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Kommunalwahl 2024

Gemeinderatswahl, Ortschaftsratswahl, Kreistagswahl

Alle fünf Jahre werden in den Gemeinden des Landes die Gemeinderäte und gegebenenfalls die Ortschaftsräte sowie in den Landkreisen die Kreisräte gewählt.

Wann wird gewählt?

Die Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt, zuletzt am 26. Mai 2019. Die nächsten Kommunalwahlen finden am 9. Juni 2024 statt.

Wer wird bei der Gemeinderatswahl gewählt?

Bei der Gemeinderatswahl werden die Mitglieder des Gemeinderats gewählt.

Wer wird bei der Ortschaftswahl gewählt?

Bei der Ortschaftswahl werden die Mitglieder des Ortschaftsrats gewählt.

Wer wird bei der Kreistagswahl gewählt?

Bei der Kreistagswahl werden die Mitglieder des Kreistags eines Landkreises gewählt.

Wer darf wählen?

Wer am Wahltag

- Deutsche/-r / Unionsbürger/-in (= Staatsangehörige anderer EU-Staaten) ist
- das 16. Lebensjahr vollendet hat (letzt. Geburtstdatum 9. Juni 2008)
- seit mind. drei Monaten die Hauptwohnung in der Gemeinde hat (9. März 2024) oder 
- sonstiger gewöhnlicher Aufenthalt in der Gemeinde von mind. drei Monaten ohne Wohnung oder
- Rückkehrer/-in ist.
- Bürgermeister und Beigeordnete mit Amtsantritt in der Gemeinde (§12 Abs. 1 S. 3 GemO), nur Gemeinderats-, ggf. Bürgermeisterwahl, Stimmrecht, z. B. Bürgerentscheid
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.


Rückkehrer/-in sind Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in dir Gemeinde zurückziehen oder dort ihre Hauptwohnung nehmen. Sie sind mit der Rückkehr wahlberechtigt.

Wie wird gewählt?

Die Stimm­zet­tel für die Gemein­de­rats- und Ortschafts­rats­wah­len wer­den allen Wahlbe­rech­tig­ten circa ein bis zwei Wochen vor der Wahl auf dem Postweg übersandt.
Die Stimm­zet­tel können daher zuhause ausgefüllt und dann ins Wahl­lo­kal mitge­bracht werden.
Ab circa fünf Wochen vor dem Wahltermin besteht die Möglich­keit ­Brief­wahl­un­ter­la­gen beim Bürgerbüro der Stadt­ ­Bruchsal zu beantragen.

Wer wird in das Wählerverzeichnis eingetragen?

Deutsche Staats­an­ge­hö­rige und Unions­bür­gerinnen beziehungsweise Unionsbürger, die ihren Haupt­wohn­sitz seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in Bruchsal haben, werden automa­tisch in das Wäh­ler­ver­zeich­nis einge­tra­gen.

Wer kann gewählt werden?

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen das 16. Lebens­jahr vollendet haben, ansonsten entspricht die Wähl­bar­keit den allge­mei­nen Wahlrechts­vor­aus­set­zun­gen: siehe „Wer darf wählen?“