Beamte/r des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes
Beamtin oder Beamter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes
Unsere Stadt verfügt über eine gut ausgebildete und ausgestattete freiwillige Feuerwehr mit sechs Abteilungen und rund 570 Angehörigen. Zur Gewährleistung der Tagverfügbarkeit sollen künftig hauptamtliche Feuerwehrkräfte unterstützend zum Einsatz kommen. Außerhalb der Einsatzzeiten erfüllen diese hauptamtlichen Kräfte administrative Aufgaben
und/oder Gerätewartfunktionen.
Um diesen Bedarf zu decken, beabsichtigt die Stadt Bruchsal, ab 2018 die Ausbildung zur Beamtin/zum Beamten des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes anzubieten. Ein
genauer Zeitpunkt für den Ausbildungsbeginn ist noch nicht bestimmt.
Voraussetzungen:
Zur Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst kann eingestellt werden, wer
- die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- über mindestens einen Hauptschulabschluss und eine für die Verwendung im
mittleren feuerwehrtechnischen Dienst geeignete abgeschlossene Berufsausbildung verfügt,
- gesundheitlich für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignet ist,
- nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 26.3 für Tätigkeiten mit
Atemschutzgeräten geeignet ist und
- die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
Die Einstellung in den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst erfolgt als Brandmeisteranwärterin/Brandmeisteranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf. In dieser Zeit werden Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1157,81 EURO und ggf Familienzuschlag gezahlt.
Nach bestandener Laufbahnprüfung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe in der Beamtenbesoldungsgruppe A7 (Grundgehalt derzeit 2.299,82 EURO, ggf.
Familienzuschlag und Feuerwehrzulage) vorgesehen. Nach erfolgreicher Ausbildung und Abschluss der Probezeit kann die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Lebenszeit erfolgen.
Ausbildungsdauer:
Die Ausbildung dauert insgesamt 19 Monate (einschl. Laufbahnlehrgang) und gliedert sich im Wesentlichen in drei Ausbildungsabschnitte:
Abschnitt 1: Grundausbildung (Dauer: 6 Monate)
Während der Grundausbildung werden feuerwehrtechnische Grundkenntnisse vermittelt.
Dabei müssen schriftliche und praktische Leistungsnachweise erbracht werden. Im Rahmen des Dienstsports muss das Deutsche Feuerwehrfitnessabzeichen in Bronze und das Rettungsschwimmerabzeichen der DLRG in Bronze erworben werden.
Abschnitt 2: Laufbahnlehrgang (4 Wochen)
Im Laufbahnlehrgang werden insbesondere rechtliche und fachliche Themen, die für die
Tätigkeit als Truppführerin oder Truppführer relevant sind, vertieft. Der Laufbahnlehrgang
schließt mit der Laufbahnprüfung ab.
Abschnitt 3: Berufspraktische Ausbildung (Dauer: 12 Monate)
Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden im Einsatzdienst in den Funktionen
Truppfrau oder Truppmann angewandt und ggf. werden noch andere Bereiche der Feuerwehr kennengelernt.
Zusätzlich wird Fahrerlaubnis Klasse C erworben und die 3-monatige Ausbildung zum
Rettungssanitäter absolviert.