Firmenwegweiser
"Firmenwegweiser" sind möglich, wenn ein Betrieb oder ein Vereinsheim abseits einer Hauptstraße oder einer Wegweisung liegt.
Die Wegweisung kann dort beginnen, wo die Zufahrt von einer Erschließungsstraße abzweigt.
Die Genehmigung kann formlos schriftlich oder per Email bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Bitte geben Sie an, weshalb eine Wegweisung für notwendig erachtet wird sowie wo und aus welchen Fahrtrichtungen Sie gerne Wegweiser hätten.
Dem Antrag bitte das Formblatt "Hinweisschilder in Bruchsal" beifügen. Sie können in diesem Formular den Inhalt und die Menge der gewünschten Wegweiser angeben. Die angegeben Abmessungen und die Gestaltung der Wegweiser ist verbindlich. Piktogramme und Symbole sind inzwischen auch in Farbe gestattet.
Hinweis: Die aufgeführten Preise der Firma Ries sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Zuständige Stelle
Ordnungsamt - Straßenverkehrsbehörde
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Es muss nachweislich Kundenverkehr stattfinden.
Es gibt in dem Bereich nicht schon eine amtliche Wegweisung.
Verfahrensablauf
Die Wegweiser werden bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt. Eventuell ist noch ein Termin vor Ort nötig.
In der Genehmigung wird der Standort der Wegweiser, die Art der Befestigung und die Gestaltung verbindlich vorgegeben.
Mit der Genehmigung können Sie die Wegweiser bei der Firma Ries in Bruchsal oder einer anderen Beschilderungsfirma bestellen.
Die Montage kann durch Sie selbst oder gegen Kostenerstattung durch unseren Baubetriebshof erfolgen. Falls jedoch auch ein Beschilderungsmast gestellt werden muss, dann ist dies vom Bauhof durchzuführen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
einmalig 33,60 Euro; für die Genehmigung zuzüglich der Kosten für die Beschaffung und Montage der Wegweisung