FAQs zu unseren Leistungen

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Bild: Pixabay

In der folgenden Liste finden Sie wichtige Hinweise zur Eheschließung

Was ist die Eheanmeldung (früher Aufgebot)?

Bevor Sie sich trauen lassen können, müssen Sie die Ehe anmelden (früher Aufgebots-Bestellung). Bei der Anmeldung bespricht die Standesbeamtin oder der Standesbeamte zusammen mit beiden Verlobten die Voraussetzungen zur Eheschließung, Fragen zur Trauhandlung und die Namensführung und erhebt die Gebühren.

Bei ausländischen Mitbürgern müssen vor allem die Eheschließungs- und Familienrechte des jeweiligen Heimatstaates beachtet werden, da sonst unter Umständen die Eheschließung im Heimatland nicht anerkannt wird. Da diese Bearbeitung und auch die Beschaffung der erforderlichen Urkunden im Heimatland sehr zeitintensiv sein kann, kann in diesen Fällen ein Eheschließungstermin noch nicht geplant werden.

Wo können Sie die Eheschließung anmelden?

Beim Standesamt Bruchsal können Sie die Eheschließung anmelden, wenn einer der Partner einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bruchsal hat.

Wie lange ist die Eheanmeldung gültig?

Die Eheanmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten, innerhalb dieser Frist muss auch der Eheschließungstermin liegen. Sie können Ihre Ehe also schon sechs Monate vor der Eheschließung anmelden.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung der Eheschließung?

Alle dafür benötigten Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen - gegebenenfalls mit Übersetzung durch einen hier zugelassenen Urkundendolmetscher)
Benötigt werden immer:
gültige Reisepässe oder Personalausweise (bei Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU in Verbindung mit dem Aufenthaltstitel)aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (zu erhalten beim Bürgeramt/Meldebehörde – wird bei einem Wohnsitz in Bruchsal vom Standesamt besorgt)
in aller Regel besorgt das Standesamt die Nachweise zur Geburt über den Amtsweg. Eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisen wird in Einzelfällen benötigt (wenn erforderlich geben wir Bescheid).

Zusätzlich, wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist:
neu ausgestellte Eheurkunde der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Sterbevermerk.
Eine im Ausland durchgeführte Scheidung gilt in Deutschland nicht automatisch, sondern muss gegebenenfalls förmlich anerkannt werden. Dazu ist vorab ein persönliches Gespräch erforderlich, zu dem Sie die Heiratsurkunde und das vollständige, rechtskräftige Scheidungsurteil mitbringen müssen (jeweils bitte als Original und zusätzlich mit Übersetzung).
Weitere Informationen ersehen Sie unter Ausländische Scheidung-Anerkennung

Zusätzlich, wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist:
Familienbuchabschrift der Eltern oder Registrierschein,Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung,Bescheinigung über Namenserklärung,Einbürgerungsurkunde (falls vorhanden),gegebenenfalls Heiratsurkunde der Eltern.

Die erforderlichen Unterlagen sind vorhanden. Wie geht es nun weiter?

Sobald Ihnen alle Unterlagen vollständig vorliegen, reichen Sie sie bitte bei uns ein. Bei dieser Gelegenheit vereinbaren wir dann einen Termin für die Eheanmeldung, bei der beide Verlobte anwesend sein müssen.

Sie möchten nicht an Ihrem Wohnsitz heiraten? Kann die Ehe auch in einem anderen Standesamt geschlossen werden?

Ja. Nur die Eheanmeldung ist an den Wohnsitz gebunden. Die Eheschließung ist aber auch bei jedem anderen Standesamt in Deutschland möglich - nach vorheriger Eheanmeldung bei uns. Setzen Sie sich dazu vor Ihrer Planung mit dem von Ihnen ausgewählten Standesamt in Verbindung und bringen Sie uns bitte am Tag der Eheanmeldung die Adresse des ausgewählten Standesamts mit, da die gesamten Unterlagen von uns dann dorthin gesandt werden.

Wie ist der Ablauf einer Trauung in Bruchsal?

In Bruchsal bieten Ihnen die Standesbeamtinnen und Standesbeamten eine möglichst persönliche Trauung an.

Wenn gewünscht, erhalten Sie einen Fragebogen für die Traurede um Ihre Traurede schön zu gestalten. Möchten Sie ein gegenseitiges Ehegelübde ablegen, lassen Sie es uns einfach wissen. Musikalische Umrahmung der Trauung ist möglich, solche Details werden im Traugespräch geklärt. 

Weitere Fragen dürfen gerne beim Traugespräch angesprochen werden.

Welche Gebühren werden bei der Eheschließung erhoben?

Posten Gebühr
Anmeldung der Eheschließung 65 Euro
Anmeldung der Eheschließung bei Anwendung ausländischen Rechts 110 Euro
Anmeldung der Eheschließung bei Anwendung ausländischen Rechts und Durchführung Befreiungsverfahren 130 Euro
Eheschließung (Durchführung und Beurkundung) 45 Euro
Anmeldung erfolgte bei einem anderen Standesamt 45 Euro
Zusätzlich bei Samstagstrauungen  110 Euro
Zusätzlich bei Schlosstrauungen 84 Euro
Miete Schloss (neben den Kosten vom Standesamt, erhebt auch das Schloss eine Saalmiete) 385 Euro
Zusätzlich bei Trauungen nach 16:00 Uhr 110 Euro
Zusätzlich bei Trauungen an Freitagen ab 13 Uhr 110 Euro
Erweiterte Meldebescheinigung  9 Euro
Urkunde 20 Euro

bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das standesamt@bruchsal.de und geben Ihre Telefonnummer und ein Zeitfenster an, in dem wir Sie erreichen können.