Bewohnerparkausweis
In den Parkzonen im Stadtgebiet Bruchsal haben Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Parkzone die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis zu beantragen.
Ob Sie berechtigt sind eine solche Sonderparkberechtigung für Ihren PKW zu erhalten, sehen Sie unter „Voraussetzungen“.
Durch die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann keine Garantie zur Nutzung der vorhandenen Stellplätze vorausgesetzt werden.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie sind in der Parkzone meldebehördlich registriert und wohnen tatsächlich dort.
- Sie sind die Halterin / der Halter des Fahrzeugs oder nutzen das Kraftfahrzeug dauerhaft.
Verfahrensablauf
Der Bewohnerparkausweis ist schriftlich oder in elektronischer Form zu beantragen.
Bitte beachten Sie die Bearbeitungsdauer von ca. 14 Tagen bei einer Erstbeantragung oder Verlängerung des Bewohnerparkausweises.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
-
ausgefüllterAntrag
-
Fahrzeugschein und sollten Sie nicht die Halterin / der Halter des Fahrzeugs sein, die Nutzungsüberlasssungserklärung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
Kosten
Seit 01.01.2024 beträgt die Gebühr 90 Euro pro Jahr
Der Bewohnerparkausweis kann ausschließlich per Rechnung bezahlt werden.
Hinweise
Weiterführende Links zu ähnlichen Verfahren:
Rechtsgrundlage
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung
Freigabevermerk
Stadt Bruchsal 01.12.2023