Antworten auf die häufig gestellten Fragen zur Windenergie in Bruchsal
Haben Sie eine Frage zur Windenergie in Bruchsal? Wir sind hier, um sie zu beantworten! Der Fragen- und Antwortenkatalog wird nach und nach erweitert. Wenn Sie Ihre Frage hier nicht sehen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an umwelt@bruchsal.de.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten aktuell?
Bisher galten Windenergieanlagen als sogenannte privilegierte Vorhaben im Außenbereich. Das bedeutet, dass Windenergieanlagen im Außenbereich genehmigt werden können, wenn sie im Genehmigungsverfahren bestimmte Anforderungen erfüllen. Eine räumliche Steuerung war bisher nur möglich, wenn eine Kommune im Flächennutzungsplan Eignungsflächen für die Windenergieanlagen festgelegt hat. Dann galt der sogenannte Planvorbehalt. Außerhalb der Eignungsflächen im Flächennutzungsplan waren Windenergieanlagen dann ausgeschlossen.
Bruchsal hat bisher keine Festlegung im Flächennutzungsplan getroffen. Deswegen gilt in Bruchsal derzeit noch die Privilegierung im Außenbereich.
Was ändert sich mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“?
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2030 die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien zu verdoppeln. Das „Wind-an-Land-Gesetz“ (am 1. Februar 2023 in Kraft getreten) soll den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen. Im Gesetz werden den Ländern verbindliche Flächenziele (sogenannte Flächenbeitragswerte) vorgegeben, die sie bis zu einem festgelegten Zeitpunkt erfüllen müssen. Für Baden-Württemberg gilt das Flächenziel von 1,8 Prozent bis 2032.
Das bedeutet, dass 1,8 Prozent der Fläche von Baden-Württemberg als Eignungsflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden müssen. Außerhalb dieser Eignungsflächen sind Windenergieanlagen dann nicht mehr zulässig. Denn dann gilt auch hier der sogenannte Planvorbehalt. Die Regionalverbände in Baden-Württemberg haben jetzt die Aufgabe, die Eignungsflächen festzulegen. Die Regionalverbände können damit steuern, wo Windenergieanlagen innerhalb einer Region genehmigt werden können und wo nicht.
Wann weist der Regionalverband Eignungsflächen für Windenergieanlagen aus?
Im Rahmen der Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen BW gemeinsam mit den Regionalverbänden in Baden-Württemberg eine Regionale Planungsoffensive gestartet. Gemeinsames Ziel ist es, die Regionalpläne bis September 2025 als Satzung zu beschließen.
Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein wird daher die eigene Planung zügig voranbringen. Am 15. März 2023 hat der Regionalverband seine vorläufigen Planungskriterien für die Festlegung der Eignungsflächen vorgestellt. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgt dann im Rahmen der Planoffenlage, die für Ende 2023/Anfang 2024 vorgesehen ist.
Wie wird das Flächenziel von 1,8 Prozent im Regionalverbandsgebiet verteilt?
Der Regionalverband führt eine Untersuchung über das gesamte Gebiet „Mittlerer Oberrhein“ durch. Die Regionsgrenze umfasst die Stadtkreise Karlsruhe und Baden-Baden sowie die beiden Landkreise Karlsruhe und Rastatt. Es wird untersucht, wo die Eignung für eine Windenergienutzung besonders gut ist. Wo also möglichst viel Wind weht. Gleichzeitig wird untersucht, welche Flächen für eine Windenergienutzung ausgeschlossen werden sollen. Hier spielen zum Beispiel Abstände zu Wohngebieten, Naturschutzgebiete oder geschützte Schon- oder Bannwälder eine Rolle. Bei den dann verbleibenden Flächen wird geschaut, ob noch andere Konflikte bestehen, zum Beispiel Landschaftsschutzgebiete oder Waldrefugien.
Die Verteilung der 1,8 Prozent Flächen hängt dann davon ab, wo einerseits besonders gut geeignete Flächen sind und wo gleichzeitig möglichst wenig Konflikte bestehen. Es kann also durchaus sein, dass in manchen Gemeinden keine Eignungsflächen festgelegt werden. Das ist dann der Fall, wenn auf der jeweiligen Gemarkung entweder nicht so viel Wind weht, oder wenn zu viele Ausschlussgründe vorliegen. Genauso kann es sein, dass in anderen Gemeinden mehr als 1,8 Prozent der jeweiligen Gemarkungsfläche als Eignungsgebiet festgelegt werden.
Was passiert, wenn der Regionalverband das Flächenziel nicht erreicht?
Kann der Regionalverband das Flächenziel nicht erreichen, weil zum Beispiel das Ausweisungsverfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen ist, gilt wieder die Privilegierung für Windenergieanlagen im Außenbereich. Eine räumliche Steuerung oder eine Begrenzung der Flächengrößen ist dann nicht mehr möglich.
Darf eine Windenergieanlage innerhalb der Eignungsflächen einfach so gebaut werden?
Eine Windenergieanlage ist nicht automatisch innerhalb der Eignungsflächen zulässig. Windenergieanlagen sind Anlagen im Sinne von § 3 Bundesimmissionsschutzgesetz. Sie unterliegen den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen des Gesetzes und sind in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren nach § 4 BImSchG zu genehmigen, wenn sie eine Gesamthöhe von 50 Meter überschreiten.
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die unteren Immissionsschutzbehörden (für Bruchsal das Landratsamt Karlsruhe). Im Genehmigungsverfahren wird zum Beispiel sichergestellt, dass durch die Windenergieanlage keine erheblichen Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft entstehen. Es wird beispielsweise geprüft, ob Vorgaben zum Artenschutz oder zum Lärmschutz eingehalten werden. Erst wenn die strengen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können, wird eine Genehmigung erteilt.
Müssen Windkraftanlagen innerhalb der Eignungsgebiete gebaut werden?
Eine Verpflichtung zur Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb der Eignungsgebiete besteht nicht.
Wenn der Regionalverband private Grundstücke als Eignungsflächen festlegt, kann hier ein Bauantrag für die Errichtung von Windenergieanlagen gestellt werden. Das Verfahren liegt hier nicht bei der Stadt, sondern als immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde.
Weist der Regionalverband städtische Grundstücke als Eignungsgebiete aus, kann die Stadt beziehungsweise der Gemeinderat selbst entscheiden, ob er die Flächen für wie viele Anlagen an Investoren freigibt oder nicht. Auch weitere Regelungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, sind möglich. Eine Steuerungsmöglichkeit besteht also nur auf städtischen Grundstücken.
Warum macht die Stadt Bruchsal eine eigene Planung?
Die Stadt Bruchsal möchte nicht abwarten bis der Regionalverband seine Vorschläge für Eignungsflächen vorlegt. Sie möchte sich selber ein Bild machen und einen Dialog mit der Bürgerschaft führen, wo in Bruchsal Windenergieanlagen vertretbar sind. Denn erst, wenn die Stadt selbst eine Haltung entwickelt hat, kann sie dem Regionalverband zusätzliche Kriterien nennen, die er bei seiner Flächenausweisung beachten soll. Um in die Diskussion einzusteigen, wurden vom Stadtplanungsamt mögliche Realisierungsszenarien für Windenergieanlagen auf städtischen Potentialflächen aufgezeigt.
Auf welcher Grundlage hat die Stadt geplant?
Das Stadtplanungsamt hat die Potentialanalyse der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) als Grundlage verwendet. Die von der LUBW definierten Potentialflächen sind auf der Homepage öffentlich zugänglich.
Bei den Kriterien hat die LUBW zwischen Ausschlusskriterien und weiteren Konfliktkriterien unterschieden. Im Kartendienst der LUBW wird daher zwischen bedingt geeigneten Flächen und geeigneten Flächen unterschieden. Bei den bedingt geeigneten Flächen sind noch Konflikte gemäß den Kriterien der LUBW vorhanden, wie beispielsweise Landschaftsschutz- oder FFH-Gebiete. Bei den geeigneten Flächen gibt es keine Ausschlüsse oder Konflikte gemäß den Kriterien der LUBW. Die Analyse der LUBW zeigt, dass innerhalb der Bruchsaler Gemarkung große Potentiale für die Windenergienutzung vorhanden sind. Alleine die geeigneten Flächenpotentiale nehmen über 10 Prozent der Gemarkungsfläche ein. Daher werden für die weitere Betrachtung der jeweiligen Potentialflächen auch nur diese Areale näher untersucht. Die gemäß der LUBW bedingt geeigneten Flächenpotentiale werden nicht weiter betrachtet. Dadurch können Konflikte, zum Beispiel mit Landschaftsschutzgebieten oder FFH-Gebieten, vermieden werden.
Die wesentliche Grundlage für die Berücksichtigung der Eignung von Flächen für eine wirtschaftliche Windenergienutzung ist der Windatlas Baden-Württemberg von 2019. Als bezüglich der Windhöffigkeit geeignete Flächen wurden alle Bereiche Baden-Württembergs mit einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von mindestens 215 Watt pro Quadratmeter in 160 Meter Höhe über Grund definiert. Flächen mit einer geringeren Windhöffigkeit wurden im weiteren Verlauf der Potenzialanalyse nicht mehr berücksichtigt.
Zur Bewertung von windenergieanlagenempfindlicher Arten wurde mit Stand vom 31. Oktober 2022 vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW der Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windenergie als Planungshilfe herausgegeben. Bei der Abschätzung der Potentiale für Bruchsal wurde dieser vom Stadtplanungsamt zusätzlich herangezogen. Schwerpunktvorkommen mit windenergieanlagenempfindlichen Arten wurden von der weiteren Betrachtung ausgenommen. Zu betonen ist jedoch: Dies ersetzt nicht die bei einem späteren Genehmigungsverfahren für konkrete Anlagen durchzuführenden artenschutzrechtlichen Untersuchungen.
Wo wären Windräder prinzipiell möglich?
Die Karte zeigt die geeigneten Potentialflächen auf der Gemarkung Bruchsal. Die grün dargestellten Flächen sind Wald, die gelb dargestellten Flächen Offenland.
Wie unterscheiden sich die Planungskriterien der Stadt und des Regionalverbandes?
Die Planungskriterien des Regionalverbandes decken sich weitgehend mit den von der Stadt Bruchsal herangezogenen Kriterien. Allerdings sollen in Bruchsal beispielsweise Landschaftsschutzgebiete und Waldrefugien von vornherein ausgeschlossen werden. Der Regionalverband wertet Landschaftsschutzgebiete und Waldrefugien bisher nur als Konflikt und schließt diese Flächen noch nicht von vornherein aus. Im weiteren Dialogprozess sollen weitere Kriterien definiert werden. Damit am Ende möglichst verträgliche Standorte für Windenergieanlagen herausgearbeitet werden, die dem Regionalverband für die Ausweisung vorgeschlagen werden.
Warum hat die Stadt bisher nur städtische Grundstücke im Wald angeschaut?
Bisher hat die Stadt nur die Potentialflächen näher betrachtet, die im städtischen Eigentum sind. Nur auf diese Flächen hat die Stadt unmittelbar und kurzfristig Zugriff und damit die Möglichkeit, konkrete Projekte zur Entscheidung vorzulegen. Die Standortüberlegungen werden im Rahmen eines stadtweiten Energiedialogs mit der Bürgerschaft diskutiert. Am Ende des Dialogprozesses soll eine Empfehlung ausgesprochen werden, welche Standorte die Stadt auf ihren eigenen Flächen für Windenergieanlagen vorsehen möchte. Die abschließende Entscheidung bleibt dem Gemeinderat vorbehalten.
Die Stadt möchte sich aber im weiteren Prozess auch die potentiell geeigneten Offenlandflächen näher anschauen und dem Regionalverband auch zusätzliche Kriterien für das Offenland vorschlagen, die er bei seiner Flächenausweisung beachten soll.
Kann die Stadt mit der Ausweisung eigener Flächen ausschließen, dass auf privaten Grundstücken im Offenland Windenergieanlagen entstehen?
Am Ende legt der Regionalverband fest, wo und wie viele Eignungsflächen in Bruchsal ausgewiesen werden. Nur dort können dann Bauanträge für die Errichtung von Windenergieanlagen gestellt werden. Das können dann unter Umständen auch private Offenlandflächen sein.
Welche Auswirkungen können mögliche Windenergieanlagen auf die Menschen in Bruchsal haben?
Die Menschen in Bruchsal können sich durch die Geräusche, die Windenergieanlagen durch ihre drehenden Rotoren erzeugen, gestört fühlen. Ebenso kann Schattenwurf als Beeinträchtigung empfunden werden. Das teilweise noch diskutierte Thema Blinklichter gehört durch die bedarfsorientierte Befeuerung für die Flugsicherung de facto der Vergangenheit an. Im Genehmigungsverfahren werden die Auswirkungen von Schall, Schatten und Blinklichtern genau untersucht, so dass sichergestellt wird, dass sie keine erheblichen Belästigungen verursachen.
Was wäre von Windenergieanlagen in Bruchsal bzw. in den Ortschaften zu hören?
Die sich drehenden Rotorblätter eines Windrades erzeugen Schallimmissionen. In der Regel verschwimmen diese mit den Umgebungsgeräuschen, wie zum Beispiel von fahrenden Autos, raschelnden Blättern oder spielenden Kindern, und werden im Alltag kaum wahrgenommen. Dennoch können die Anlagen bei geringen Abständen zur Wohnbebauung in ruhigen Bereichen und dann eher am Abend oder in der Nacht zu hören sein.
Wie werden die Menschen vor Ort vor Lärm geschützt?
Um Menschen vor Lärmbelästigungen und möglichen Gesundheitsschäden zu schützen, müssen Windenergieanlagen Lärmrichtwerte einhalten. Festgelegt sind diese in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm). In der Nacht gelten die strengsten Schallwerte, das sind 35 dB(A) für reine Wohngebiete und 40 dB(A) für allgemeine Wohngebiete, die außen vor dem Haus auftreten dürfen. Ein Recht auf Unhörbarkeit von Windenergieanlagen gibt es nicht.
40 dB entsprechen dem Geräusch eines Kühlschranks oder eines leisen Gesprächs, 35 dB(A) laut ist ein Flüstern. Bei gekipptem Fenster sind es im Haus noch einmal 15 dB(A) weniger. 20 dB(A) laut sind zum Beispiel Mücken im Zimmer - sie stören, wenn man sich über sie ärgert.
Bei Überschreitung der Richtwerte wird die Genehmigung versagt oder mit Auflagen verbunden. Das kann zum Beispiel eine Drosselung der Anlagen im Nachtbetrieb sein, damit sie leiser sind.
Gehen Gesundheitsgefährdungen von Infraschallemissionen der Anlagen aus?
Infraschall ist besonders tieffrequenter und nicht hörbarer Schall (Frequenz kleiner 20 Hertz). Er kommt in der Natur vor, wird aber auch von Windenergieanlagen erzeugt. Infraschall mit hohen Schalldruckpegeln über 120 Dezibel kann für Menschen zur Gesundheitsgefahr werden. Windenergieanlagen erzeugen jedoch keinen Infraschall mit derart hohen Pegelwerten. Aktuelle Studien zeigen, dass Infraschall von Windenergieanlagen nicht zu Gesundheitsgefahren führt.
Welche Maßnahmen gibt es in Bezug auf den Schattenwurf von Windenergieanlagen?
Moderne Windenergieanlagen werden durch detaillierte Computersimulationen so geplant, dass ihr Schattenwurf Wohngebäude nicht stark beeinträchtigt. Dabei sind gesetzliche Richtwerte zu berücksichtigen: Kein Wohnhaus darf mehr als 30 Minuten am Tag und in Summe 30 Stunden im Jahr von Schattenwurf betroffen sein.
Gibt es eine Lösung für den sogenannten „Diskoeffekt“?
Der sogenannte „Diskoeffekt“ stellt heute keine Probleme mehr dar. Früher entstand er durch Lichtreflexionen an den Rotorblättern. Dieser Effekt tritt bei modernen Windenergieanlagen nicht mehr auf, da diese mit matten, nichtreflektierenden Farben gestrichen werden.
Gibt es Möglichkeiten, die nächtlichen Blinklichter zu reduzieren?
Moderne Windenergieanlagen müssen als Luftfahrthindernisse erkennbar und mit Blinklichtern ausgestattet sein. Ab diesem Jahr dürfen die Anlagen jedoch nicht mehr dauerhaft blinken, sondern müssen mit einer bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung ausgerüstet sein. Das heißt, sie blinken nur noch, wenn sich ein Flugzeug nähert.
Damit Windenergieanlagen rentabel betrieben werden können, braucht es ausreichend Wind. Rentabel sollten sie dabei nicht nur für den Betreiber, sondern auch für die Standortkommune und letztlich für uns alle/für die Gesellschaft sein. Über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) finanzieren Stromkunden die Windenergie, da sollte sichergestellt sein, dass die Anlagen sich rechnen – ökonomisch wie ökologisch.
Im Vergleich zu anderen Gebieten in Baden-Württemberg herrschen in Bruchsal höhere Windgeschwindigkeiten. Die Hauptwindrichtungen, Südwest und weniger häufig Nordost, folgen dem Verlauf des Rheintals. Bruchsals Lage im Übergang vom Kraichgau ins Rheintal bietet günstige Windverhältnisse. Die nach der Hauptwindrichtung Westen hin zum Rheingraben geöffnete Geländesituation wirkt sich leicht begünstigend aus. Es findet sich recht großräumig ein Windangebot um 250 Watt pro Quadratmeter und somit sind in Bruchsal gute Standortvoraussetzungen für Windenergieanlagen gegeben.
In welcher Höhe weht welcher Wind?
Während an der Küste die Windenergieanlagen weniger hoch sein müssen, erreichen neue Anlagen im Binnenland etwa 250 Meter: Die Nabe befindet sich zum Beispiel auf 160 bis 170 Meter Höhe und die Flügel sind bis zu 80 Meter lang. Die Größe der Anlagen hat auch damit zu tun, dass man den Bereich der Turbulenzen vermeiden will, die durch das unebene Gelände in Bodennähe erzeugt werden. Denn der Ertrag ist höher, wenn der Wind ungestört weht.
Welche Windbedingungen sind nötig?
Der Windatlas Baden-Württemberg misst die Eignung eines Standortes an der sogenannten Leistungsdichte des Windes. Diese wird in Watt pro Quadratmeter gemessen. Der erforderliche Mindestwert beträgt 215 Watt pro Quadratmeter in 160 Meter Höhe. In Bruchsal weist der Windatlas für fast alle Potentialflächen die Kategorie 250 - 310 Watt pro Quadratmeter aus - sowohl im Bereich entlang der Autobahn bei Büchenau, wie auch in den Höhenlagen östlich der Kernstadt, bei Heidelsheim, Helmsheim und Obergrombach.
Wie viele Stunden im Jahr muss eine Anlage laufen, damit sie rentabel ist?
Windenergieanlagen müssen nicht kontinuierlich laufen. Sie ernten am meisten Strom, wenn sie sich auf die Jahresstunden mit hohen Windgeschwindigkeiten konzentrieren. Denn die Leistung des Windes steigt mit der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit.
Bei Anlage A herrscht das ganze Jahr (8.760 Stunden) eine Windgeschwindigkeit von zum Beispiel 3 Meter pro Sekunde. Bei Anlage B bläst nur jede vierte Stunde der Wind, drei von vier Stunden steht die Anlage still. Wenn es Wind hat, beträgt dessen Geschwindigkeit aber sechs Meter pro Sekunde. Anlage B produziert doppelt so viel Strom wie Anlage A. Als „Daumenregel“ lässt sich sagen: Wenn eine Anlage mehr als 2.000 Stunden im Jahr mit hoher Leistung läuft, ist sie rentabel. Geerntet wird vor allem im Winterhalbjahr, weil da am meisten Wind weht.
Wie wird die Rentabilität geklärt?
Der Blick in den Windenergieatlas gibt nur erste Hinweise. Will ein Projektierer eine Anlage errichten, wird er ein Jahr lang den Wind messen – daraus entsteht dann ein Windgutachten. In der Regel mit einem LIDAR (Laser-) Messgerät. Die Bank, die ihm Geld für die Anlage leiht, führt eine unabhängige Prüfung durch und besteht darauf, die Messungen einzusehen und die Berechnungen zu prüfen. Allerdings kann der Projektierer, selbst wenn ausreichend Wind weht, diesen nicht rund um die Uhr nutzen. Die Anlage wird aus dem Wind gedreht, wenn zu viel Strom auf dem Markt ist (was in Süddeutschland vergleichsweise selten geschieht). Und es kann Genehmigungsauflagen geben, die Anlage abzustellen – etwa um Schattenwurf auf Wohnhäuser zu begrenzen oder um Fledermäuse oder bestimmte Vogelarten zu schützen. Der Betreiber kalkuliert Kosten und Erträge und beteiligt sich dann an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur für den Bau der Anlage. Bekommt er den Zuschlag, kann er auf 20 Jahre mit den Einnahmen rechnen, mit denen er in die Ausschreibung gegangen ist.
Warum werden Windenergieanlagen überhaupt im Wald errichtet?
Moderne Binnenlandanlagen erreichen heute Gesamthöhen von bis zu 250 Metern. Derartige Anlagen drehen sich weit oberhalb der Wipfel und ermöglichen damit eine wirtschaftlich rentable Stromerzeugung auch über Baumkronen. In etwa der Hälfte der Bundesländer werden Waldgebiete bereits in die Flächensuche für die Windenergienutzung mit einbezogen. Will man die erforderliche Anzahl von Windenergieanlagen errichten und dabei gleichzeitig Abstände zu Wohngebieten und ausreichende Windgeschwindigkeiten berücksichtigen, kommt man in Süddeutschland an Waldstandorten nicht vorbei.
Schadet eine Windenergieanlage im Wald dem Klima nicht mehr als sie nützt?
Kritische Stimmen führen an, dass ein intakter Wald den besten Beitrag zum Klimaschutz leiste und deshalb keine Waldflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen gerodet werden sollten.
Beim Klimaschutz ist die CO2-Bilanz entscheidend. Eine Windenergieanlage spart im Laufe eines Jahres mehrere Tausend Tonnen CO2 ein, die sonst durch Kohle- oder Gaskraftwerke erzeugt würden. Mit circa 10 Millionen Kilowattstunde Strom spart eine moderne Windenergienanlage etwa 6.000 Tonnen CO2 im Jahr ein. Natürlich wird auch bei der Herstellung der Anlage (für Stahl, Zement, glasfaserverstärkter Kunststoff, Elektroteile) CO2 freigesetzt. Ökobilanzen zeigen aber, dass sich Windenergienanlagen energetisch gesehen bereits im Laufe des ersten Betriebsjahres amortisieren. Wenn sie 20 Jahre in Betrieb sind, produzieren sie mehr als 19 Jahre „Nettogewinne“ an Strom. Die dafür in Anspruch genommene Fläche an Wald nimmt rund 2,75 Tonnen CO2 pro Jahr auf. Die CO2-Einsparung durch Windenergieanlagen ist somit um ein Vielfaches höher.
Legt man die bei der Herstellung erzeugten Treibhausgase auf die produzierte Strommenge um, dann hinterlassen Windenergieanlagen im Vergleich zu anderen Anlagen der Energieerzeugung die wenigsten Treibhausgase. Fossile Energieträger erzeugen bis zu 100-fach höhere Mengen.
Wieviel Fläche muss für eine Windenergieanlage gerodet werden?
Beim Flächenbedarf für eine Windenergieanlage muss man unterscheiden zwischen Flächen, die dauerhaft gerodet werden, und Flächen, die nur für die Bauzeit bereitgehalten werden. Dauerhaft nimmt eine Anlage in Baden-Württemberg durchschnittlich 0,58 Hektar in Anspruch. Dabei handelt es sich direkt am Errichtungsort um 500 Quadratmeter für das Fundament und 1500 Quadratmeter für die Kranstellfläche, die auch während der Betriebsphase für Servicezwecke erhalten bleiben muss. Außerdem werden durchschnittlich 3800 Quadratmeter für die Zuwegungen im Wald benötigt, das heißt durch die Verbreiterung bestehender oder der Schaffung neuer Waldwege. Während der Bauphase sind zusätzlich noch einmal circa 0,33 Hektar für Lager- und Montagezwecke freizuhalten. Hier werden temporär die Bauteile (Turmsegmente, Gondel, Rotorblätter) zwischengelagert und für die Errichtung vorbereitet. Nach Abschluss der Bauphase wird diese Fläche an gleicher Stelle wieder aufgeforstet.
Womit lässt sich der Flächenbedarf am besten vergleichen?
Möchte man ein Gefühl für die Größenordnung der Flächeninanspruchnahme bekommen, bietet sich der Vergleich mit einem Fußballfeld an. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat als Standardmaß eine Größe von 105 Meter (Seitenlinie) und 68 Meter (Torlinie) festgesetzt, so dass die Fläche eines Spielfeldes 7140 Quadratmeter beträgt. Setzt man diese Größe mit der durchschnittlichen Flächeninanspruchnahme einer Windkraftanlage von 5800 Quadratmeter im Wald ins Verhältnis, belegt ein Windrad circa 80 Prozent der Fläche eines Fußballfeldes.
Wie viel Wald wäre in Bruchsal konkret betroffen?
Auf der Gemarkung Bruchsal gibt es derzeit 1379 Hektar Wald. Wenn man zehn Windräder errichten würde, die 2040 etwa 30 Prozent des Bruchsaler Stromverbrauchs decken könnten, würde man insgesamt 5,8 Hektar Waldfläche benötigen (5800 Quadratmeter durchschnittliche Flächeninanspruchnahme pro Windrad im Wald). Das heißt, dass circa 0,4 Prozent der städtischen Waldfläche für die Umsetzung in Anspruch genommen werden würde. Durch Aufforstung muss diese Fläche jedoch an andere Stelle auch wieder kompensiert werden.
Welche Auswirkungen hat eine Rodung auf den Wald?
Der Bruchsaler Stadtwald ist aufgrund seiner Mischwaldstruktur und vorausschauenden Bewirtschaftung in einem insgesamt guten Zustand. Es ist ein gesunder Wirtschaftswald, der zur nachhaltigen Holzproduktion genutzt wird. Bei der Suche nach möglichen Standorten von Windrädern innerhalb der Windpotentialflächen, die sich in städtischer Hand befinden, hat die Verwaltung ausschließlich Waldgebiete in Betracht gezogen, in denen ohnehin kontinuierlicher Holzeinschlag geplant ist. Alle ökologisch wertvollen Waldflächen wurden in der Suche auf städtischen Flächen bereits ausgeschlossen: definierte Waldrefugien, Schonwälder, Bannwälder, Vogelschutzgebiete, Naturdenkmale und weitere Schutzgebiete sind nicht für die Standortsuche verwendet worden; diese würde die Stadt als Grundeigentümer nicht für Pachterträge zur Windkraftnutzung zur Verfügung stellen. Bei privaten Eigentümern ist das unsicher.
Grundsätzlich stellt die Rodung der Flächen für die Errichtung der Windkraftanlagen eine Störung des Waldes dar. Durch diese Störung wird jedoch eine Lichtung geschaffen, die in einem geschlossenen Wald einen Bereich schafft, der insbesondere von licht- und wärmeliebenden Arten besiedelt wird, die sich im dichten Wald nicht durchsetzen können. Diese Lichtungen dienen mit dem entsprechenden Aufwuchs somit der Artenvielfalt im Gesamtgefüge des Waldes.
Wie würde der Wald in Bruchsal wieder aufgeforstet?
Bei den infrage kommenden Aufforstungsflächen handelt es sich um städtische Grundstücke, die in direktem Zusammenhang zum bestehenden Wald stehen. Diese Flächen sind entweder aktuell Wiesenflächen oder werden landwirtschaftlich genutzt und sind verpachtet.
Der fortschreitende Klimawandel bedroht durch Risiken wie Sturmereignisse, Trockenheit, Hitzeperioden und Schädlingsbefall auch heute noch gesunde Wälder zunehmend. Daher werden für die Aufforstung Baumarten gepflanzt, die besser mit klimawandelbedingten Veränderungen zurechtkommen. Welche Aufforstung realisiert wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, soll aber spätestens mit der Freimachung der Flächen für die Windkraftanlagen erfolgen.
Warum werden bisher nur (Wald-)Standorte genannt, die bereits im Eigentum der Stadt sind?
Bisher hat die Stadt nur jene Potentialflächen näher betrachtet, die im städtischen Eigentum sind. Nur auf diese Flächen hat die Stadt unmittelbar und kurzfristig Zugriff und damit die Möglichkeit, konkrete Projekte zur Entscheidung vorzulegen.
In der Windbranche wird von einer jährlichen Grundstückspacht für den Grundbesitzer von circa 100.000 bis 200.000 Euro pro Windrad ausgegangen. Das ist ein erheblicher Anreiz für Grundeigentümer, Windräder auf ihr Gelände zu holen. Auch für die Stadt und die Anliegen ihrer Bürger, auch in den betroffenen Ortschaften, geht es um relevante Einnahmen: bei zehn Windrädern sind das circa 1 bis 2 Millionen Euro Grundstückpacht im Jahr, ziemlich unabhängig von Konjunkturschwankungen. Damit ließe sich zum Beispiel die Renovierung der Turnhalle in circa drei Jahren finanzieren oder alle vier Jahre ein neuer Kindergarten bauen.
Es ist daher durchaus relevant, auf wessen Grundstücken Windräder gebaut werden und ob die Einnahmen aus der Grundstückspacht der Allgemeinheit, konkret der Stadtkasse, oder privaten Grundstückseignern zugutekommen.Da die Windpotentialflächen der Stadt nun leider weitestgehend innerhalb von Waldflächen liegen, kann sie nur Windradstandorte im Wald diskutieren. Aus Umweltsicht schützenswerte Waldflächen sind dabei schon in der Planung der Verwaltung ausgenommen, es geht nur noch um Waldflächen für Holzanbau, wo ohnehin regelmäßig Bäume gefällt werden.
Die Stadt wird sich im weiteren Prozess auch die Windpotentialflächen im Offenland näher anschauen, und dem Regionalverband auch zusätzliche Kriterien für das Offenland vorschlagen, die er bei seiner Flächenausweisung beachten soll.
Wie wären Natur- und Artenschutz von möglichen Windenergieanlagen betroffen?
Durch den Bau von Windenergieanlagen wird zweifellos in die Natur eingegriffen. Gleichzeitig helfen sie aber auch dabei, die Natur zu erhalten und den Klimawandel und seine Folgen zu verlangsamen. Sie verbrauchen für die Stromerzeugung keine fossilen Brennstoffe wie Kohle, Erdgas oder Erdöl, sondern nutzen erneuerbare Energien – sprich den Wind. Wichtig ist, dass der Eingriff in die Natur und die Störung bedrohter Tierarten so gering wie möglich ist.
Kann der Natur- und Artenschutz mit dem Klimaschutz in Einklang gebracht werden?
Seitdem es moderne Windenergieanlagen gibt, herrschen auch Unstimmigkeiten zwischen dem Natur- und Artenschutz und dem Klimaschutz. Auf der einen Seite beklagen Natur- und Artenschützer vor Ort, dass die Bestände einzelner Tierarten kontinuierlich zurückgehen und dass die Umsetzung der Energiewende nicht auf Kosten der biologischen Vielfalt gehen darf. Auf der anderen Seite haben Klimaschützer wenig Verständnis dafür, dass unter Umständen ein einzelnes Brutpaar einer Vogelart die Errichtung einer Windenergieanlage verhindern kann und so ein wichtiger Beitrag zur Begegnung des Klimawandels verloren geht. Denn der Klimawandel bedroht ja auch die Lebensräume vieler anderer heimischer Tierarten. Um beiden Seiten gerecht zu werden, sollten alle Argumente gehört und danach fair gegeneinander und untereinander abgewogen werden.
Wie wird der Natur- und Artenschutz bei der Ausweisung von Eignungsflächen berücksichtigt?
Der Regionalverband ist für die Ausweisung geeigneter Flächen für Windenergieanlagen zuständig und legt die entsprechenden Kriterien fest. Er unterscheidet dabei zwischen Eignungs-, Ausschluss- und Konfliktkriterien. In Bezug auf den Natur- und Artenschutz werden zum Beispiel Naturschutzgebiete, Schon- und Bannwälder sowie Artenschutzräume mit Schwerpunktvorkommen winkraftanlagenempfindlicher Arten (Kategorie A und B) und Europäische Vogelschutzgebiete mit windkraftempfindlichen Arten als Flächen für die Windenergienutzung ausgeschlossen. Als Konfliktkriterien gelten unter anderem FFH-Gebiete und Landschaftsschutzgebiete. Durch die Ausweisung möglichst konfliktarmer Flächen wird sichergestellt, dass die Eingriffe in Natur- und Artenschutz weniger groß sind.
Wie wird das Tötungsrisiko von Vögeln und Fledermäusen minimiert?
Für bestimmte Vogelarten, wie beispielsweise den Rotmilan oder den Schwarzstorch, sowie viele Fledermausarten besteht ein erhöhtes Tötungsrisiko durch Windenergieanlagen. Sie gelten als „windkraftsensible Arten“, weil sie in ihrem Verhalten durch die Anlagen beeinträchtigt werden können. Durch den Betrieb von Windenergieanlagen darf es daher zu keiner „signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos“ für diese Arten kommen. Durch eine Beschränkung der Betriebszeiten kann das Tötungsrisiko verringert werden. So dürfen Windenergieanlagen zum Beispiel in den Abendstunden nicht betrieben werden, wenn Fledermäuse gefährdet sind. Neben der Betriebszeitenregulierung existieren weitere Maßnahmen, um ein erhöhtes Tötungsrisiko zu minimieren. Wenn zum Beispiel Rotmilane die Bereiche, in denen Windenergieanlagen gebaut werden sollen, überdurchschnittlich häufig befliegen, kann etwa durch das Abschalten der Anlagen während der Mahd oder durch das Anlegen von Ablenkflächen das Tötungsrisiko deutlich verringert werden. Mittlerweile werden auch technische Systeme erprobt, die anfliegende Vögel erkennen und durch rechtzeitiges Abschalten der Windenergieanlage eine Kollision vermeiden können.
Wie erfolgt die Kompensation der Eingriffe in die Natur durch den Bau einer Windenergieanlage?
Die Kompensation von Eingriffen in den Naturhaushalt erfolgt durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dabei gelten die gesetzlichen Vorgaben des Waldgesetzes und des Naturschutzgesetzes. Häufig werden zum Beispiel Hecken, Streuobstwiesen oder Baumalleen gepflanzt oder Wälder aufgeforstet. Ebenso werden Ersatzquartiere und künstliche Nistkästen für beeinträchtigte Vogel- oder Fledermausarten vorgeschlagen. Diese Maßnahmen werden in der Regel vom Projektierer in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde festgelegt und umgesetzt.
Bei der Errichtung einer Windenergieanlage ist das Fundament das zentrale Bauteil. Es ist kreisrund, hat einen Durchmesser von ca. 30 Meter und geht bis zu 4 Meter in die Tiefe. Immerhin muss das Fundament einen bis zu 170 Meter hohen Turm stabilisieren, an dem sich 80 Meter lange Rotorblätter bewegen. Die Anlage wird dann in vorgefertigten Segmenten aus Turmteilen, Gondel und Rotorblättern errichtet. Die erforderlichen Stromkabel werden am bestehenden Wegenetz verlegt.
Welche Auswirkungen hat eine Windenergieanlage auf das Grundwasser?
Ein Windrad ist eine hochentwickelte technische Anlage. Ohne Schmierstoffe wie Öle und Fette ist eine solche Maschine nicht zu betreiben. Es wird jedoch während Bau, Betrieb und Rückbau durch strenge Auflagen sichergestellt, dass diese Stoffe nicht in die Umwelt gelangen.
Gebiete, die der Gewinnung von Trinkwasser oder der Speisung von Oberflächengewässern dienen, sind in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG, §§ 51 und 52) geschützt. Diese Gebiete sind in drei Schutzzonen unterteilt:
Zone I umgrenzt das Wasserwerk in einem Radius von 50 m. Hier ist jede Tätigkeit verboten, die nicht im Zusammenhang mit der Trinkwassergewinnung steht. Dementsprechend sind auch Windenergieanlagen in diesem Bereich untersagt.
Zone II soll das Trinkwasser vor Verunreinigungen schützen und sicherstellen, dass Regenwasser durch den Boden gefiltert werden kann. Sie umfasst einen Bereich, in dem das Wasser 50 Tage oder weniger bis zur Entnahmestelle benötigt (oberirdisch oder unterirdisch). Auch in diesem Bereich ist die Errichtung von Windenergieanlagen in aller Regel untersagt.
Zone III reicht von den Grenzen der Zone II bis zu den oberirdisch oder unterirdischen Wasserscheiden, ab denen aufgrund der Fließrichtung kein Wasser mehr zur Entnahmestelle gelangen kann. Diese Zone soll das Grundwasser vor chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen schützen. Baumaßnahmen sind in dieser Zone grundsätzlich erlaubt, sofern kein Eintrag von schädlichen Substanzen erfolgt. Da Windenergieanlagen eine Fundamentfläche von nur 500 qm haben (so viel wie 3-4 Einfamilienhäuser, welche in der Zone III ebenfalls zulässig sind) und außerdem keine Medienleitungen (Wasser, Öl, Abwasser, Gas,) nötig sind, sowie keine grundwassergefährdenden Baustoffe eingesetzt werden, ist eine Errichtung grundsätzlich zulässig. Allerdings kann gefordert werden, dass das Risiko eines Eintrags von Schadstoffen durch entsprechende Maßnahmen minimiert wird. Dies sind z. B. Auffangwannen für Löschwasser und Mineralöle. Sofern ein solches Sicherheitskonzept vorliegt, werden die Anlagen in der Regel genehmigt.
Für Windenergieanlagen gelten dieselben Beschränkungen wie für andere Bauwerke – sie sind nur in Schutzzone III erlaubt, daher auch nicht schädlicher für das Grundwasser als andere Gebäude.
Wie schädlich ist das Treibhausgas Schwefel-Hexafluorid im Zusammenhang mit Windenergieanlagen?
Schwefel-Hexafluorid, kurz SF₆, ist eine chemische anorganische Verbindung, die farb- und geruchlos, weder giftig noch brennbar ist. Das Gas ist äußerst reaktionsträge. Entweicht es, verweilt es bis zu 3.200 Jahre in der Atmosphäre. Zudem ist SF₆ ca. 23.500-mal klimaschädlicher als Kohlendioxid. Mit anderen Stoffen reagiert es kaum und kann (durch die Verdrängung anderer Stoffe, wie Luft) chemische Reaktionen verhindern. Diese isolierende Eigenschaft macht es wertvoll für die Industrie.
SF₆ isoliert die stromführenden Teile in den Schaltanlagen, in denen die elektrische Energie verteilt wird, die vom Generator erzeugt wurde. Sie sind vor allem dort praktisch, wo wenig Platz ist, wie im Turm einer Windkraftanlage. Da SF₆ ein hochschädliches Klimagas ist, muss es in den Schaltanlagen in einem geschlossenen System verbleiben. Das Entweichen des Gases wird beim Befüllen, Nutzen und Recyclen verhindert. Verbautes und chemisch-recyceltes SF₆ wird vom Hersteller genau dokumentiert und gemeldet.
Der Beitrag von SF₆-Gas am menschengemachten Klimawandel ist mit geschätzten 0,2 % sehr gering. Eingesetzt wird es beispielsweise zur Herstellung von Halbleitern oder in Teilchenbeschleunigern. Es kommt in Elektronenmikroskopen vor und wird bei medizinischen Untersuchungen gebraucht, ebenso zum Schalten und Isolieren in elektrischen Betriebsmitteln. SF₆-Gas für elektrische Betriebsmittel macht ca. 15 Prozent aus, wovon Windkraftanlagen wiederum nur ein kleiner Teil sind. Die Hersteller der Schaltanlagen sind auf der Suche nach Alternativen zum Einsatz von SF₆. In den vergangenen Jahren umgesetzte Pilotprojekte sind vielversprechend. Einige Hersteller haben die Produktion von Vakuumschaltanlagen bereits aufgenommen, die jedoch noch nicht für alle Spannungsebenen verfügbar sind. Beispielsweise möchte Siemens Gamesa, Hersteller von Windkraftanlagen, bis 2030 komplett auf SF₆ verzichten.
Gehen von Windenergieanlagen Gefährdungen im Hinblick auf Eisabwurf aus?
In einigen Gegenden in Deutschland, insbesondere in den Mittelgebirgen und Alpen kann es bei ungünstiger Wetterlage (hohe Luftfeuchtigkeit, Nebel oder Regen in Verbindung mit Temperaturen um oder unter dem Gefrierpunkt) zur Eisbildung auf den Rotorblättern kommen. Dies ist aber relativ selten. Außer bei sehr kalten Temperaturen bilden sich nennenswerte Mengen Eis nur bei Stillstand der Anlage, da sich bildendes Eis sofort wieder abgeworfen wird, sobald die Flügel in Bewegung kommen. Standardmäßig erkennt jede moderne Anlage auf Grund einer schlechteren Aerodynamik, ob sich Eis an den Rotorblättern gebildet hat, da dann die Leistungskennlinie der Anlage vom Standard abweicht. Weisen sowohl die meteorologischen Messwerte als auch die veränderte Leistungskennlinie der Windenergieanlage auf Eisbildung hin, schaltet die Anlage automatisch ab. Sie kann erst wieder vor Ort durch den Anlagenbetreuer gestartet werden, wenn dieser per Sichtprüfung die Eisfreiheit festgestellt hat. Ein Eisabwurf von laufenden Anlagen ist durch die installierte Eis-Sensorik ausgeschlossen. Das Eis kann daher nur von der stillstehenden Anlage herunterfallen, wie dies auch bei anderen (hohen) Bauwerken wie Sendemasten oder Hochspannungsleitungen passiert, oder beim Wiederanlauf der Anlage.
Welche Brandgefahr geht von Windenergieanlagen aus?
Die Gondeln der Windenergieanlagen enthalten brennbare Flüssigkeiten und die Rotorblätter können brennen. Wie bei jeder elektrischen Anlage besteht deshalb ein grundsätzlich Brandrisiko. Im Brandfall lässt man die Anlagen kontrolliert abbrennen und verhindert mit Lösch- und Auffangvorrichtungen den Eintritt von Schadstoffen in den Boden.
Wird eine Windenergieanlage am Ende ihrer Lebensdauer vollständig zurückgebaut?
Noch vor dem ersten Spatenstich wird an den vollständigen Rückbau gedacht – es müssen daher Rückstellungen für die in 20-25 Jahren notwendige Demontage gebildet werden, was im Genehmigungsverfahren sichergestellt wird.
Die Frage ist nur, was mit den abgebauten, ausrangierten Windkraftanlagen geschieht? Der Verband Wind Europe schätzt, dass sich bis zu 90 Prozent der Komponenten schon heute in etablierte Recyclingkreisläufe zurückführen lassen. Das Ziel sollten aber 100 Prozent sein, auch um die EU-Bestrebungen einer echten Kreislaufwirtschaft zu erfüllen. Angesichts des erwarteten Rückbaus arbeitet die Branche bereits intensiv an umfassenden Recyclingkonzepten.
Zu den recycelten Stoffen gehören die metallhaltigen Anlagenteile, die gesamte Elektrik sowie die Fundamente und der Turm, der in der Regel aus Stahl-, Kupfer-, Aluminium- und Betonkomponenten besteht. Stahl und Kupfer verkaufen die Verwerter als Rohmaterial, das für andere Konstruktionen wieder eingesetzt werden kann. Beton und Fundamentteile finden zerstückelt z. B. im Straßenbau als Aufschüttung Verwendung. Auch bei den aus Faserverbundstoffen bestehenden Rotorblättern von Windenergieanlagen sind Recyclinglösungen in Sicht – zumal Faserverbundteile wie Rümpfe von Booten, Flugzeugteile und Teile aus Autos bereits heute in weiten Teilen dem Recycling zugeführt werden können.
Wer profitiert finanziell von der Errichtung von Windenergieanlagen?
Kommt es zur Errichtung von Windenergieanlagen, profitieren finanziell alle Akteure, die an diesem Prozess beteiligt sind. Darunter fallen u. a. die Hersteller, Projektentwickler und Betreiber der Windenergieanlagen. Außerdem erhalten die Eigentümer der Flächen, auf denen die Windenergieanlagen stehen, Pacht und die Standortkommunen eine jährliche Beteiligungszahlung. Auch für die Bürgerschaft gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich zu beteiligen und finanziell vom Ausbau der Windenergie zu profitieren.
Wofür gibt der Betreiber einer Windenergieanlage sein Geld aus?
Die Einnahmen, die ein Betreiber für jede erzeugte Kilowattstunde Strom erhält, benötigt er vor allem für die Zahlung der Pacht und die Rückzahlung der Kredite. Er braucht das Geld auch, um die laufenden Kosten für den Betrieb und die Wartung der Anlagen zu decken sowie Beratungsleistungen und Versicherungen zu zahlen. Außerdem muss er die Rückstellungen für den späteren Rückbau der Windenergieanlagen bilden. Den Überschuss der Einnahmen erhält er als Entlohnung für seine unternehmerische Tätigkeit.
Wie wird die Höhe der Pacht festgelegt?
Die Höhe der Pacht wird in der Regel ertragsabhängig festgelegt. Zusätzlich gibt es jedoch eine Mindestpacht, um die Einnahmen des Eigentümers auch in ertragsschwachen Jahren zu sichern. Geht man von einer durchschnittlichen Pachtzahlung von 17 Euro/kW aus, könnte eine Windenergieanlage mit einer Nennleistung von 6.000 kW eine Pacht von rund 100.000 Euro ausmachen. In Baden-Württemberg werden derzeit aber auch deutlich höhere Pachtzahlungen vereinbart.
Wie viel Gewerbesteuer wird gezahlt?
Gemäß § 29 Gewerbesteuergesetz fallen 90 % der Gewerbesteuern der Standortkommune und 10 % der Sitzgemeinde des Betreibers zu. Insbesondere in den ersten Betriebsjahren wird die zu leistende Gewerbesteuer jedoch durch Abschreibungen und verlustvorträge vermindert.
Was hat es mit den freiwilligen Zahlungen des Betreibers auf sich?
Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besteht die Möglichkeit, dass Betreiber von Windenergieanlagen „betroffene“ Kommunen an der Stromerzeugung beteiligen und ihnen 0,2 Cent pro Kilowattstunde als einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung anbieten können. Die Betreiber können sich dieses Geld vom Netzbetreiber zurückerstatten lassen, weswegen es üblich ist, dass dieses Angebot den Kommunen auch tatsächlich gemacht wird.
Kommunen gelten als betroffen, wenn Windenergieanlagen innerhalb ihrer Gemarkung errichtet werden oder wenn sie in einem Umkreis von 2.500 Metern um eine Windenergieanlagen liegt. Sind mehrere Kommunen betroffen, ist der Betrag entsprechend dem Anteil an der Kreisfläche um die Windenergieanlage aufzuteilen.
Was verdient die Stadt Bruchsal, wenn Windräder auf der Gemarkung betrieben werden?
Die Stadt Bruchsal nimmt durch den Betrieb von Windenergieanlagen auf ihrer Gemarkung Gewerbesteuern ein und kann darüber hinaus mit zusätzlichen Zahlungen von 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde rechnen, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom Betreiber an die Kommune weitergereicht werden können. Außerdem erhält die Stadt Pachteinnahmen, falls die Windenergieanlagen auf kommunalen Flächen stehen.
Wie können sich Bürgerinnen und Bürger finanziell beteiligen?
Durch die Beteiligung der Bürgerschaft kann Wertschöpfung, Mitbestimmung und unter Umständen auch eine breitere Zustimmung zu regionalen Windenergieanlagen geschaffen werden. Dafür gibt es unterschiedliche Modelle der finanziellen Beteiligung. So können Bürgerinnen und Bürger z. B. eigene Genossenschaften bilden und darüber Windenergieanlagen betreiben oder die Kommune gründet gemeinsam mit einem Betreiber eine Gesellschaft, an der sie sich beteiligen können. Häufig bieten die Betreiber auch Wind-Sparbriefe mit besonderen Konditionen für Anwohnende an.