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Leistungen

Kauf/Verkauf einer erlaubnispflichtigen Waffe oder eines eintragungspflichtigen Waffenteils

Der Kauf/Verkauf einer erlaubnispflichtigen Waffe oder eines eintragungspflichtigen Waffenteils muss innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Waffenbesitzkarte
  • gegebenenfalls vorherige Erwerbserlaubnis (Voreintrag)

Verfahrensablauf

Das ausgefüllte Anzeigeformular muss zusammen mit einem Kauf-/Verkaufsbeleg bei der zuständigen Stelle abgegeben werden. Nach Prüfung der Unterlagen kann die Waffe/das Waffenteil in die WBK eingetragen oder aus der WBK ausgetragen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeigeformular Waffenkauf/-verkauf
  • Quittung oder Kaufvertrag
  • WBK (gegebenenfalls mit Voreintrag)