Die Grundsteuer-Bescheide werden versandt.
Die Grundsteuer-Bescheide nach neuem Recht werden am 28. Januar 2025 an alle Steuerpflichtigen versandt.
Durch die Grundsteuerreform ändert sich für alle Grundsteuerpflichtigen die künftig zu zahlende Grundsteuer. Es erhalten daher alle neue Grundsteuerbescheide.
Für die Festsetzung der Grundsteuer im Grundsteuerbescheid multipliziert die Kommune den Grundsteuermessbetrag des Finanzamts mit dem Hebesatz der Stadt. Daraus ergibt sich die konkrete Höhe der Grundsteuer. Bei der Berechnung sind die Kommunen an die Festsetzungen der Finanzämter gebunden. Insbesondere haben sie keinen Einfluss auf die Bewertungen durch die Finanzämter.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden einheitlich auf 215 Prozent (alt: 395 Prozent) gesenkt. Mit diesen Hebesätzen möchte die Stadt eine Aufkommensneutralität erreichen. Das prognostizierte Grundsteueraufkommen für 2025 soll demnach dem Ertrag entsprechen, den die Stadt auch ohne die Grundsteuerreform vereinnahmt hätte. Für einzelne Steuerpflichtige kann sich aufgrund einer geänderten Grundstücksbewertung durch das Finanzamt, dennoch eine niedrigere oder höhere Belastung ergeben. Ziel der vom Landesgesetzgeber verabschiedeten Grundsteuerreform ist eine möglichst aktuelle und somit gerechte Bewertung sowie Besteuerung des Grundbesitzes.
Die Stadt Bruchsal hat umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um potenzielle Rückfragen schriftlich und telefonisch beantworten zu können.
Gleichwohl kann es aufgrund des sehr hohen zeitgleichen Versandaufkommens zu Verzögerungen bei der Beantwortung kommen.
Zu allen Fragen rund um die Grundsteuer hat die Stadtkämmerei ausführliche Informationen bereitgestellt. Diese finden Sie auf Homepage der Stadt Bruchsal unter
https://www.bruchsal.de/informieren/verwaltung/finanzen
im Abschnitt „Grundsteuerreform“.
Den Grundsteuer‐Jahresbescheiden 2022 und 2025 lagen Informationsblätter zur Grundsteuerreform 2025 bei. Bitte nutzen Sie auch für aktualisierte Informationen die dort genannten Quellen und sehen Sie von diesbezüglichen Rückfragen bei der Stadtkämmerei ab.
Bitte prüfen Sie Ihren Grundsteuerwert-Bescheid bzw. Grundsteuer-Messbescheid: Stimmen die dortigen Festsetzungen? Bei Zweifeln über die Höhe des Messbetrags fragen Sie bitte rechtzeitig beim Finanzamt nach. Die Stadt Bruchsal ist an die Feststellungen im Messbescheid gebunden– auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von Amts wegen geändert.
Mir gehört das Objekt gar nicht mehr. Was muss ich tun?
Eine steuerliche Zurechnung des Objekts auf den neuen Eigentümer erfolgt erst, wenn der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen ist und das Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid auf den neuen Eigentümer ausgestellt hat. Auskünfte hierzu erteilen das Grundbuchamt in Maulbronn und das Finanzamt Bruchsal. Wenn der Fall beim Finanzamt schon bearbeitet ist, schreiben Sie einfach eine e-mail an steuerabteilung@bruchsal.de unter Angabe des Buchungszeichens, des veräußerten Objekts und des neuen Eigentümers. Die Einlegung eines Widerspruchs ist nicht notwendig. Sie erhalten von uns einen Aufhebungsbescheid für dieses Objekt. Zuviel bezahlte Grundsteuer wird selbstverständlich zurückerstattet.
Ich bin mit der Höhe der Grundsteuer nicht einverstanden. Wie kann ich mich dagegen wehren?
Gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Sofern sich die Bedenken ausschließlich gegen Festsetzungen aus dem Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid (z.B. Höhe des Grundsteuerwerts oder Messbetrag) richten, ist der Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid/Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt zielführend. Die Stadt ist an die Bescheide des Finanzamts gebunden.
Bei der Stadt Bruchsal sollten Sie nur Widerspruch einlegen, wenn die Daten aus Ihrem Messbescheid, den Sie vom Finanzamt erhalten haben, nicht genauso im Grundsteuerbescheid umgesetzt wurden oder beim „Multiplizieren“ von Messbetrag und Hebesatz ein Fehler unterlaufen ist.