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NEU: Die „Parteienkomponente“
Ein Online-Portal zur Erfassung aller Daten zum Wahlvorschlag.

  • einmalige Kandidaten- und Vertrauenspersonen-Erfassung
  • Ausdruck der benötigten Formulare mit nur wenigen Mausklicks 
  • Die Daten werden zentral gespeichert, Sie können also von jedem Rechner aus darauf zugreifen, der einen Internetzugang hat.
  • Möglichkeit der digitalen Datenweitergabe an den zuständigen Gemeindewahlausschuss
  • Kostenfreie Nutzung

Unter www.votemanager.de/parteienkomponente gelangen Sie zum Log-In und zur Registrierung. Nachstehend finden Sie auch das Handbuch zur Parteikomponente. 

Ihr Kontakt zum Thema Wahlvorschläge

Geschäftsstelle Gemeindewahlausschuss

Herr
Gerd Rajer
Rechtsamt, Stadt Bruchsal
Kaiserstraße 66
76646 Bruchsal
Fax +49 (72 51) 79-1 11 02

Frau
Svenja Hoffmann
Rechtsamt, Stadt Bruchsal
Kaiserstraße 66
76646 Bruchsal
Fax +49 (72 51) 79-1 15 12

Herr
Martin-Peter Oertel, Dr.
Rechtsamt, Stadt Bruchsal
Kaiserstraße 66
76646 Bruchsal
Fax +49 (72 51) 7 93 49

Informationen des Bruchsaler Ordnungsamtes

Wahlstände

Infostände zur Wahl (Wahlstand)

Für das Aufstellen eines Infostandes benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bis zum 24. März 2024 über das E-Mail-Postfach ordnungsamt@bruchsal.de einreichen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden alle Anträge gesammelt und sachgemäß bearbeitet.

Wahlstände für die ein Antrag nach dem 24. März 2024 abgegeben wurden können möglicherweise lediglich für weniger frequentierte Standplätze genehmigt werden. Das Vorgehen dient zur fairen Verteilung der Infostände und soll jeder Partei / Wählervereinigung dieselben Voraussetzungen verschaffen.

Wahlplakatierung

Plakate anlässlich Wahlen (Wahlplakatierung)

Während es Wahlkampfes gelten die Wahlplakate als genehmigt, wenn die Vorgaben aus Ziffer 2.3.2 Plakate anlässlich Wahlen der Richtlinien der Stadt Bruchsal (Plakatierungsrichtlinie (2,3 MB)) eingehalten werden. 

Verteilen von Wahlmaterialien ohne festen Standort

Verteilen von Wahlmaterialien ohne festen Standort

Das alleinige Verteilen von Wahlmaterialien (bspw. Flyern) ist genehmigungsfrei. Es gelten jedoch folgende Grundregeln:

- es dürfen nur Passanten mit erkennbarem Interesse angesprochen werden
- Fyler dürfen nicht aufgezwungen werden
- es dürfen keine "Treiberketten" gebildet werden 
- keine aktive Verteilung im Wochenmarkt, bei anderen Veranstaltungen oder Infoständen
- übriges und weggeworfenes Material ist restlos mitzunehmen