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Leistungen

Außenverkaufs- oder Werbeflächen vor Geschäften und Gaststätten

Geschäfte oder Gaststätten dürfen mit Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde auch auf der Straße Verkaufsflächen, Werbeanlagen oder Bestuhlungen einrichten. Dafür ist eine "Sondernutzungserlaubnis" nach dem Straßengesetz Baden-Württemberg erforderlich. Gaststätten brauchen für die Außenbestuhlung außerdem eine Gestattung. Welche Fläche möglich ist, orientiert sich an den örtlichen Umständen.

Die Außennutzungen werden in der städtischen Sondernutzungssatzung geregelt.

Im Zentrum sind bei der Außennutzung die "Gestaltungsrichtlinien für Sondernutzungen in der Innenstadt" (Anlage 4 der o.g. Satzung) zu beachten.

Anlage 1 - Gebühren
Anlage 2 - Gebührenzonen
Anlage 3 - Straßenmusik
Anlage 4 - Gestaltungsrichtlinien

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es muss Bedarf für eine Außenfläche vor dem Geschäft gegeben sein. Die Fläche kann nicht vorsorglich reserviert werden, sondern ist auch tatsächlich zu nutzen. Sie darf nicht an andere Nutzer weitervermietet werden.

Verfahrensablauf

Es ist ein förmlicher Antrag an die Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Das Ordnungsamt prüft, ob die Fläche zur Verfügung steht. In der Innenstadt beurteilt danach das Stadtplanungsamt, ob die Gestaltungsrichtlinien eingehalten werden. Eventuell wird vor einer Entscheidung noch ein Termin vor Ort notwendig.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Sondernutzungsgebühr gemäß Ziffer 1.2 oder 1.3 des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1 der Sondernutzungssatzung).

Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 45,00 Euro.

 

Hinweise

-

Freigabevermerk

Stadt Bruchsal 09.11.2011