Leistungen
Kauf/Verkauf einer erlaubnispflichtigen Waffe oder eines eintragungspflichtigen Waffenteils
Der Kauf/Verkauf einer erlaubnispflichtigen Waffe oder eines eintragungspflichtigen Waffenteils muss innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Waffenbesitzkarte
- gegebenenfalls vorherige Erwerbserlaubnis (Voreintrag)
Verfahrensablauf
Das ausgefüllte Anzeigeformular muss zusammen mit einem Kauf-/Verkaufsbeleg bei der zuständigen Stelle abgegeben werden. Nach Prüfung der Unterlagen kann die Waffe/das Waffenteil in die WBK eingetragen oder aus der WBK ausgetragen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Anzeigeformular Waffenkauf/-verkauf
- Quittung oder Kaufvertrag
- WBK (gegebenenfalls mit Voreintrag)