Gemeinsamer Gutachterausschuss
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal ist eine interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen Bad Schönborn, Bruchsal, Eggenstein-Leopoldshafen, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Östringen, Stutensee, Ubstadt-Weiher, Walzbachtal und Weingarten.
Die Gutachterausschüsse beschäftigen sich mit der Wertermittlung von Grundstücken. Sie untersuchen anhand von Grundstückskaufverträgen den Immobilienmarkt in ihrem Gebiet und veröffentlichen die dabei gewonnenen Erkenntnisse. Auf Grundlage dieser Daten können Sachverständige für Grundstückswertermittlung Gutachten erstellen und Bürgerinnen und Bürger sich über den Immobilienmarkt informieren.
Die Gutachterausschüsse „erstatten“ auf entsprechenden Antrag selbst Gutachten über einzelne Immobilien (erstatten bedeutet in diesem Zusammenhang „erstellen“). Nach den gesetzlichen Regelungen gelten für die Gutachterausschüsse dabei besondere Voraussetzungen, um Neutralität, Objektivität und fachliche Qualität bestmöglich zu gewährleisten.
Struktur und interkommunale Zusammenarbeit
Die gesetzlichen Aufgaben der Grundstückswertermittlung liegen in Baden-Württemberg bei den Kommunen. Zu diesem Zweck werden die Gutachterausschüsse bei den Kommunen als selbständige und unabhängige Gremien gebildet. Die Gutachterausschüsse bestehen dabei aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern, wobei alle Mitglieder sachkundig und erfahren in der Grundstückswertermittlung sein sollen.
Die interkommunale Zusammenarbeit im Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal besteht seit 2020 und geht auf eine Änderung der Gutachterausschussverordnung zurück. Gutachterausschüsse in kleineren Kommunen konnten in der Vergangenheit in der Regel nicht auf eine statistisch ausreichende Anzahl von Kaufpreisen zurückgreifen und oft waren die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse nicht ausreichend ausgestattet, um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Im Zuge von interkommunaler Zusammenarbeit werden nun die Kompetenzen effizient gebündelt und die statistische Grundlage für eine umfassende Analyse des Marktes sichergestellt.
Rechtliche Grundlage der interkommunalen Zusammenarbeit ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung unter den beteiligten Kommunen. Dort sind neben den Rechten und Pflichten der Kommunen beispielsweise auch die Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter und die Zusammensetzung des Gutachterausschusses geregelt.
Mit dem Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal ist ein großer Gutachterausschuss entstanden, der aus ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern aller beteiligten Kommunen besteht. Die Mitglieder bringen verschiedenste wertvolle Qualifikationen mit: Die Gutachterinnen und Gutachter sind Sachverständige für Grundstückswertermittlung, Architekten, Vermesser, Statiker, Techniker oder bringen anderweitig spezialisiertes Wissen im Immobilien- oder Verwaltungssektor mit. So kann der Gutachterausschuss sicherstellen, dass an den jeweiligen Wertermittlungen Personen mit der entsprechenden Fach- und Ortskenntnis beteiligt sind.
Verkehrswertgutachten werden in Teilausschüssen des Gutachterausschusses mit mindestens drei Mitgliedern beschlossen. Über Bodenrichtwerte und sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten beschließt der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal grundsätzlich im Gesamtausschuss.
Nach den gesetzlichen Regelungen werden Vertreter der Finanzämter in den Gutachterausschüsse bestellt und zur Ermittlung der Bodenrichtwerte und anderer erforderlicher Daten herangezogen.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei der Stadt Bruchsal angesiedelt, erledigt die laufenden Verwaltungsaufgaben und bereitet die Beschlüsse des Gutachterausschusses vor.
(Rechtsgrundlagen: § 192 Baugesetzbuch, §§ 1, 5, 8, 10 Gutachterausschussverordnung)
Mitglieder des Gutachterausschusses
Vorsitzender des Gutachterausschusses | |
Peter Stoll | |
Stellvertretende Vorsitzende | |
Armin Fritzenschaf, Marc Fratzscher, Mathias Pölitz, Harald Schötterl, Rosemarie Weiß | |
Alle Mitglieder unter Zuordnung der Kommunen / Finanzämter, für die sie bestellt sind | |
Bad Schönborn | Robert Mächtel Claus Reichert |
Bruchsal | Dr. Thomas Dopfer Marc Fratzscher Michael Kaltenbach Harald Schötterl Bernhard Schwaninger Peter Stoll Thomas Weiß |
Eggenstein-Leopoldshafen | Armin Fritzenschaf Volker Honecker Matthias Weber |
Forst | N.N. |
Hambrücken | Karlheinz Debatin |
Karlsdorf-Neuthard | Thomas Lawo Benjamin Ziefuß |
Kronau | Mathias Pölitz |
Östringen | Markus Schäfer Michael Stadtmüller |
Stutensee | Jutta Katzenberger Philipp Rappold |
Ubstadt-Weiher | Detlef Rudolf Frank Schwarz |
Walzbachtal | Steffen Heckerott Rosemarie Weiß |
Weingarten | Dr. Michael Auer Marc Förderer |
Finanzamt Bruchsal | Tanja Zollinger Tanja Höpfinger (stv. Gutachterin) |
Finanzamt Durlach | Kerstin Bachmann Ramona Banghard (stv. Gutachterin) |
Bodenrichtwerte und Informationen zum Grundstücksmarkt
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal veröffentlicht jedes Jahr einen Grundstücksmarktbericht. Den aktuellen Grundstücksmarktbericht können Sie hier herunterladen (1,5 MB).
Im Grundstücksmarktbericht werden die Ergebnisse der Auswertungen des Gutachterausschusses unter Angabe der angewandten Methoden und Darstellung der zugrundeliegenden Kaufpreissammlung zusammengefasst.
Die Bodenrichtwerte für das Zuständigkeitsgebiet des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bruchsal sind ab der Bodenrichtwertfortschreibung 31.12.2020 unter folgendem Link abrufbar:
BORIS-BW (gutachterausschuesse-bw.de)
Die steuerlichen Bodenrichtwerte für die Hauptfeststellung im Grundsteuerverfahren finden Sie hier.
Auskünfte durch Käufer / Verkäufer
Die Arbeit des Gutachterausschusses beruht zentral auf der statistischen Auswertung der Transaktionen auf dem Grundstücksmarkt im Zuständigkeitsgebiet.
Zu diesem Zweck erhalten die Gutachterausschüsse von den Notaren Mehrfertigungen der Verträge, durch die Eigentum an einem Grundstück übertragen oder ein Erbbaurecht bestellt wird.
Um den Immobilienmarkt qualifiziert analysieren und die für die Wertermittlung erforderlichen Daten ermitteln zu können, reichen insbesondere bei bebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen die Daten aus den Kaufverträgen nicht aus. Neben den im Kaufvertrag vorhandenen Daten sind vor allem auch Informationen zum Zustand des jeweiligen Objekts erforderlich. Zur Einholung dieser Informationen versendet die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Fragebögen mit der Bitte um Übersendung der entsprechenden Daten an die am Kauf Beteiligten. Die Käufer und Verkäufer sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Gutachterausschüssen die Daten zukommen zu lassen.
Die personenbezogenen Daten der am Kauf Beteiligten werden ausschließlich zum Versenden des Fragebogens genutzt. Die Daten in der Kaufpreissammlung dienen insgesamt ausschließlich der Grundstückswertermittlung.
Der Gutachterausschuss stellt zum vereinfachten Ausfüllen und um auf Dauer auf den Versand von Fragebögen in Papierform zu verzichten, ein digitales Formular zur Übermittlung von Daten mit Ein-/Zweifamilienhäuser bebauter Grundstücke zur Verfügung.
Sofern sich diese Variante des ausfüllbaren Formulars etabliert, werden künftig weitere digitale Formulare bereitgestellt.
(Rechtsgrundlagen: §§ 195, 197 abs. 1 Baugesetzbuch)