Vorgehensweise

wasser

Grundlage für die Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr ist eine Ermittlung aller befestigten und überbauten (versiegelten) Grundstücksflächen, die Regenwasser über Kanäle, Leitungen, Rohre, offene Gräben o. ä. in die öffentlichen Abwasseranlagen einleiten.

Hierzu zählen:
Direkt einleitende Flächen, die einen eigenen Anschluss an die Kanalisation haben (z. B. durch Regenrinne). Indirekt einleitende Flächen, die keinen eigenen Kanalanschluss besitzen, von denen aber beispielsweise aufgrund des Geländegefälles Regenwasser in den Straßeneinlaufschacht gelangt.
Für Flächen, von denen kein Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird, fällt keine Gebühr an.

Was müssen Sie tun

Bei der Flächenermittlung brauchen wir Ihre Unterstützung.
Wir haben Ihrem Grundstück einen Grundstücksabflussbeiwert zugeordnet. Dieser basiert auf den tatsächlich vorhandenen Gebäudegrundflächen und wird um eine qualifizierte Schätzung der sonstigen befestigten, versiegelten Flächen (z. B. Hofeinfahrt, Garagenzufahrt, Dachüberstände etc.) ergänzt.
Falls die so berechnete Fläche nicht den tatsächlichen Verhältnissen auf Ihrem Grundstück entspricht, ist diese zu korrigieren. Hierfür liegt Ihrem Informationsschreiben ein Rückmeldebogen bei.
Bitte führen Sie in der Korrektur alle Grundstücksflächen auf, die an die Kanalisation angeschlossen sind und wie sich deren Oberflächenbeschaffenheit kennzeichnet. Außerdem sollen auch alle Flächen mitgeteilt werden, von denen nur teilweise oder kein Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird (bspw. Nutzung einer Regenwasserzisterne, Versickerung, direkte Einleitung in ein Gewässer, das nicht zu den öffentlichen Abwasseranlagen zählt).
Für die Höhe Ihrer Niederschlagswassergebühr ist die Größe sowie die Versiegelungsart der befestigten Flächen ausschlaggebend, von denen Regenwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
Um dem Einzelfall möglichst gerecht zu werden, werden die befestigten und überbauten (versiegelten) Flächen je nach Oberflächenbeschaffenheit mit unterschiedlichen Abflussfaktoren multipliziert, um so die abflussrelevante, gebührenwirksame Fläche zu berechnen:

vollständig versiegelte Flächen

0,9

wie Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen

stark versiegelte Flächen

0,6

Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster

wenig versiegelte Flächen

0,3

wie Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster


Gründächer

mit Schichtdicke bis 12 cm

0,6

mit Schichtdicke über 12 cm

0,3


Zisternen

Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, bleiben unberücksichtigt (gebührenfrei).
Zisternen mit Überlauf in die öffentliche Kanalisation werden ab einer Größe von 2 m³ berücksichtigt und wie folgt begünstigt:

Nutzungsart Gartenbewässerung:
Pro m³ Zisternenvolumen erfolgt eine Flächenreduzierung der angeschlossenen abflussrelevanten Flächen um 5 m².
Nutzungsart Brauchwasserentnahme:
Pro m³ Zisternenvolumen erfolgt eine Flächenreduzierung der angeschlossenen abflussrelevanten Flächen um 15 m².

Es werden jedoch bei beiden Arten maximal 100 % der Fläche reduziert.

Versickerungsanlagen

Flächen, von denen Niederschlagswasser über eine ausreichend dimensionierte Sickermulde mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, bleiben bei der Gebührenbemessung unberücksichtigt.
Wird Niederschlagswasser über eine Sickermulde mit gedrosseltem Ablauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt, werden 30 % (Faktor 0,3) der angeschlossenen Fläche bei der Gebührenbemessung berücksichtigt.

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