Informationen für Parteien und Wählervereinigungen
Zum 16. Januar 2024 hatte die Stadt Bruchsal zur Infoveranstaltung für Parteien und Wählervereinigungen geladen. Die wichtigsten Inhalte können Sie hier abrufen.
Zum 16. Januar 2024 hatte die Stadt Bruchsal zur Infoveranstaltung für Parteien und Wählervereinigungen geladen. Die wichtigsten Inhalte können Sie hier abrufen.
NEU: Die „Parteienkomponente“
Ein Online-Portal zur Erfassung aller Daten zum Wahlvorschlag.
Unter www.votemanager.de/parteienkomponente gelangen Sie zum Log-In und zur Registrierung. Nachstehend finden Sie auch das Handbuch zur Parteikomponente.
Für das Aufstellen eines Infostandes benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bis zum 24. März 2024 über das E-Mail-Postfach ordnungsamt@bruchsal.de einreichen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden alle Anträge gesammelt und sachgemäß bearbeitet.
Wahlstände für die ein Antrag nach dem 24. März 2024 abgegeben wurden können möglicherweise lediglich für weniger frequentierte Standplätze genehmigt werden. Das Vorgehen dient zur fairen Verteilung der Infostände und soll jeder Partei / Wählervereinigung dieselben Voraussetzungen verschaffen.
Während es Wahlkampfes gelten die Wahlplakate als genehmigt, wenn die Vorgaben aus Ziffer 2.3.2 Plakate anlässlich Wahlen der Richtlinien der Stadt Bruchsal (Plakatierungsrichtlinie (2,3 MB)) eingehalten werden.
Das alleinige Verteilen von Wahlmaterialien (bspw. Flyern) ist genehmigungsfrei. Es gelten jedoch folgende Grundregeln:
- es dürfen nur Passanten mit erkennbarem Interesse angesprochen werden
- Fyler dürfen nicht aufgezwungen werden
- es dürfen keine "Treiberketten" gebildet werden
- keine aktive Verteilung im Wochenmarkt, bei anderen Veranstaltungen oder Infoständen
- übriges und weggeworfenes Material ist restlos mitzunehmen