Kommunalwahl 2024
Gemeinderatswahl, Ortschaftsratswahl, Kreistagswahl
Alle fünf Jahre werden in den Gemeinden des Landes die Gemeinderäte und gegebenenfalls die Ortschaftsräte sowie in den Landkreisen die Kreisräte gewählt.
Wann wird gewählt?
Wer wird bei der Gemeinderatswahl gewählt?
Wer wird bei der Ortschaftswahl gewählt?
Wer wird bei der Kreistagswahl gewählt?
Wer darf wählen?
Wer am Wahltag
- Deutsche/-r / Unionsbürger/-in (= Staatsangehörige anderer EU-Staaten) ist
- das 16. Lebensjahr vollendet hat (letzt. Geburtstdatum 9. Juni 2008)
- seit mind. drei Monaten die Hauptwohnung in der Gemeinde hat (9. März 2024) oder
- sonstiger gewöhnlicher Aufenthalt in der Gemeinde von mind. drei Monaten ohne Wohnung oder
- Rückkehrer/-in ist.
- Bürgermeister und Beigeordnete mit Amtsantritt in der Gemeinde (§12 Abs. 1 S. 3 GemO), nur Gemeinderats-, ggf. Bürgermeisterwahl, Stimmrecht, z. B. Bürgerentscheid
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Rückkehrer/-in sind Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in dir Gemeinde zurückziehen oder dort ihre Hauptwohnung nehmen. Sie sind mit der Rückkehr wahlberechtigt.
Wie wird gewählt?
Die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen werden allen Wahlberechtigten circa ein bis zwei Wochen vor der Wahl auf dem Postweg übersandt.
Die Stimmzettel können daher zuhause ausgefüllt und dann ins Wahllokal mitgebracht werden.
Ab circa fünf Wochen vor dem Wahltermin besteht die Möglichkeit Briefwahlunterlagen beim Bürgerbüro der Stadt Bruchsal zu beantragen.