Versand der Wahlbenachrichtigungsbriefe
Die Wahlbenachrichtigung ist das „Ticket“, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können.

Am 23. Februar ist Bundestagswahl. Die Wahlbenachrichtigung ist das „Ticket“, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können. Der Brief wird bis zum Wahltag aufbewahrt und mit ins Wahllokal genommen oder man kann man mit der auf der Wahlbenachrichtigung stehenden Wählernummer Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden am Montag, 13. Januar an die Deutsche Post übergeben, so dass ab 14. Januar mit einer Zustellung an alle Wahlberechtigten für Bruchsal und den zugehörigen Stadtteilen gerechnet werden kann.
Es ist kommt häufiger vor, dass die Wahlbenachrichtigungen innerhalb der gleichen Straße oder sogar innerhalb des gleichen Haushaltes zu unterschiedlichen Zeiten zugestellt werden. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sollten die Wahlbenachrichtigung bis zum 24. Januar 2025 im Briefkasten haben. Von besorgten Anrufen vor dem 24. Januar bitten wir daher abzusehen.
Sollten Sie bis Ende Januar tatsächlich keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, kann man sich an das Bürgerbüro der Stadt Bruchsal wenden. Für alle Fragen rund um die Wahlbenachrichtigung und die Briefwahl gibt es eine eigene Hotline „Die Zahl zur Wahl“ unter 07251/79-650.
Außerdem kann man sich persönlich, ohne vorherige Terminvereinbarung, an das Bürgerbüro im Rathaus am Otto-Oppenheimer-Platz in Bruchsal oder an die Verwaltungsstellen der Stadtteile wenden.