Elektroinstallationsfachbetrieben beauftragt werden. In Bruchsal gibt es rund 50 dieser Fachbetriebe.
Eine Liste der Stadtwerke-Marktpartnerbetrieben findet sich auf www.stadtwerke-bruchsal.de unter Downloads/Marktpartner/Eingetragene Installateure.
Wo können Sachspenden abgegeben werden?
Die Bruchsaler Tafel nimmt montags bis freitags von 7 bis 14 Uhr in der Tafel im Alten Schlachthof (Württemberger Straße 119) Ihre Spenden entgegen.
Der KSC hat zur Gerätespende aufgerufen. Unter dem Motto „KSC TUT GUT“ organisiert der Verein die Vermittlung von dringend benötigten Geräten wie Wasserpumpen und Bautrocknern. Personen, die solche Geräte besitzen und aktuell nicht selbst benötigen, können sich unter der E-Mail-Adresse ksctutgut@ksc.de melden.
Gibt es die Möglichkeit eine Geldspende zu tätigen?
Es wurden unterschiedliche Spendenkonten von Privatpersonen und öffentlichen Trägern eingerichtet.
Spenden können Sie unter anderem über:
- Einfach machen Patenschaften zusammen mit dem Nit quatschen mache e.V.
Empfänger : Nit quatsche mache e.v.
IBAN:DE55694500651151448389
Verwendungszweck: "Hilfe für Bruchsal & Umgebung"
Einfach machen Patenschaften - Hilfe für Bruchsal & Umgebung (einfach-machen-patenschaften.de) - Sandra Muley
Spendenaktion von Sandra Muley: Spenden Hochwasseropfer Helmsheim,Gondelsheim, Heidelsheim (gofundme.com)
An wen können sich Bedürftige wenden, die Spenden benötigen?
Am Donnerstag, 22. August von 14 bis 17 Uhr und am Dienstag, 27. August von 10 bis 13 Uhr bietet der Kreuz und Quer e.V. Sonderöffnungszeiten an. Es gibt dort Kleidung, Schuhe, Kindersachen und Haushaltswaren. Alle Waren sind gebraucht, aber in sehr gutem Zustand und kosten nur kleine Geldbeträge. Weitere Infos erhalten Sie hier https://kreuzundquer.bplaced.net/
Menschen in Not, die auf kurzfristige Hilfe von Kleidung, Kindersachen und Haushaltswaren angewiesen sind, können sich beim Netzwerk „Familie in Not“ Andrea Ihle unter 0170 7344262 melden.
Was ist zu tun, wenn der Schlamm in meinem Garten / Hof mit Öl verunreinigt ist?
Häufig ist in den Bereichen, die vom Hochwasser überflutet waren, Hof und Garten mit einem dünnen Ölfilm überzogen.
Im Allgemeinen dringen nur geringe Ölmengen in die oberste Bodenschicht ein, die bis zum Herbst auf natürliche Weise (mikrobiell) abgebaut sein dürften. Sie werden keine dauerhafte Nutzungseinschränkung verursachen.
Gartenböden sollen in regelmäßigen Abständen - etwa alle zwei bis drei Wochen - fünf bis zehn Zentimeter tief umgegraben werden, um für ausreichende Luftzufuhr zu sorgen.
Wir raten vom Verzehr von Gemüse aus überschwemmten Bereichen ab. Obst, Gemüse und Salat sind aus Vorsorgegründen nicht mehr zum Verzehr geeignet und sollten im Restmüll entsorgt werden.
Komposthaufen sollten umgesetzt werden, der kontaminierte Kompost sollte in diesem Jahr nicht mehr in den Boden eingearbeitet werden.
Bei Grundstücken die mit erheblichen Schlammmengen verunreinigt sind, ist der durch die Hochwasser- beziehungsweise Starkregenereignisse abgelagerte Schlamm, zunächst abzutragen und ordnungsmäßig zu entsorgen.
Weist der natürlich anstehende Boden durch die Hochwasser- bzw. Starkregenereignisse nur leichte, oberflächennahe Verunreinigungen mit Mineralöl auf (zum Beispiel lediglich leichter Ölgeruch feststellbar), kann davon ausgegangen werden, dass sich diese leichten Verunreinigungen unter Luftzutritt innerhalb weniger Wochen auf natürliche Weise abbauen (mikrobieller Abbau). Von einer vorsorglichen großflächigen Abtragung raten wir daher in diesem Fall ab.
Sind hingegen nach der Beseitigung des Schlamms die natürlich gewachsenen Böden erkennbar mit Öl getränkt oder sind größere Mengen Mineralöl in einem lokalen Bereich in die Umwelt ausgetreten ist das Landratsamt, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz (E-Mail bodenschutz@landratsamt-karlsruhe.de) kurzfristig zu informieren. Das Amt für Umweltschutz prüft individuell, ob eine Ortsbegehung und weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Wo kann ich den mit Öl verunreinigten Schlamm abgeben?
Anlieferung von leicht verunreinigtem (verschlammten) Bodenaushub bis Deponieklasse II in Kleinmengen (max. PKW-Anhänger) gegen Gebühr (163,22 €/Mg) auf der Deponie Bruchsal.
Größere Mengen mit Analyse auf Anfrage.
Bei Ölgeruch sind vor Anlieferung eine Analyse nach Deponieverordnung durch ein akkreditiertes Analyseinstitut und ggf. ein anderer Entsorgungsweg notwendig. Bitte wenden Sie sich vor Anlieferung mit dem Analyseergebnis an den Abfallwirtschaftsbetrieb unter der Servicenummer 0800 2 9820 20.
Wie verhalte ich mich bei einem beschädigten Heizöltank / einer beschädigten Ölheizungsanlage?
Ist Heizöl aus Ihrem Tank oder zugehörigen Leitungen ausgetreten, so ist dieses durch eine Fachfirma aufzunehmen und zu beseitigen. Darüber hinaus ist das Landratsamt, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz kurzfristig zu informieren: E-Mail bodenschutz@landratsamt-karlsruhe.de.
Dies gilt auch, wenn die Feuerwehr oder das technische Hilfswerk bereits vor Ort war und die entstandene Verunreinigung beseitigt wurde. Das Amt für Umweltschutz prüft individuell, ob eine Ortsbegehung und weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Ist Ihr Heizöltank durch Hochwasser aufgetrieben oder wurde beschädigt, sind der Heizöltank und die Heizungsanlage samt Leitungen vor einer Wiederinbetriebnahme durch einen zertifizierten Fachbetrieb zu überprüfen, gegebenenfalls zu reparieren und freizugeben (zugehörige Belege aufbewahren!).
Die Reinigung der mit Öl verschmutzten Räume sollte zum Schutz Ihrer Gesundheit nur durch eine Fachfirma erfolgen.
Soll der Tank oder die gesamte Ölheizungsanlage ausgetauscht werden, ist unser Merkblatt „Sie heizen mit Heizöl?“ (PDF-Datei) zu beachten.
Prüfpflichtige Heizölverbraucheranlagen dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger schriftlicher Anzeige beim Landratsamt neu errichtet werden.
Was ist bei der Erneuerung meiner durch den Starkregen beschädigten Heizungsanlage zu bedenken?
Es gibt zwei Gesetze, die in diesem Fall greifen: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist geregelt, dass ab 01.01.2024 nur Heizungen eingebaut werden dürfen, die mind. 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. (z.B. Einbau elektrischen Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Einbau einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung, Heizung auf der Basis von Solarthermie, Einbau einer Biomasseheizung wie z.B. Holzheizung, Pelletheizung, etc., Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt).
Für bestehende Gebäude sind längere Übergangsfristen vorgesehen. In einem bestehenden Gebäude in Bruchsal (weniger als 100.000 Einwohner) kann bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 eine Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und betrieben werden, die diese Vorgaben nicht erfüllt.
Hinweis:
Wer in dieser Übergangszeit eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, muss aber ab dem Jahr 2029 stufenweise ansteigende Anteile an Erneuerbaren Energien einsetzen (z.B. Bezug von Biomethan). Die stufenweise Regelung sieht wie folgt aus:
Ab 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent,
ab 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und
ab 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent erneuerbare Energien.
Weitere Infos auf der Homepage des Bundesministeriums abrufbar: https://energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html
Anträge auf Befreiung gem. § 102 Abs. 1 GEG können bei der Landesstelle für Bautechnik eingereicht werden. Diese ist als Kontrollstelle Land gemäß § 1 Abs. 4 der Verordnung der Landesregierung und des Umweltministeriums zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG-Durchführungsverordnung – GEG-DVO) zuständige Behörde für Befreiungen gem. § 102 Abs. 1 und § 103 Abs. 1 GEG.
Weitere Infos unter folgendem Link: GEG Befreiung
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist ein baden-württembergisches Gesetz und betrifft nur die Bestandsgebäude, die bereits am 1. Januar 2009 errichtet waren. Die Eigentümer sind beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizanlage verpflichtet sind, mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken oder den Wärmeenergiebedarf um mindestens 15 Prozent zu reduzieren. Bis 30.06.2015 lag der Anteil an erneuerbarer Energien bei 10 Prozent. Erfüllungsoptionen sind z.B. Wärmepumpe, Holzheizung, PV-Anlage, Solarthermie, Dach-/ Geschoss- /Kellerdecken- /Außenwanddämmung, Grundöfen, Pelletöfen, Biogas/Bioöl (deckt nur 10 % ab), daher i.V. mit einer anderen Erfüllungsoption z.B. einem Sanierungsfahrplan. Die Erfüllungsoptionen unterscheiden sich von denen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)! Bitte beachten Sie daher das Merkblatt des Umweltministeriums BW, abrufbar unter folgendem Link: https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/5_Energie/Energieeffizienz/EWaermeG_BW/Merkblatt-EWaermeG-2023.pdf
Nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist die Ursache für die Heizungserneuerung nicht relevant. Es gibt keine gesetzlichen Ausnahmen z.B. für höhere Gewalt, sodass die Nutzungspflicht grundsätzlich unabhängig vom Alter der Heizung und unabhängig vom Grund des Austauschs entsteht und damit das EWärmeG greift. Wenn Sie bereits eine Heizung nach dem 01.07.2015 eingebaut haben, gelten Ihre Nachweise (15%) nach dem EWärmeG weiterhin. Wenn Sie zwischen 01.01.2010 und 30.06.2015 eine neue Heizung eingebaut hatten, galt zum damaligen Zeitpunkt die 10 %- Regelung. Sie müssten überprüfen, ob Ihre gewählte Erfüllungsoption auch die derzeitigen 15 % erfüllt. Wenn nicht, müssten Sie 18 Monate nach Austausch der Heizung den Nachweis über die restlichen 5 % vorlegen. Sofern Ihre Heizung älter ist, müssen Sie das EWärmeG mit 15 % zu erfüllen. FAQ zum EWärmeG sind hier abrufbar: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/energieeffizienz-von-gebaeuden/erneuerbare-waerme-gesetz-2015/fragen-und-antworten-ewaermeg
Weitere Infos unter finden Sie unter: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/energieeffizienz-von-gebaeuden/erneuerbare-waerme-gesetz-2015 oder unter: https://www.bruchsal.de/gestalten/energiewende/heizungsgesetz-und-waermeplanung
Die Untere Baurechtsbehörde kann Sie von der Nutzungspflicht auf Antrag befreien, wenn diese im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unzumutbaren Belastung führen würde. Ansprechpartner für das Stellen eines Befreiungsantrags ist das Baurechtsamt der Stadt Bruchsal, 0 72 51 / 79 600, baurechtsamt@bruchsal.de
Hinweise zu Fördermöglichkeiten: Der Bund unterstützt Sie bei dem Heizungstausch durch Fördermöglichkeiten der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und bei dem Einbau einer neuen Heizung im Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden nur Heizungsanlagen die erneuerbare Energien Nutzen (wie bspw. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen). Weiter Informationen unter: Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude (EBW): BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM, Heizungstausch): Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung | KfW
Weitere Informationen zu möglichen Förderungen und dem Ablauf unter: Förderung | Zukunft Altbau
Das Untergeschoss der Stirumschule muss saniert werden. - Wie geht es weiter mit dem Schulbetrieb?
Schließlich beginnt am 9. September wieder die Schule.
Die Ferienbetreuung, die traditionell in der Stirumschule stattfindet, konnte in die Hebelschule verlegt werden. Mit Schulbeginn kann der Schulbetrieb wieder ohne Einschränkungen aufgenommen werden. Im Untergeschoss der Stirumschule sind der kommunale Betreuungsraum, Räume für den Ganztagesbetrieb sowie Fachräume beherbergt. Der Fachunterricht (zum Bespiel Kunst) wird zunächst in den Klassenzimmern stattfinden. Die Umorganisation der kommunalen Betreuung und die Betreuung der Ganztagesschüler/-innen stellte aufgrund der großen Anzahl der zu betreuenden Kinder eine größere Herausforderung dar. Doch für die über 200 Kinder im Ganztagesbetrieb und die 90 Kinder in der Kernzeitbetreuung im Schuljahr 2024/25 konnte eine unkomplizierte und schnelle Lösung gefunden werden. Die kommunale Betreuung und der Ganztagesbetrieb wird interimsweise in Schulräumen im ersten und zweiten Obergeschoss stattfinden. Eine Doppelnutzung von Räumen ist deshalb möglich, weil die Betreuung hauptsächlich außerhalb des Unterrichtszeiten stattfindet. Zudem ist die Grundschulförderklasse ab September an der Burgschule Obergrombach verortet. Ebenfalls sichergestellt ist das Mittagessen für die Ganztagesschüler/-innen, da die Mensa der Stirumschule nicht vom Hochwasser betroffen ist.