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Leistungen

Bewohnerparkausweis

In den Parkzonen im Stadtgebiet Bruchsal haben Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Parkzone die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis zu beantragen.

Ob Sie berechtigt sind eine solche Sonderparkberechtigung für Ihren PKW zu erhalten, sehen Sie unter „Voraussetzungen“.

Durch die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann keine Garantie zur Nutzung der vorhandenen Stellplätze vorausgesetzt werden.

Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind in der Parkzone meldebehördlich registriert und wohnen tatsächlich dort.
  • Sie sind die Halterin / der Halter des Fahrzeugs oder nutzen das Kraftfahrzeug dauerhaft.

Verfahrensablauf

Der Bewohnerparkausweis ist schriftlich oder in elektronischer Form zu beantragen.

Bitte beachten Sie die Bearbeitungsdauer von ca. 14 Tagen bei einer Erstbeantragung oder Verlängerung des Bewohnerparkausweises.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllterAntrag

  • Fahrzeugschein und sollten Sie nicht die Halterin / der Halter des Fahrzeugs sein, die Nutzungsüberlasssungserklärung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters

Kosten

Seit 01.01.2024 beträgt die Gebühr 90 Euro pro Jahr

Der Bewohnerparkausweis kann ausschließlich per Rechnung bezahlt werden.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Bruchsal 01.12.2023