Bodenrichtwerte
Nach § 195 des Baugesetzbuches (BauGB) ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle. Bei ihr wird die Kaufpreissammlung geführt. Aufgrund dieser Kaufpreissammlung werden gemäß § 196 BauGB in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung in der Regel jeweils zum Ende eines jeden geraden Kalenderjahres für das Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden (Bodenrichtwerte) ermittelt.
Sie können die aktuellen Bodenrichtwerte über den Internetauftritt des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bruchsal online einsehen oder diesbezüglich Kontakt zur Geschäftsstelle aufnehmen (E-Mail: gutachterausschuss@bruchsal.de, Telefon 07251 79 -177/ -5857/ -2451 /-1934).