Bebauungsplan „Bahnstadt Nord, Am Alten Güterbahnhof“, Gemarkung BruchsalÖrtliche Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bahn-stadt Nord, Am Alten Güterbahnhof“, Gemarkung Bruchsal
Verfahrensstand: Veröffentlichung der Planunterlagen
Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2024 dem Entwurf des Bebauungsplans „Bahnstadt Nord, Am Alten Güterbahnhof“, Gemarkung Bruchsal und der örtlichen Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bahnstadt Nord, Am Alten Güterbahnhof“, Gemarkung Bruchsal zugestimmt und die Veröffentlichung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
In derselben Sitzung wurde die Aufteilung des Bebauungsplanverfahrens „Bahnstadt Nord“ in zwei getrennte Verfahren beschlossen, sowie die Anpassung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan „Bahnstadt Nord, Am Alten Güterbahnhof“.
Der Bebauungsplan „Bahnstadt Nord, Am Alten Güterbahnhof“ ersetzt in Teilen den bisherigen Bebauungsplan „Inneres Stadtgebiet – Bahnhofstraße und Bahnhofsplatz“, rechtskräftig seit dem 02.01.1975.
Ziel des Bebauungsplans „Bahnstadt Nord, Am Alten Güterbahnhof“ ist im ersten Schritt das Errichten der Straße „Am Alten Güterbahnhof“ und eines neuen Verkehrskreisels an der Einmündung zur Werner-von-Siemens-Straße. Ebenso soll die Bebauung auf dem Areal des ehemaligen Baumarktes entlang der Straße „Am Alten Güterbahnhof“ beginnen und die Güterhallen sollen umgenutzt werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Zeit vom
Montag, den 04. November 2024 bis einschließlich Freitag, den 06. Dezember 2024
statt.
Die Planunterlagen können hier eingesehen werden: