Baurechtsamt
Beschreibung
Der Baubezirk Nord liegt in der Kernstadt, nördlich des Saalbachs.
Ansprechpartner für den Bereich Technik:
Thomas Vogel
Ansprechpartner für den Bereich Verwaltung:
Lars Autenrieth
Der Baubezirk Ortsteile umfasst die Stadtteile Heidelsheim, Helmsheim, Obergrombach und Untergrombach.
Ansprechpartner für den Bereich Technik:
Vanessa de Rossi
Ansprechpartner für den Bereich Verwaltung:
Katharina Süpfle für Heidelsheim, Obergrombach und Untergrombach
Lars Autenrieth für Helmsheim
Der Baubezirk Süd liegt in der Kernstadt, südlich des Saalbachs und umfaßt zusätzlich den Stadtteil Büchenau.
Ansprechpartner für den Bereich Technik:
Benjamin Haag
Ansprechpartner für den Bereich Verwaltung:
Simon Pely
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Persönlicher Kontakt
Amtsleiter
Leiter Bereich Technik
Stellv. Amtsleiter
Leiter Bereich Bauordnung, Bürgerservice Bauen
Organisationseinheiten
Übergeordnete Dienststellen
Dezernat IILeistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
Formulare und Onlinedienste
-
Abbruch baulicher Anlagen im Kenntnisgabeverfahren (PDF)
-
Abnahmeerklärung des Bauleiters
-
Altlastenfragebogen
-
Angrenzerzustimmung
Zustimmungserklärung gegenüber Baurechtsbehörde
-
Baubeschreibung
-
Baugenehmigung / Bauvorbescheid (PDF)
-
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (PDF)
-
Bestätigung des Fachunternehmers zum Abbruch
-
Erklärung nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch
- EWärmeG 2008 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- EWärmeG2015 Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Gebäudeenergiegesetz - Merkblatt und Formulare
-
Informationen für Bauherren
-
Kenntnisgabeverfahren (PDF)
-
Lageplan schriftlicher Teil
-
Statistischer Zugangserhebungsbogen
Formular nur zum Ausdruck