Wo dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden?
Das Ordnungsamt der Stadt Bruchsal informiert
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und der Verkaufsbeginn von Feuerwerkskörpern steht unmittelbar bevor. Anlass für die Stadt Bruchsal noch einmal darauf hinzuweisen, in welchen städtischen Bereichen keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen. Grundsätzlich gilt, dass das Abbrennen von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von brandempfindlichen Gebäuden sowie Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen nicht erlaubt ist. Auch in diesem Jahr bittet die Stadt eindringlich darum, diese Sicherheitsvorschriften zu beachten.
Der Start des Feuerwerksverkaufs ist am Samstag, dem 28. Dezember. Von da an dürfen in den Supermärkten und Discountern Feuerwerke der Kategorie F2 wie Raketen und Böller angeboten werden. Der Kauf und der Gebrauch sind nur Personen ab 18 Jahren gestattet. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 wie Wunderkerzen und Knallerbsen sind das ganze Jahr über erhältlich und dürfen ab dem zwölften Lebensjahr erworben werden.
Um die EU-Standards einzuhalten, dürfen nur Artikel mit aufgedruckter CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer verkauft werden. Auch der Besitz eines kleinen Waffenscheines berechtigt nicht dazu, Schreckschusswaffen an Silvester zu benutzen.
Wir bitten um Beachtung, dass die Andreasstaffel und der Zugang über die Treppe am Altenzentrum in der Huttenstraße auch in diesem Jahr gesperrt sein werden und in diesem Bereich ebenfalls keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen.